Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

BW-Taschenmesser ("scharf") und der elende §42a WaffG

Begonnen von Marschkompasszahl, 30. Mai 2017, 23:56:58

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Marschkompasszahl

Ich wollte nicht den schon vier Jahre alten Thread wieder aufwärmen:
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=41367.0

Aber da sich beim WaffG seit ein paar Jahren nichts getan hat, befürchte ich, dass sich auch bei der Bundewehr nichts im positiven Sinne getan hat, das Messer als Soldat bedenkenlos rumschleppen zu dürfen.

Nun hatte ich mir vor Einführung des elendigen Paragraphen das Messer in der Zivilversion - mit jener modernen Einhandklinge geholt:

VICTORINOX - Trailmaster (Einhandversion)

Der Unterschied zur BW-Version: schwarze Griffschalen mit Schweizer Logo (statt Oliv mit 'Butterorden'), sowie Zahnstocher und Pinzette

Im April 2008 habe ich mir dann zähneknirschend auch die Zweihandversion* des Trailmasters geholt, die ich bis heute auch mitnehme, wenn mir mein 'Victorinox SD' am Schlüsselbund nicht reicht:

VICTORINOX - Trailmaster (Zweihandversion)

*: man muss das Messer also nicht zurecht flexen ;)

Irgendwann hab ich mir auch noch die Version der Schweizer Armee "Soldatenmesser 08" geholt - oliv mit schwarz abgesetzt, besser gummiert und griffiger als die Zivil-, als auch die BW-Version.
Doch das Messer liegt seitdem unbenutzt im Schrank. Denn wenn ich schon mal eine größere Klinge mit in den Wald nehme, ums ie leichterdings auch einhändig einsetzen zu können, dann greife ich doch zu feststehenden Messern mit deutlich unter 12cm Klingenlänge

Tja, so wie es aussieht, werde ich wohl auch als Reservist besser den "Zweihänder" mitnehmen, um nicht mit dem §42a in Konflikt zu geraten.

Oder sollte die Vernunft zugunsten der Soldaten gesiegt haben?!  ::)

Tommie

Ich wüsste nicht, dass sich da etwas geändert hätte! Alle entsprechenden Anweisungen gelten nach wie vor, soweit ich weiß! Aber dazu kann sich gerne mal ein Feldjäger äußern, die sind an diesem Thema meist näher dran als ich ;D !

LwPersFw

Es gilt weiterhin...

Der Soldat darf das Taschenmesser, Einhandöffnung im täglichen Dienstbetrieb führen.
Dies gilt auch für die Wege zum Dienst und den Nachhauseweg.
Wie auch bei anderen Rechtsangelegenheiten (Wegeunfall), ist der Weg zum Dienst und der
Nachhauseweg in Zusammenhang mit dem Dienst (Berufsausübung gem. WaffG) zu sehen.
Hier allerdings mit der Auflage, dass der Soldat sich in Uniform befinden muss.

Außerhalb dieser engen Vorgaben darf das Messer, insbesondere in der sonstigen Freizeit und
in Zivil, nicht mitgeführt werden.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Terek

Zivil böte sich ansonsten noch an, das Messer in einem verschlossenen (also nicht nur geschlossenen) Behältnis mitzuführen. Der, mit einem kleinen Kofferschloss gesicherte, Pocket-Organizer sollte da meines Erachtens schon ausreichen.

Marschkompasszahl

Für ein großes, feststehendes Messer sehe ich das ja noch ein und habe so etwas auch mal angefertigt:




Aber für ein Taschenmesser?  ::)



@LwPersFw:
Vielen Dank für die Erklärung, auf die ich mich vielleicht berufen werde!

Jens79

Zitat von: LwPersFw am 31. Mai 2017, 09:46:17
Es gilt weiterhin...

Der Soldat darf das Taschenmesser, Einhandöffnung im täglichen Dienstbetrieb führen.
Dies gilt auch für die Wege zum Dienst und den Nachhauseweg.
Wie auch bei anderen Rechtsangelegenheiten (Wegeunfall), ist der Weg zum Dienst und der
Nachhauseweg in Zusammenhang mit dem Dienst (Berufsausübung gem. WaffG) zu sehen.
Hier allerdings mit der Auflage, dass der Soldat sich in Uniform befinden muss.

Außerhalb dieser engen Vorgaben darf das Messer, insbesondere in der sonstigen Freizeit und
in Zivil, nicht mitgeführt werden.

Und dafür gibt's sicherlich eine Quelle. Denn jeder Soldat hat einen Spind, in dem er sein Messer lagern kann. Somit besteht keine Notwendigkeit, und ein Zusammenhang mit der Berufsausübung ist nicht gegeben.
 

MiraC

Nein im Zuge von Kaserne 2000 hat nicht mehr jeder einen Spind.

Außerdem gibt es ja auch noch Lehrgänge auf die man *alles* mitnehmen muss.

F_K

Klar gibt es eine Quelle, ne Weisung vom BMVg ...
Inhaltlich darf der Handwerker in Arbeitskleidung sein Teppichmesser auch führen, genauso wie der Pickniker ....

LwPersFw

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Andi

Zitat von: MiraC am 02. Juni 2017, 16:54:07
Nein im Zuge von Kaserne 2000 hat nicht mehr jeder einen Spind.

Das ist nicht richtig. Jedem Soldaten steht ein Spint zu.
Ausrüstung und Bekleidung ist auch grundsätzlich in der Dienststelle aufzubewahren.
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

HUT

Zitat von: Andi am 02. Juni 2017, 20:10:33
Zitat von: MiraC am 02. Juni 2017, 16:54:07
Nein im Zuge von Kaserne 2000 hat nicht mehr jeder einen Spind.

Das ist nicht richtig. Jedem Soldaten steht ein Spint zu.
Ausrüstung und Bekleidung ist auch grundsätzlich in der Dienststelle aufzubewahren.

So ist es! Für Soldaten, die keinen Anspruch mehr auf eine Unterkunft in der Kaserne haben, gibt es dafür Spindräume, um die dienstliche Ausrüstung zu verwahren. In Mayen etwa, wo es aktuell überhaupt keine Unterkünfte für niemanden gibt, stehen diese Heimschläferspinde in der einen Hälfte der Sporthalle...

Jens79

Zitat von: LwPersFw am 02. Juni 2017, 20:00:13
Zitat von: F_K am 02. Juni 2017, 17:02:25

Klar gibt es eine Quelle, ne Weisung...


Genau so ist es... sowas denk ich mir nicht selber aus...  ;) ;D

So so.... Wie nennt sich denn die Weisung und von wann ist sie. Von dir ist man eigentlich nur Fakten gewohnt.
 

Pericranium

Zitat von: Andi am 02. Juni 2017, 20:10:33
Zitat von: MiraC am 02. Juni 2017, 16:54:07
Nein im Zuge von Kaserne 2000 hat nicht mehr jeder einen Spind.

Das ist nicht richtig. Jedem Soldaten steht ein Spint zu.
Ausrüstung und Bekleidung ist auch grundsätzlich in der Dienststelle aufzubewahren.

Haben das Recht auch Soldaten, welche z.B. fürs Studium beurlaubt sind?

Andi

Da machen die Weisungen für die Bekleidungswirtschaft in der Bundeswehr keinen Unterschied.
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Pericranium

Das wäre nämlich äußerst praktisch. Den ganzen Kram in der Wohnung zu lagern, welche keinen Keller oder Dachboden hat, ist echt ätzend.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau