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Verbeamtung trotz Untergewicht

Begonnen von aionsmith, 22. Mai 2017, 10:40:47

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aionsmith

Hallo zusammen
ich habe mich für die Laufbahn im gehobenen technischen Dienst mit integriertem Studium beworben. Hier sieht es derzeit gut für mich aus(Assesment-Center erfolgreich absolviert). Nun kommt, soweit ich weiß, die "Musterung" für Beamtenanwärter.
Allgemein bin ich körperlich fit, betreibe mehrmals die Woche Sport....
Jedoch liegt mein BMI derzeit bei 18,4 (179cm, 59kg, 18 Jahre). Ich kann vielleicht noch ein Kilo bis zum Arzttermin zulegen, aber das reicht noch nicht für die benötigten 61 Kilo (BMI=19).
Deswegen die Frage, wie streng die Ärzte bei einem zu niedrigem BMI sind.
Die untere Grenze ist eigentlich für Kranke (Magersucht usw.) gedacht. Solche Krankheiten besitze ich nicht.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen

Mit freundlichen Grüßen

aionsmith

KlausP

ZitatIch kann vielleicht noch ein Kilo bis zum Arzttermin zulegen, aber das reicht noch nicht für die benötigten 61 Kilo (BMI=19).

Ist das bei Bewerbern für die Beamtenlaufbahn tatsächlich so? Für Bewerber für militärische Laufbahnen ist mir diese Grenze bekannt.

ZitatDeswegen die Frage, wie streng die Ärzte bei einem zu niedrigem BMI sind.

Bei Bewerbungen als Soldat ist man in der Regel raus. Manchmal gibt es die Auflage, bis zum Dienstantritt an Gewicht zuzulegen, das ist aber die Ausnahme.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

M05W12S69

Hallo,

ich hatte genau das Gegenteil, BMI deutlich erhöht, und bei mir hat man dann im ersten Versuch die Verbeamtung abgelehnt, weil keine günstige Prognose gestellt wurde.

Im zweiten Versuch 6 Monate später hat mich dann der Arzt (es war auch ein anderer) durchgewunken als uneingeschränkt tauglich zur Verbeamtung - und der BMI war immer noch deutlich erhöht.

Lass doch einfach mal die Untersuchung auf Dich zukommen und dann besprich Dich mit dem Arzt.

aionsmith

Was würde denn passieren, wenn die Verbeamtung abgelehnt wird?
Wird man erstmal als angestellter genommen, oder muss man ein Jahr warten?

M05W12S69

Wenn der Arzt keine günstige Prognose erstellt für eine Verbeamtung, wird diese abgelehnt werden - es darf dann nicht verbeamtet werden.

Ob man dann als Angestellter/Tarifbeschäftigter eingestellt wird, kann ich nicht beurteilen, das wissen die Personaler besser, aber zumindest eine Einstellung als Beamter geht dann nicht.
In meinem Fall wurde in 9-2016 die Verbeamtung verneint, und eine Einstellung als Angestellter/Tarifbeschäftigter war nicht vorgesehen. Mir hat man dann die 6 Monate Zeit gegeben und mich erneut dem ärztlichen Dienst vorgestellt in 3-2017.

Vielleicht kann Dir ein Personaler da noch mehr zu sagen, aber ich denke, das Du mal den Termin beim ärztlichen Dienst abwarten solltest, ich würde vorher nicht die Flinte ins Korn werfen.

BSG1966

Zitat von: aionsmith am 22. Mai 2017, 10:40:47
Die untere Grenze ist eigentlich für Kranke (Magersucht usw.) gedacht. Solche Krankheiten besitze ich nicht.

Woher wissen Sie dass Sie keine Krankheit haben, die das Untergewicht verursacht? Es gibt noch einige mehr als Essstörungen.

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