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Fragen zur Offiziersausbildung mit Hochschulstudium bei Antritt

Begonnen von gast2006, 08. April 2006, 09:32:32

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publius

bravo, dem kann ich nur zustimmen.
wenn weibliche Soldaten eine bessere Eignung und Befähigung als ihre männlichen Mitkonkurrenten aufweisen, sollen sie auch selbstverständlich den Vorzug bei einer zu besetzenden Position erhalten,
und zwar nur dann, nicht aber wenn sie fachlich und physisch eindeutig schwächer sind und letztendlich nur aufgrund der "frauenquote" vorgezogen werden. das ist zwar gesetz, aber ein schlechtes allemal. und gesetze können auch wieder abgeschafft werden, wenn sie nicht gerecht sind. Die derzeitige auslegung der qotenregelung schafft nur unfrieden und frust unter den männlichen soldaten und trägt nicht zur verbesserung des arbeitsklimas in der truppe bei.>:(

schlammtreiber

Zitat von: publius am 11. April 2006, 16:11:11
und zwar nur dann, nicht aber wenn sie fachlich und physisch eindeutig schwächer sind und letztendlich nur aufgrund der "frauenquote" vorgezogen werden.

Man möge mich erleuchten wenn ich irre, aber m.W. gilt die Bevorzugung weiblicher Kandidaten nur "bei gleicher Eignung"?

Man mag also über physische Defizite streiten, aber die fachliche Qualifikation müsste dementsprechend gleich sein.
Semper Communis
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rakart

So jetzt ganz direkt und für alle die, die es noch nicht kapiert haben: Bei gleicher Eignung werden Soldaten (w) den Soldaten (m) vorgezogen, das will der Quotenaugust so und deshalb wird da kräftig dran gedreht.
Wie so etwas geht? Man muß nur behaupten, dass die beiden Bewerber die gleichen Voraussetzungen besäßen und Schwupp ist`s gedeichselt and the winner is Soldat (w), denn
1. muß die Masseinheit, mit der die wie auch immer geartete gleiche Eignung vor einer Personalentscheidung gemessen oder danach bei sich ergebenden Zweifeln nachgemessen werden kann, erst noch erfunden werden, und
2. sind Personalangelegenheit immer Verschlusssache, sodass keine Partei, weder die begünstigte noch die unterlegene in die Daten der Gegenpartei Einsicht erhält, sodass
3. der unterlegene Soldat (m) noch nicht einmal die Gelegenheit hat zu entdecken, dass er im System überhaupt keine gleichen Chancen hat wenn der Quotenaugust grinst.
Wenn sich die Organisation vorgenommen hat, dass eine bestimmte Quote erreicht werden soll, dann wird daran halt " a weng" (süddeutsches Idiom) gedreht.
Wer das nicht akzeptieren will, der hat natürlich immer das Recht, sich an unseren tüchtigen und in eigenen Wehrdienstangelegenheiten wirklich cleveren Wehrbeauftragten wenden zu können. Dem darf er dann schreiben und schreiben und schreiben und wenn er nicht gestorben ist, dann schreibt er noch bis heute.
Geh` mir fort (fränkisches Idiom)!

schlammtreiber

Zitat von: rakart am 11. April 2006, 21:34:50
So jetzt ganz direkt und für alle die, die es noch nicht kapiert haben: Bei gleicher Eignung werden Soldaten (w) den Soldaten (m) vorgezogen, das will der Quotenaugust so und deshalb wird da kräftig dran gedreht.

Na also, sag ich doch. Nun zum "drehen": Natürlich kann man immer "was drehen". Wer das aber unterstellt, geht ohnehin von einer illegitimen Personalauswahl aus. Da ist es dann mit Verlaub auch herzlich Wurst ob nun Frauen, Oberbayern oder Fußfetischisten vorgezogen werden. Außerdem gibt es gerade bei der Bürokratie Bw sehr wohl Meßlatten für die Eignung, wie z.B. bestandene Lehrgänge, Dienstzeiten in entsprechenden Verwendungen etc etc... kein unfehlbares System, aber ein System.

Es bleibt also festzuhalten, daß Frauen keineswegs immer, sondern bei gleicher Eignung bevorzugt werden. Alles darüber hinaus ist erstmal Glaubenssache.
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wolverine

Aus eigener leidiger Erfahrung:
Bitte verwechselt nicht die Arbeit des Wehrbeauftragten mit dem ganz normalen Beschwerdeweg! Der WBdBT trifft in der Regel keine Entscheidung in der Sache sondernb untersucht nur den Einzelfall für seine Mängelliste (Bericht). Wenn in diesem Verfahren trotzdem etwas manchmal erfolgreich geändert wird, liegt das an der Selbstkontrolle der überprüfenden Stellen auf dem Dienstweg.

Um einen Mangel abzustellen, der persönliche Nachteile in sich birgt, ist die Beschwerde das richtige Mittel und im Beschwerdeverfahren wird auch Einsicht in die Personalakten der beteiligten Soldaten genommen.
Jedoch stimme ich soweit zu, dass es bei Beurteilungsfragen immer um Ermessenentscheide geht, die - etwa wie Prüfungsentscheidungen und Notengebung - kaum objektiv überprüfbar sind. Verwaltungsrechtlich beschränkt man sich hierbei auf die Prüfung der Einhaltung der Verfahrensvorgaben. Die Sachentscheidung ist - bis auf wenige Ausnahmen - nicht zu bewerten.
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rakart

@ Wolverine: q.e.d. (Abkürzung aus dem Lateinischen, frei übersetzt: "Was ich aufzeigen wollte" oder im Jargon "Kapiert!")

wolverine

Als Jurist bin ich des Lateinischen durchaus mächtig! ;)

Trotz der Übereinstimmung erachte ich Ihre Kritik gegenüber den weiblichen Soldaten als zu pauschal. Und letzlich sollte man Fehler der Führung nicht den Soldaten bzw in diesem Fall den Soldatinnen zurechnen, die eventuell einfach nur ihre Arbeit machen möchten. Wer die Leistung bringt, ist auch an der richtigen Stelle und ich habe auch bereits ordentliche Arbeit gesehen.
Und der körperliche Verfall in der Truppe ist wahrlich kein rein weibliches Problem!
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Timid

Wer noch was konstruktives zum Ursprungsthema beizutragen hat, kann das hier gerne tun, alle anderen Diskussionen bitte einstellen oder an anderer Stelle weiterführen!
Denn allgemeines Bashing weiblicher Bewerber, Bewerber mit nutzbarer ziviler Vorausbildung, der OPZ/ZNwG oder des Wehrbeauftragten haben hier wirklich nichts verloren!


Anders formuliert: Zurück zum Thema, sonst Thread dicht!
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