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Sonderurlaub Umzug

Begonnen von Minga089, 31. Mai 2017, 14:20:09

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Minga089

Grüß euch Kameraden,

ich hätte eine Frage was den Sonderurlaub angeht bei einem Umzug.
Soweit ich weiß, wird 1 Tag gewährt, wenn dies einen dienstlichen Hintergrund hat.

Ich befinde mich derzeit auf ZAW, ziehe aber demnächst zur meiner Stammeinheit. Ist hier der dienstliche Grund gegeben?

Hab mich schon über die SUV informiert und den Betruungsfeldwebel darauf angesprochen jedoch kam da die Aussage "kann ich Ihnen gerade nicht sagen aber denke nicht".

Naja, deshalb wäre ich für hilfreiche Antworten eurerseits dankbar!

F_K


Zitat§ 19 Sonderurlaub aus dienstlichen Anlässen
(1) Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung ist im nachstehend angegebenen Umfang zu gewähren: 1.
zwei Arbeitstage für einen Wohnortwechsel aus dienstlichem Anlass,

Minga089

F_K, Danke für die Antwort jedoch hab ich den Auszug auch schon durchgelesen.

Deshalb die Frage, ob der Umzug zur stammeinheit dienstlich ist.

Denn streng genommen kann man ja sagen das der ZAW Standort (21 Monate) meine vorübergehende "stammeinheit" ist. Wurde ja dorthin versetzt und UKV wurde ebenfalls zugesagt.

Tommie

Hatten Sie denn vorher eine anerkannte Wohnung, oder ist das ein sog. Rucksackumzug?

Minga089

Zitat von: Tommie am 31. Mai 2017, 14:35:50
Hatten Sie denn vorher eine anerkannte Wohnung, oder ist das ein sog. Rucksackumzug?

Nein hatte vorher noch keine anerkannte Wohnung. Durchgeführt wurde der umfangreiche Rucksackumzug :D


F_K

Dann ist derzeit wohl kein dienstlicher Zweck zu erkennen.
Du befindest Dich ja am Standort.

Tommie

So sieht es aus ;) : Keine anerkannte Wohnung, kein dienstlich veranlasster Umzug ... aka "keine Arme, keine Kekse!" ;D !

Minga089

Ich verstehe das gerade nicht so ganz ???

Wann ist denn ein "dienstlicher" Grund gegeben? Wenn der Umzug zur Stammeinheit nicht dienstlich ist? Würde auch lieber in meinem schönen München weiter wohnen  ;D Die Bundeswehr zwingt niemanden zum Umzug, man darf sich doch die Wahl des Lebensmittelpunktes selber bestimmen oder nicht? Mal abgesehen von einer integrierten Verwendung wobei es da bestimmt auch Einzelfälle gibt  :P

Und was hat das damit zutun, ob man vorher bereits eine anerkannte Wohnung hatte? Bzgl dem Sonderurlaub jetzt?

Und da hab ich gerade selber darüber nachgedanken über meine Aussage. Ist man nicht auf ZAW kommandiert? Ist ja eine absehbare Zeit.


Tommie

Ein dienstlicher Grund ist z. B. dann gegeben, wenn eine anerkannte Wohnung im Rahmen einer Versetzung umgezogen wird!

BulleMölders

Ob Sie kommandiert oder Versetzt sind, müssten Sie doch selber am besten Wissen. Was stand den auf Ihrer Verfügung?

Minga089

Zitat von: BulleMölders am 31. Mai 2017, 15:02:32
Ob Sie kommandiert oder Versetzt sind, müssten Sie doch selber am besten Wissen. Was stand den auf Ihrer Verfügung?

Das ist richtig jedoch sind meine Unterlagen brav dahoam eingeordnet   ;D
Soweit ich noch weiß müsste ich bzw ist man auf ZAW "kommandiert mit Teilnahme am Lehrgang..."

Spielt aber anscheinend keine Rolle, so wie ich es bis jetzt mitbekommen habe  :-\

Andi8111

So schwer ist das mit dem dienstlichen Zweck nicht zu verstehen: Anerkannte Wohnung am StO Umzug zu StO B mit UKV Zusage= dienstlicher Zweck. Alles andere nicht.

Papierberg

Vielleicht wird es verständlicher, wenn Sie sich vergegenwärtigen, dass der Zweck der Sonderurlaubsgewährung in der Wahrnehmung des umfangreichen Aufwandes begründet liegt, der mit der Verlegung des Hausstandes einer Familienwohnung aus dienstlichem Anlass verbunden ist (d.h. Umzugsgut, Behördengänge, Änderung der Anschrift etc.). In Ihrem Fall entsteht dieser Aufwand zumindest im Rechtssinn nicht.

Zetac

Moin, da die Antwort die ich suche nicht beantwortet werden konnte, stell ich sie jetzt dennoch hier, da sie schon was mit dem Thema zu tun hat.
Bisher wurde nur gefragt, ob man Sonderurlaub anfordern kann, wenn man in die Nähe der ZAW Stelle zieht. Meine Frage jedoch ist, kann ich ein Sonderurlaubstag anfordern, wenn ich aus mein Elternhaus ausziehen, um in die Nähe meiner stammeinheit zu ziehen.
Um ungefähr den Zeitaufwand für klar zu stellen:
Vom Elternhaus in die Stammeinheit via öffentlichen Verkehrsmittel ca. 4,5h
Vom Elternhaus zur Stamm via Auto ca. 3,5 h
Von der neuen Wohnung in die Stamm ca. 30 min Fahrrad.

Ralf

Zitat von: Andi8111 am 31. Mai 2017, 18:04:08
So schwer ist das mit dem dienstlichen Zweck nicht zu verstehen: Anerkannte Wohnung am StO Umzug zu StO B mit UKV Zusage= dienstlicher Zweck. Alles andere nicht.
Die Antwort steht schon hier: gibt es einen dienstl. Grund für den Umzug?
Ich denke nicht, da es sich wohl nicht um eine anerkannte Wohnung bei den Eltern handelt und auch keine Personalverfügung fü den Umzug ursächlich ist.
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