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Dienstanzug zum Abiball?

Begonnen von ChrisWBerlin, 29. April 2017, 19:46:01

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A-Bomb

Zitat von: Flexscan am 01. Mai 2017, 17:01:09
Und ich denke, das sich da einige Zeitgenossen rumtreiben werden, die der Bundeswehr nicht wohl gesonnen sind.
Dazu noch ein paar Promille intus... den Rest kann sich jeder denken vermute ich.
Ansonsten wurd ja schon alles gesagt.

Und das die Mädels auf die Luftwaffenuniform abfahren. Nunja ist wohl mehr ne Urban Legende  ;)

Naja, wenn man das dunkelblaue Barett dazu trägt, dann ist es wahre Realität  ;) Das kann Schlammi sicher bestätigen, bzw. braucht es bei unser eins dann nicht einmal eine Uniform.  ;D

Aber wie gesagt, kann man sich noch nicht innerhalb weniger Tage in der Truppe stilsicher in dem Dienstanzug bewegen. Und bei derartigen Feiern artet es ja gerne mal aus und spätestens ab da an wird es unangemessen.

Dran, Drauf, Drüber!

Semper Communis

Andi

Zitat von: ulli76 am 30. April 2017, 12:32:43
Es ist eine reine zivile Veranstaltung ohne jeglichen Bezug zur Bundeswehr.
Der Dienstanzug ist dabei nicht angemessen.

Das Tragen seiner Uniform - also des Dienstanzuges - ist elementares Recht und Privileg eines Soldaten der Bundeswehr. Einzige Einschränkung ist das Verbot des Tragens aus Sicherheitsgründen, aus disziplinaren Erwägungen oder bei politischer Betätigung. Ansonsten kann man damit in die Disco,zu Aldi oder auch zum Abiball.

Und wir hatten das Thema erst vor kurzem: Es gibt keine in der Anzugsordnung vorgeschriebene Grußabnahme mehr.
Aber einer ist sicher: den Dienstanzug wird es schlicht bis zum Abiball nicht geben.

Gruß Andi
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Pericranium

Ich verstehe die Leute, die sagen, dass der DA nicht angemessen sei, auch nicht.
Es gibt genug Soldaten, die auch im DA heiraten. Da gibt es auch keinen Bezug zur Bundeswehr...
Und ich werde später vermutlich auch mal im DA oder im Gesellschaftsanzug heiraten.

Ralf

ZitatEs gibt genug Soldaten, die auch im DA heiraten. Da gibt es auch keinen Bezug zur Bundeswehr...
Kurz nach Diensteintritt?
Ich habe auch im DA geheiratet, allerdings hatte ich da auch nicht erst 7 Tage Dienst, weiß, wie ich mich in Uniform zu verhalten habe und was angemessen ist. Und ich kann das ohne weiteres als nicht angemessen halten unter den geschilderten Rahmenbedingungen, so wie ich für einen Junggesellenabschied auch keine Uniform anziehen würde. "Nicht angemessen" heißt nicht, dass es verboten wäre.
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mailman02

Ich denke der Bezug war vllt. auf die Erlaubnis bzw. Unterrichtung bezogen.

Diese wird wahrscheinlich in den ersten Tagen nicht stattfinden, und nur wegen dem Abiball wird das vermutlich keiner machen.

Der TE wird noch genug Gelegenheiten die Uniform nach Dienst zu tragen, sofern er das denn will.

Andi

Zitat von: mailman02 am 02. Mai 2017, 14:38:25
Diese wird wahrscheinlich in den ersten Tagen nicht stattfinden, und nur wegen dem Abiball wird das vermutlich keiner machen.

Wie gesagt, diese Unterrichtung ist auch nicht mehr gefordert!
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mailman02

ZitatUnd wir hatten das Thema erst vor kurzem: Es gibt keine in der Anzugsordnung vorgeschriebene Grußabnahme mehr.

Dann hab ich das falsch verstanden.

Das heißt also man darf von Anfang an, bzw. sobald man den DA hat (bzw. unter Umstänen im Feldanzug) die Kaserne verlassen?

200/3

Zu welchen Anlässen eine Uniform angemessen ist, sollte eigentlich jeder mit ein wenig gesundem Menschenverstand selbst herausfinden können. Ich war im Dienstanzug bei einer Beisetzung, auch kein Bezug zur Bundeswehr aber meiner Meinung nach durchaus angemessen (mit Mantel, Koppel und schwarzem Barett passt das auch optisch ganz gut). Und es war in dem Fall dem Umstand geschuldet, dass das Ganze sehr kurzfristig war und ich daher auf die Schnelle keine andere (angemessene) Klamotte rangekriegt habe. Auch wenn es nicht nötig gewesen wäre, habe ich damals kurz Rücksprache mit Spieß und Chef gehalten. Eine Beisetzung ist aber auch eine ganz andere Hausnummer als ein Abiball/eine Abiparty.
Fakt ist: in Uniform steht man immer im Fokus, wenn etwas dummes passiert (muss ja nicht mal selbstverschuldet sein) heißt es nicht "Der Flieger xy..." sondern "Die Bundeswehr..."

F_K

@ Mailman02:

Die Anzugordnung macht hier, wie Andi richtig schreibt, keine Vorgaben mehr zu dem Thema.

Trotzdem kann natürlich der DV eine entsprechende Regelung befehlen.

Pericranium

Zitat von: Ralf am 02. Mai 2017, 13:55:22
ZitatEs gibt genug Soldaten, die auch im DA heiraten. Da gibt es auch keinen Bezug zur Bundeswehr...

Kurz nach Diensteintritt?
Ich habe auch im DA geheiratet, allerdings hatte ich da auch nicht erst 7 Tage Dienst, weiß, wie ich mich in Uniform zu verhalten habe und was angemessen ist. Und ich kann das ohne weiteres als nicht angemessen halten unter den geschilderten Rahmenbedingungen, so wie ich für einen Junggesellenabschied auch keine Uniform anziehen würde. "Nicht angemessen" heißt nicht, dass es verboten wäre.

Das war generell von mir gemeint, nicht auf den TE bezogen.

Beim TE ist das natürlich nicht sinnvoll und wird eh nicht passieren, da er, wie schon festgestellt wurde, vermutlich nach einer Woche noch nicht mal einen DA haben wird.

Andi

Zitat von: F_K am 02. Mai 2017, 16:16:35
Trotzdem kann natürlich der DV eine entsprechende Regelung befehlen.

Nein, so pauschal kann er das nicht mehr. Wie gesagt: Das Tragen der Uniform ist ein Recht der Soldaten...
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F_K

@ Andi:

Ich spreche nicht von einem pauschalen Verbot.

Rechte haben auch Pflichten, und ich sehe kein Problem, zeitlich eng begrenzt (z. B. 2,5 Wochen bis zum Unterricht) das Tragen der Uniform ausserhalb der Kaserne zu untersagen.
(Sachlicher Grund zum Schutz des Einzelnen).

(Ich bin aber kein DV einer GA Einheit - daher ist dies meine Meinung ohne praktische Relevanz in diesem Fall).

Andi

Zitat von: F_K am 02. Mai 2017, 18:19:25
Rechte haben auch Pflichten, und ich sehe kein Problem, zeitlich eng begrenzt (z. B. 2,5 Wochen bis zum Unterricht) das Tragen der Uniform ausserhalb der Kaserne zu untersagen.
(Sachlicher Grund zum Schutz des Einzelnen).

Gäbe es diesen Grund noch, so hätte ihn der allwissende Dienstherr noch in der Vorschrift aufgeführt. Die bewusste Abschaffung dieser pauschalen Regel bringt ganz klar den Willen des Dienstherren zum Ausdruck, weswegen ein entsprechender allgemeiner Befehl keinen dienstlichen Zweck hätte.

Das muss man in diesem Fall nicht mögen - ich tue es auch nicht - aber so ist es nunmal.

Gruß Andi
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mailman02

Zitatdas Verbot des Tragens aus Sicherheitsgründen,

Ist da der Ausgang in Städten gemeint, wo man der Bw nicht wohl gesonnen ist? Oder bezieht sich das auf spezielle Lagen.

Pericranium

Zitat von: mailman02 am 02. Mai 2017, 19:12:33
Zitatdas Verbot des Tragens aus Sicherheitsgründen,

Ist da der Ausgang in Städten gemeint, wo man der Bw nicht wohl gesonnen ist? Oder bezieht sich das auf spezielle Lagen.

Es gibt Standorte, an denen man nicht im DA zum Dienstantritt erscheinen darf und auch nicht im FA zum täglichen Dienst.

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