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Ü2 noch nicht erhalten nach Eignungsfeststellung

Begonnen von Dennis Lummerland, 29. August 2017, 14:34:48

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LwPersFw

Ich habe micb nochmal eingelesen...

Man muss trennen zwischen der ab 01.07.2017 neu eingeführten SEinstÜ für Alle.

Und höherwertigen SÜ, die ggf. für den jeweiligen Dienstposten erforderlich sind.

Ist eine SÜ 2 oder SÜ 3 erforderlich, gilt :

Wenn Bewerber für ihre zukünftige Verwendung eine erweiterte SÜ 2 – Verschlusssachenschutz
oder eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen SÜ 3 benötigen, ist diese
anstelle der SEinstÜ durch die Sicherheitsbeauftragten der KarrC Bw oder des BAPersBw zu beauftragen.

Sollten Bewerber für ihre zukünftige Verwendung eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung
SÜ 2 – Sabotageschutz benötigen, ist diese im Anschluss an die SEinstÜ
durch die Verbände oder vgl. Dienststellen, die die Grundausbildung durchführenden, zu beauftragen.


Grundsätzlich ist zu beachten, dass sich in allen beteiligten Dienststellen das Verfahren erst "einspielen" muss !

Auf Grund des "Faktors Zeit" soll der Startpunkt für die SEinstÜ, bzw. der o.g. höherwertigen SÜ,
die konkrete Einplanung, plus Zustimmung des Bewerbers zur SÜ, sein.


Also, wer gerade in dieser Anlaufphase selbst betroffen ist... nicht hier Fragen ... sondern direkt Kontakt mit dem KC/AC aufnehmen.

Grundsätzliche Zuständigkeiten für die Einleitung der SÜ bei Bewerbern:

Uffz / Mann : KarrC Bw, bei dem das Prüfverfahren absolviert wird
Offz            : AC i.V.m. BAPersBw



Und auf @ Dennis bezogen, hat m.E. Ralf die richtige Antwort gegeben...

Denn :
+ als PersFw wird i.d.R. eine SÜ 2 - Sabotageschutz durchgeführt
+ wie oben zu lesen, kann diese während der GA eingeleitet werden
+ da er vor dem 01.07.2017 geprüft wurde... erfolgt auch keine SEinstÜ

Aber ... auch wie gesagt ... nachfragen kostet nichts...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Dennis Lummerland

Also erstmal möchte ich euch wirklich für die Antworten Danken! Ihr habt mir wirklich sehr geholfen.


Leider ist es sehr schwierig für mich den Einplaner zu erreichen. Dieser ist natürlich sehr beschäftigt, und daher schwer ans Telefon zu bekommen. Aus diesem Grunde wollte ich erstmal hier die Rahmenbedingungen "abklopfen".


Alle meine Frage wurden beantwortet.

FoxtrotUniform

Sehr theoretisch, denn seit geraumer Zeit umfasst eine erweiterte Sicherheitsüberpeüfung (Ü2) VS auch den Sabotageschutz.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

F_K

@ FU:

Richtig - aber "umgekehrt" eben nicht.

Sprich:
- Eine Überprüfung Ü2 VS enthält auch Sabotageschutz
- Eine Überprüfung Ü2 Sabotageschutz aber eben NICHT "VS".

Der PersFw wird in aller Regel "nur" Sabotageschutz geprüft.

FoxtrotUniform

Hochmut kommt vor dem Fall  ::)


Dennis Lummerland

Ich bin mal gespannt, die Thematik scheint ja schwieriger zu sein als gedacht. Zur not werde ich wohl so Verfahren, dass ich dem KarrCBw im Oktober zusammen mit meinem Beschäftigungsnachweis eine Art Erinnerung schicke, in der ich darauf aufmerksam mache dass ich noch keine SÜ2 bekommen habe. Das ganze schick ich in zweifacher Ausfertigung und lass eine mit Eingangsstempel wieder an mich senden? Dann bin ich zumindest nicht der angeschmierte und habe was in der Hand. Nicht dass es nachher heißt, ich hätte mich darum kümmern müssen. Hoffe das kommt nicht so Oberlehrermäßig rüber, schließlich wissen die im KC ja eigentlich was Sie tun. Ich will nur nicht durch das Raster fallen.

Ralf

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Helft mit, dass es so bleibt.

Dennis Lummerland

Also für mich bestehen noch Diskrepanzen zwischen der Aussage von FoxtrottUniform und LwPersFw. Mir erschien es so, als wenn hier noch zwei verschiedene Meinungen bestehen.

Ralf

Sicherheitsüberprüfungen von vor dem 01.97. getesteten Bewerbern werden nach dem Dienstantritt eingeleitet. Vorher fehlt eine rechtl. Grundlage.
Warum bist du denn so hektisch damit? Tausende vor dir haben doch die selben Prozedur durchlaufen. Und bis du mit der Ausbildung durch bis (die btw keine SÜ2 bedarf) ist das doch locker durch.
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Dennis Lummerland

Nun ich war damit so hektisch, weil mir die oben erläuterte Regelung nicht bekannt war. Es hieß immer, eine Ü2 dauert lange. Auch wenn es sich doof anhört verlass ich mich nicht gerne auf Andere was Verwaltungsabläufe angeht (aus eigener Erfahrung) und hol mir gerne ein zweite Meinung ein (In diesem Fall bei euch). Das empfinde ich nicht unbedingt als schlecht. Meine Frage wurde nun aber abschließend beantworte, danke dafür! Meine Angst war, dass ich am 02.01 meinen Dienst antrete und plötzlich mein Chef sagt: "Oh, bei dem StuffZ Fa hat jemand die SÜ vergessen, dann lösen wir ihn mal ausm UGL heraus".

Ralf

In welcher Einheit ist denn dein Dienstposten, wenn du fertig ausgebildet bist?
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Dennis Lummerland

#27
Ist ein "Wolke-Dienstposten" ohne Stammeinheit.

FoxtrotUniform

Zitat von: F_K am 31. August 2017, 17:50:34
Was ist der Fall?

Beides ist deckungsgleich?
Nein, aber der Umfang einer Überprüfung Ü2 VS umfasst seit einiger Zeit auch den Sabotageschutz.
Eine Überprüfung Ü2 Sabotageschutz umfasst grundsätzlich auch Ü2 VS, da es nur eine Erweiterung um den Anteil des Sabotageschutzes ist. Folgerichtig gibt es also nach wie vor die Unterscheidung, die zuständige Stelle überprüft jedoch stets im gleichen Umfang (Ü2!).

Wie die Zuständigkeiten und Befugnisse bei Nichtabschluss  im Zuge der Einstellungen umgesetzt werden, entzieht sich meiner Kenntnis.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)


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