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Selfie mit Waffe posten

Begonnen von Carpenter, 19. Juli 2017, 01:24:20

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Carpenter

Servus zusammen,

wenn ich im Dienst außerhalb der Kaserne unterwegs bin und da ein Selfie mit der Waffe mache, darf ich das dann auch öffentlich im Internet posten?

KillBurn93

Seit wann ist die private Nutzung des Handys im Dienst gestattet? Wenn ja müsste da etwas an mir vorbei gegangen sein.
Im Dienst gehört das Handy in den Spind und Ende des Themas...
Das es von anderen Kameraden und Kameradinnen für Instagram, Facebook etc. anders gehandhabt wird ist dabei irrelevant. Anders sieht es dabei aus wenn diese Fotos im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit Entstehen z.b bei den Rekruten.
Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

ulli76

Nein, nicht posten. Darüber wird man unendliche Male belehrt.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

OStGefr FKB

Ich verstehe nicht, wie solche Fragen überhaupt im raum stehen können.
Man unterzeichnet doch so einige Belehrungen. Des weiteren wird das von dem KpChef, ZgFhr, TeFhr usw eingeimpft.
FüUStgBtl 286 - Rotenburg a.d.F
BwKdo USA / CAN - Reston
ArtLehrBtl 345 - Idar-Oberstein
EloKaBtl 932 - Frankenberg / Eder

T.Z.

Zu meiner Zeit gab es so eine Broschüre "Umgang mit sozialen Medien" (oder so). Vielleicht mal beim S6 nachfragen ... da stand alles Wichtige leicht verständlich drin.

Ich persönlich kann auch nur zu einem zurückhaltenden Umgang mit Facebook und Co. raten.

KillBurn93

Ach ist doch traumhaft auf der Soldaten/Feindes/etc liste der lokalen Antifa am Heimatort mit aktuellen Foto und einigen persönlichen Abgaben zu stehen.  ::)
Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

Carpenter

Zitat von: KillBurn93 am 19. Juli 2017, 02:00:30
Seit wann ist die private Nutzung des Handys im Dienst gestattet? Wenn ja müsste da etwas an mir vorbei gegangen sein.
Im Dienst gehört das Handy in den Spind und Ende des Themas...
Das es von anderen Kameraden und Kameradinnen für Instagram, Facebook etc. anders gehandhabt wird ist dabei irrelevant. Anders sieht es dabei aus wenn diese Fotos im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit Entstehen z.b bei den Rekruten.
Das ist mittlerweile nur in der AGa & Dpa relevant. Danach nutzt heutzutage so gut wie jeder das Handy im Dienst. Selbst ein verbot vom Vorgesetzten würde da mittlerweile nicht viel bringen und wäre meiner Meinung nach auch nicht wirklich sinnvoll. Das damit aber trotzdem zB solch ein Foto wie das von mir nicht gepostet werden sollte ist mir jetzt schon auch klar.

T.Z.

Wie hatte Obama mal gesagt (sinngemäß):

"Würde es die ganzen Fotos aus meiner College-Zeit online geben, wäre ich nie Präsident geworden."

Ich denke, man sollte durchaus darüber nachdenken, ob es sinnig ist, Facebook und Co inflationär zu nutzen ... und sollte dabei auch an die ferne Zukunft denken. Ich arbeite im Personalbereich und weiß, dass viele Personaler ihre Bewerber googeln. Ok, jetzt ist der Threadersteller Soldat, aber irgendwann will er sich vielleicht mal bei einer Bank oder einem Konzern bewerben, und dann können selbst zehn Jahre alte Fotos, auf denen man "cool" mit Waffe posiert oder besoffen in der Ecke liegt, zum Problem werden.

Dies mal ganz davon ab, dass das Posten von Fotos aus dem Dienst eh untersagt ist ...

Tommie

Nicht nur die "Personaler" so einiger Firmen sind am googeln, sondern natürlich auch der MAD bei Sicherheitsüberprüfungen! Und wer da, möglichst noch öffentlich, ein Foto von sich mit einer Kriegswaffe in der Hand gepostet hat, der liegt natürlich ganz weit vorne auf der "Minus-Kumpel-Liste" ;) !

KlausP

Zitat... Das ist mittlerweile nur in der AGa & Dpa relevant...

Selten solchen Unsinn gelesen. Die Belehrungen in der GA gelten selbstverständlich nicht nur für diese beiden Ausbildungsabschnitte sondern für die gesamte Dienstzeit. Sonst müsste man sich ja später auch nicht meh an das Verbot des Btm-Konsums halten. Wenn "Andere" sich nicht daran halten und damit ein Dienstvergehen in Kauf nehmen muss man das denen ja nicht nachmachen. Fragen Sie mal Ihren S2, was der davon hält.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Verteidiger

Zitat von: KlausP am 19. Juli 2017, 08:47:44
Zitat... Das ist mittlerweile nur in der AGa & Dpa relevant...

Selten solchen Unsinn gelesen. Die Belehrungen in der GA gelten selbstverständlich nicht nur für diese beiden Ausbildungsabschnitte sondern für die gesamte Dienstzeit. Sonst müsste man sich ja später auch nicht meh an das Verbot des Btm-Konsums halten. Wenn "Andere" sich nicht daran halten und damit ein Dienstvergehen in Kauf nehmen muss man das denen ja nicht nachmachen. Fragen Sie mal Ihren S2, was der davon hält.

Es ist einfach praktisch einfach nicht durchführbar. Z.b. in Stabseinheiten wo nicht immer alle am gleichen Ort sind und man jemanden anrufen muss. Oder jemand der ein Auto bewegen muss und nicht das uraltnavi des BW-Fuhrparks nehmen möchte.
Nicht desto trotz sind Fotos verboten. Darauf wird man auch lang und breit hin gewiesen.

HerrZog

Auch in der Grundausbildung sind heutzutage Handys gestattet... zumindest wird dafür Zeit bereitgestellt.
Und absolut jeder nutzt sein Handy im Dienst... also kommt mal alle ein bisschen runter.
Ich weiß, gerade wenn man erst Soldat wird/geworden ist, ist das ganze Soldatensein mit Waffen und so ziemlich cool. Dennoch achte darauf, wovon du Bilder machst und WAS du postest.
Alle anderen hier brauchen nicht so hochtrabend sein. Soziale Medien sind nunmal fester Bestandteil der heutigen Gesellschaft. Da kann es noch so viele Vorschriften und Unterrichte geben.
"Gute" Fotos sind nunmal auch Werbung für neue, junge Kameraden
Dienstjahr: 10

F_K

Zitat"Gute" Fotos sind nunmal auch Werbung für neue, junge Kameraden

"Dafür" gibt es aber "Profis", die einen entsprechenden Auftrag haben.

Alle anderen haben BEFEHLE bezüglich Fotografierverbot und anderen Sachverhalten.

Andi

Zitat von: HerrZog am 19. Juli 2017, 09:50:06
Auch in der Grundausbildung sind heutzutage Handys gestattet

Das sehen die Vorschriften für die militärische Sicherheit anders. In Kasernen in denen Fotografier- und Filmverbot besteht ist bereits das unerlaubte Einbringen eines Mobiltelefons mit Kamera ein Dienstvergehen. Das dies nicht bei jedem geahndet wird ist keine Entschuldigung für irgendwas und auch kein Freifahrtsschein, denn in einem Szenario, wie hier beschrieben ist innerhalb eines Disziplinarverfahrens natürlich auch dies zu prüfen. Und selbst wenn dabei kein schwerwiegendes Dienstvergehen festgestellt wird ist der Datenträger auf dem Bilder befindlich sind die im MSB mit Fotografierverbot aufgenommen werden nach UZwGBw zu beschlagnahmen und zu vernichten. Soll heißen: Ohne Schadensersatz Handy weg.

Gruß Andi
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KillBurn93

Zitat von: HerrZog am 19. Juli 2017, 09:50:06
Auch in der Grundausbildung sind heutzutage Handys gestattet... zumindest wird dafür Zeit bereitgestellt.
Ich weiß ja nicht wer Ihnen das erzählt hat aber in meinem Quartal 04/2015 durften Rekruten die im Dienst mit dem Handy erwischt wurden mit Helm und Schießbuch beim Gruppenführer zur amtlichen Sprengung antreten.
Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

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