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Bw Führerschein mit ziv. Fahrerlaubnis BA

Begonnen von Tankwart, 22. Juni 2017, 10:06:44

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Tankwart

Moin Kameraden,

mir stellt sich gerade die Frage, ob man mit der Fahrerlaubnis BA, sprich B FS mit Beschränkung auf FZ mit Automatikgetriebe, den verkürzten mil B FS machen kann?
Oder muss in diesem Fall der "B Lang" besucht werden, um den Bw FS Kl. B zu erhalten ?

Mein TE-Fhr konnte keine Auskunft geben.


MkG
,,Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen."

Albert Einstein

F_K

Ohne exakte Kenntnis der Vorschriftenlage, aber mit "Menschenverstand" und den Unterlagen der LwUstGrp Köln (die den MKF B Kurzlehrgang durchführen):

- Nein.
- Eingangsvoraussetzung ist Führerschein B bzw. "alte" Klasse 3 (steht explizit drin das "nur" BA nicht ausgebildet werden kann).

Die BW verfügt über keine Kleinfahrzeuge (mil.) mit Automatikgetriebe, diese Fahrzeuge darf ein FSK Inhaber BA also nicht fahren- daher kann er nicht ausgebildet werden (und MKF B ist halt zivil B)

Tommie

Die ZMK, die Zentrale Militärkraftfahrtstelle in Mönchengladbach, hat für solche Fälle eine Hotline, die man befragen kann ;) !

Ergebnis: Schon die Ausbildung B Fo., die theoretisch möglich wäre, müsste auf einem extra anzufordernden Automatik-Fahrzeug durchgeführt werden, danach dürften auch nur Automatik-Kfz bewegt werden, die im Bestand des Bw-Fuhrparkservice eindeutig in der Minderheit sind! Hier kann es auch schon kurzfristig zu Absagen und Umbuchungen kommen, so dass diese variante in der Praxis so gut wie nie angewandt wird!

Truppenlösung: Einsteuern des Soldaten in eine B-Anfänger-Ausbildung, dann entfällt auch in der zivilen Fahrerlaubnis die Beschränkung auf Automatik-Fahrzeuge ;) !

F_K

@ Tommie:

Wie gesagt, manche "Ausbildungsstellen" bieten deshalb MKF B "78" gar nicht erst an.

Da sowohl die MKF B Fo, und noch mehr die B Lang "ausgebucht" sind, wäre die "Truppenlösung" wohl eher "zivil" B78 zu B um dann B Fo machen zu können.

Tankwart

Ich glaub, meine Frage war bisschen missverständlich.

Der Mensch hat bereits die Fahrerlaubnis BA zivil erhalten. (Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme sei mal dahin gestellt  ;D)
Im Zivilen ist es in solchen Fällen ja gängig, den unbeschränkten B FS nach bestandener Prüfung auf einem "Schalter" zu erhalten - bestünde da nicht die Möglichkeit diesen Nachweis durch einen Kraftfahrerfeldwebel abnehmen zu lassen?

Daher stellt sich hier die Frage, ob eben der verkürzte MKF B möglich wäre... Fahren kann er ja prinzipiell bereits, nur eben laut FS keine FZ mit Schaltgetriebe.  :-\
,,Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen."

Albert Einstein

F_K

Na, da wird dann aber wohl ein Kraftfahrlehrerfeldwebel benötigt - weil ja vor der Prüfung wohl eine Schulung / Fahrstunden notwendig sind.
Da dies nicht Teil beim MKF B Kurz ist, wäre es vorher zu "erledigen".

Einfach den KraftfahrlehrerFw seines Vertrauens ansprechen ...

Tankwart

,,Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen."

Albert Einstein

F_K

.. und "einfach" wird es vermutlich nicht - es gibt einen Mangel an diesen Kameraden, weswegen ja z. B. MKF B Fo nur "in der Truppe" angeboten wird (und da sind die Plätze auch "knapp" und werden z. B. nach Einsatzbedarf priorisiert).

Für die Neuvergabe / Erstausstellung einer neuen Führerscheinklasse ist dann vermutlich die ZMK "voll mit im Boot" und muss die "Prüfung" organisieren.

Sprich mal mit den Kameraden - und stelle das Ergebnis dann bitte hier ein.

Tankwart

So, Ergebnis nach einem Gespräch mit der ZMK, direkt allgemein für andere, die auch nur beschränkt Autofahren dürfen:

Soldaten mit dem Führerschein BA können den Lehrgang B Fo besuchen, bei dem dann die Fahrerlaubnis B erteilt wird (sofern Prüfung unfallfrei überlebt).
Die Anfängerausbildung, sprich "B Lang", ist nicht notwendig.
,,Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen."

Albert Einstein

200/3

ZitatDie BW verfügt über keine Kleinfahrzeuge (mil.) mit Automatikgetriebe

Bin mir grad nicht 100%ig sicher aber ich meine der lange "luftlande"-Wolf ist meines Wissens nach noch kein Bw-Fuhrparkfahrzeug...und der hat (zumindest zum Teil) Automatikgetriebe, gleiche Schaltkulisse wie der MB Greenliner.

F_K

@ Tankwart:

Danke für die Klärung - das ist dann Vorschriftenlage.

In der Praxis gibt es aber Einschränkungen - zumindest bei der LwUstgGrp in Köln - Wahn, die fordert Zivil B bzw. alt 3, mit expliziter Nichtzulassung für B 78.

Andi

Zitat von: F_K am 22. Juni 2017, 10:16:29
Die BW verfügt über keine Kleinfahrzeuge (mil.) mit Automatikgetriebe

Nur der Vollständigkeit halber: Doch, tut sie, den MB-Greenline.
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F_K

@ Andi:

Danke für die Klarstellung - noch bin ich kein MKF (wird sich aber wohl mittels B Fo ändern).

200/3

Der Greenliner ist ein Bw-Fuhrparkfahrzeug...und der Verein hat sicher noch andere Automaten im Sortiment, da gibt's ja inzwischen die wildesten Auswüchse. Letztens habe ich einen Elektro-A3 gesehen.

Rein militärisch fällt mir an Kleinfahrzeugen, wie gesagt, auf Anhieb nur der lange Wolf (LL) ein, Eintrag im Fahrtennachweisheft sagt "Wolf 270 CDI". 

LoggiSU

Kann der besagte B Fo auch von Reservisten gemacht werden?
Mich würde interessieren, wie man da drankommt (über den MobTrT ?) und wie lange der dauert.
Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

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