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Kündigung als Berufssoldat, Frage zu § 46 (3)

Begonnen von Lukas1989, 30. August 2017, 17:25:29

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KlausP

Das gilt nur für BO ohne Studium/Fachausbildung. Für die gilt eben § 46(3) SG.

Zitat... (3) Der Berufssoldat kann jederzeit seine Entlassung verlangen; soweit seine militärische Ausbildung mit einem Studium oder einer Fachausbildung verbunden war, gilt dies jedoch erst nach einer sich daran anschließenden Dienstzeit, die der dreifachen Dauer des Studiums oder der Fachausbildung entspricht, längstens nach zehn Jahren. In einer Rechtsverordnung kann für bestimmte Verwendungen wegen der Höhe der mit dem Studium oder der Fachausbildung verbundenen Kosten oder auf Grund sonstiger studien- oder ausbildungsbedingter Besonderheiten eine längere als die dreifache Dauer bestimmt werden; die in Satz 1 genannte Höchstdauer darf nicht überschritten werden. ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

FoxtrotUniform

Es wird auf dem Dienstweg die Entlassung verlangt ("gekündigt"), es wird ein Eingangsbescheid erstellt, es wird geprüft ob die Voraussetzungen vorliegen (hier sechs Dienstjahre als Offizier) und dann dienstlich bekanntgegeben (mitgeteilt) wie entschieden wurde: Voraussetzungen liegen nicht vor oder die Entlassung zum XY wird bestätigt.

Was soll jetzt der Rechtsberater noch tun?
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

NSkySa

Zitat von: FoxtrotUniform am 17. Juli 2018, 21:53:22
Es wird auf dem Dienstweg die Entlassung verlangt ("gekündigt"), es wird ein Eingangsbescheid erstellt, es wird geprüft ob die Voraussetzungen vorliegen (hier sechs Dienstjahre als Offizier) und dann dienstlich bekanntgegeben (mitgeteilt) wie entschieden wurde: Voraussetzungen liegen nicht vor oder die Entlassung zum XY wird bestätigt.

Was soll jetzt der Rechtsberater noch tun?

Anscheinend gibt es verschiedene Ansicht wie Absatz 5 angewendet werden soll. Siehe Antwort der Rechtsberatung. Deshalb auch die Frage ob jemand aus eigene Erfahrung darüber berichten kann.

ulli76

Hängt es irgendwie am Textverständnis? Da steht doch extra bei "weder ein Studium noch eine Fachausbildung"
Und in dem anderen Absatz steht genau drin wie das mit denen MIT Studium und Fachausbildung ist.

Hat der Anwalt (übrigens- das ist KEIN Rechtsberater, nicht dass hier die Begriffe verwürfelt werden) das irgendwie begründet?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

FoxtrotUniform

Achso, mit Rechtsberater war der Anwalt des DBwV gemeint.

Absatz 5 gilt für alle BO, Absatz 3 verschärft diesen - bei BO - noch bezüglich Fachausbildungsdauer, für alle übrigen BS gilt dieser ohnehin. Das Praxisbeispiel habe ich doch geschildert, wo hängt es denn?

1. Alle BS nach 46(3):

Frühster Termin = Fachausbildungsende + 3 x Fachausbildungsdauer ODER Sonderregelung ABER maximal 10 Jahre.

2. Nur BO nach 46(5) in Verbindung mit 46(3):

Frühster Termin = Regelung nach 1. (Alle BS), ABER Frühster Termin >= Ernennung zum Offizier + 6 Jahre.

Sonderfälle - zum Beispiel 46(6) - mal außen vor.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Manuel19

Guten Tag zusammen,

Ich wende mich an euch, da ich momentan meine Möglichkeiten zum oben genannten Thema prüfe.
Ich möchte allerdings meinen DV noch nicht verrückt machen, da ich mir noch nicht abschließend sicher bin.
Ich bin HptFw in einem Kampfverband. Seit 3 Jahren BS und habe in meiner Dienstzeit keine Fachausbildungen genossen die mir im zivilen von Nutzen wären.
Es gibt Gründe, die mich dran zweifeln lassen meinen Dienst mit der Einstellung und Motivation weiterhin zu versehen, wie ich es bisher getan habe.
Ich möchte dementsprechend gerne wissen, wie realistisch es ist, meine Entlassung aus dem Dienst zu verlangen?
Kann dem auch nicht stattgegeben werden?
Was muß vorausgesetzt sein um eventuell einen Statuswechsel zum SaZ zu beantragen? Kennt zufällig jemand einen Fall wo das überhaupt funktioniert hat?
Danke und Gruß
Manuel

BSG1966

Wozu brauchen Sie im Zivilien nutzbare Fachausbildungen wenn Sie doch als BS einfach den Rest Ihres Lebens UmP (oder ggf Offz MilFD) im Kampfverband bleiben bis Sie irgendwann pensioniert werden und dann den Rest Ihres Lebens von Beruf Pensionär sein können?

Tommie

Vielleicht lesen Sie sich mal den § 46, Absatz 3, des Soldatengesetzes durch ;) ! Und dann können Sie einen Antrag gemäß diesem Paragrafen verfassen und bei Ihrem Disziplinarvorgesetzten abgeben! Je nachdem, wie lange Sie schon Soldat sind, wird man dann mit entsprechenden Vorschlägen auf Sie zu kommen (müssen)!

Al Terego

Zitat von: BSG1966 am 03. Mai 2020, 16:52:07
Wozu brauchen Sie im Zivilien nutzbare Fachausbildungen wenn Sie doch als BS einfach den Rest Ihres Lebens UmP (oder ggf Offz MilFD) im Kampfverband bleiben bis Sie irgendwann pensioniert werden und dann den Rest Ihres Lebens von Beruf Pensionär sein können?

Was er sicher damit meint, ist die Vorgabe, dass beim Vorliegen der entsprechenden Ausbildung, ein BS nach Abschluss der Ausbildung erst nach der dreifachen Dienstzeit, die die Ausbildung dauerte, seine Entlassung verlangen kann.

Da es in diesem Fall so eine Ausbildung scheinbar nicht gab, kann der TE im Prinzip jederzeit seine Entlassung verlangen. Die genauen Fristen und Zeiten sind natürlich nur im konkreten Fall und bei einem entsprechenden Antrag zu benennen.

Du wirst also nicht darum herum kommen bei Deinem Chef "Butter-bei-die Fische" zu geben.

Fälle hab ich in dieser Art schon einige erlebt.

F_K

Der BS kann seine Entlassung beantragen, dieser ist statt zu geben.

Aber: keine Pension, keine Übergangsgebührnisse, kein BFD - nur Nachversicherung Rente.

Ralf

Zitat von: F_K am 03. Mai 2020, 17:22:25
nur Nachversicherung Rente.
Oder Altersgld beantragen.

Eine Wandlung zum SaZ kann erfolgen, wenn man noch nicht 25 Jahre dabei ist und ein dienstl. Interesse daran besteht.
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Helft mit, dass es so bleibt.

F_K

@ Ralf:

Der Kamerad scheint ja noch eher jünger zu sein, ich mag mich da aber täuschen.

Vermutlich wird aber eher kein dienstliches Interesse gegeben sein - oder wie ist Deine Einschätzung?

Genaue Angaben macht der eigene PersFhr nach Antrag.

Ralf

Da kann man vorher keine Prognose abgeben, da es auf den Bedarf in dem Werdegang ankommt.
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Nouqie91

Zitat von: F_K am 03. Mai 2020, 17:22:25
Der BS kann seine Entlassung beantragen, dieser ist statt zu geben.

Aber: keine Pension, keine Übergangsgebührnisse, kein BFD - nur Nachversicherung Rente.

Nur mal so aus Interesse. Viele ehemalige SaZ aus meiner Grundausbildung sind vorzeitig aus der Bundeswehr ausgeschieden. Soweit ich das am Rande mitbekommen habe, nicht komplikationslos. Vorausgesetzt, man erfüllt prinzipiell die Voraussetzungen um BS zu werden, spielt aber gleichzeitig mit dem Gedanken nicht die volle Dauer der Verpflichtung als SaZ bei der Bundeswehr zu bleiben, ist es möglich BS zu werden und dann umgehend die Entlassung zu beantragen?


Ralf

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