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Übungsplatz Aufenthalt FvD Ausnahmetatbestand

Begonnen von timmi_91, 15. Mai 2017, 17:39:41

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F_K

@ SolSim:

Es steht jedem Bürger zu, die Leistung einer Behörde / eines Beamten durch den Vorgesetzten im Rahmen einer formlosen DAB zu prüfen.

Wenn man der Ansicht ist, dass die Entscheidung des Beamten grob rechtswidrig ist (und das bin ich), dann kann eine DAB kurzfristig Abhilfe schaffen (Klar, Garantien gibt es keine, aber es schafft zusätzlich Aufmerksamkeit (formlos, fristlos, fruchtlos kenne ich)).

wolverine

Neben einer formellen Wehrbeschwerde bringt eine Dienstaufsichtsbeschwerde keinen Vorteil. Kann und darf man natürlich, bringt aber nichts. Die Dienstaufsicht ist durch die Beschwerde schon involviert.
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F_K

@ wolverine:

I know.

Die Wehrbeschwerde wird vermutlich abgelehnt werden - da ich zum Zeitpunkt der Zustellung der Ablehnung kein Soldat bin.
Dann ist die Beschwerde sowieso als DAB zu werten - ist also "doppelt gemoppelt".

(Ich habe allerdings die Erfahrung gesammelt, dass es manche Vorgesetzte nicht "verstanden" haben und eben nicht automatisch eine DAB bescheiden - da hilft dann der Hinweis weiter).

wolverine

§ 1 Abs. 3 WBO: Nach Beendigung eines Wehrdienstverhältnisses steht dem früheren Soldaten das Beschwerderecht zu, wenn der Beschwerdeanlass in die Wehrdienstzeit fällt.
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F_K

@ Wolverine:

Die Behörde hat in ihrem Schreiben darauf abgestellt, dass ein möglicher Beschwerde Anlass ja die Ablehnung ist, deren Zustellung / Entscheidung nach der Wehrdienstzeit liegt.
Ich habe geschrieben, dass ich die lange Bearbeitungszeit nicht als meine Verantwortung sehe und der Anlass halt in der Wehrdienstzeit liegt - ich werde weiter berichten, wie es entschieden wird.

Ich vermute folgendes:
- Es geht vors Verwaltungsgericht.
- Dort werde ich gewinnen, weil der Gesetzestext eindeutig ist.

wolverine

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F_K

@ Wolverine:

"Rechtsbehelfsbelehrung

Widerspruch
... innerhalb eines Monats .. schriftlich ..  Niederschrift ..

Beschwerde
(Nur möglich, sofern Sie sich zum Zeitpunkt der Zustellung des Bescheides, gegen den Sie ein Rechtsmittel einlegen wollen, im aktiven Soldatenstatus befinden).
... eines Monats.. "

Aber, auch der ablehnende Bescheid einer Beschwerde muss ja geschrieben werden ... und wenn sich diese Behörde nicht an eindeutige Gesetze hält, dann ist mir so ein kurzer Hinweis völlig schnuppe.

wolverine

Das ist ja eh egal. Faktisch ist es das Vorverfahren und beschieden wird der Bescheid von der dienstlich vorgesetzten Stelle, egal ob es sich um einen Widerspruchs- oder Beschwerdebescheid handelt.
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Peter_e

Gibt es etwas Neues zu diesem Thema?

Habe leider sehr widersprüchliche Erfahrungen gemacht und von Kameraden mitbekommen. Mal wird das Dienstgeld neben AVZ/ATB gezahlt und mal nicht...

F_K

Belegbare Beispiele?

Ich gehe von einem einheitlichem Verhalten von BAPersBw aus.

Verwaltungsverfahren "läuft" - dauert  halt.

Thomi35


wolverine

#71
Beschrieben war bisher das Vorverfahren. Ob es schon einen gibt, weiß ich nicht, nehme aber an, dass nicht. Sonst wäre das wohl mitgeteilt worden.
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F_K

Ja, Klage ist anhängig - aber noch keine Verhandlung - ich berichte selbstverständlich weiter.

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