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unrunde Dienstzeit- BFD Anspruch??

Begonnen von MD, 11. Juni 2017, 14:40:17

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MD

Hey, meine Frage ist die folgende: Momentan ist der Sachstand so, dass ich nach 3 Jahren und 11 Monaten Dienstzeit (FWD11+SaZ3) die Bundeswehr im Jahr 2020 verlassen werde. Nun stellt sich für mich die Frage nach dem BFD Anspruch, der mir bei dieser "unrunden" Dienstzeit zusteht. Wird aufgerundet auf BFD SaZ4? abgerundet auf BFD SaZ3? oder gar ganz berechnet?

MkG MD

P.S.: Termin beim BFD Berater ist bereits gemacht, jedoch erst in einigen Wochen und ich möchte einfach so früh wie möglich wissen woran ich bin

Ralf

Es wird nicht gerundet. Es zählt die reine Zeit.
Trotzdem wundert mich deine Dienstzeitrechnung, den das ist unüblich.
Beispiel:
Diensteintritt 01.07.2016 als FWDL 11 Monate.
Verpflichtungserklärung auf SaZ 04 abgegeben und Ernennung zum SaZ04 bspw. am 15.08.2016. Damit Dienstzeitende am 30.06.2020.
Denn die Dienstzeit als FWDL wird in die Verpflichtungszeit als SaZ eingerechnet.
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LwPersFw

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Papierberg

Bei einer Dienstzeit von weniger als 4 Jahren haben Sie keine Ansprüche auf Förderung einer Fachausbildung, Sie können aber u.a. dienstzeitbeleitende Förderungsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Was das genau bedeutet und wie das funktioniert, sprengt hier den Rahmen, das wird Ihnen der BFD vermitteln. Zur Vorbereitung auf den Termin beim BFD empfehle ich Ihnen folgende Informationsbroschüre:





[gelöscht durch Administrator]

schokoraspel


Ralf

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