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Stiefel Anzugsordnung

Begonnen von FranzP, 31. August 2017, 17:10:04

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FranzP

Welche Stiefel darf ich im Dienst tragen? Darf ich mir persönlich welche kaufen, auch wenn Sie nicht auf meiner BAN stehen? Wenn Nein, welche Vorschrift? Danke

MfG

FranzP

KlausP

Privat beschaffte Bekleidung und Ausrüstung muss in Form und Farbe der dienstlich bereitgestellten entsprechen. Das steht in der Vorschrift über die Anzugsordnung (ich vergess immer, wie die jetzt heißt. Liegt wohl am Alter ...).
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

FranzP


Andi8111


KlausP

Zitat von: FranzP am 31. August 2017, 17:53:12
also könnte ich auch sandfarbene Stiefel anziehen?

Dann lesen Sie doch einfach die Vorschrift.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

200/3

Ausnahme: hat man aufgrund Einsatz die dienstlich gelieferten, sandfarbenen Stiefel im Bestand, kann man diese grundsätzlich auch im Tagesdienst im Inland tragen...es sei denn, der DV befiehlt etwas anderes.
Oder gibt es diese Regelung schon wieder nicht mehr?

miguhamburg1

Dass die sandfarbenen Wüstenstiefel im Inland zum Regeldienst getragen werden dürfen, wäre mir neu. Meiner Erinnerung nach waren die Stiefel, schwülheiße Witterung (die mit dem grünen Goretexgewebe) allgemein freigegeben, wenn der DV dies allgemein gestattet.

CIRK

Mich würde eher interessieren, was der ganze Unsinn soll? Der TE möchte sich privat sandfarbene Stiefel kaufen um diese dann als einziger im Dienst zu tragen - warum, weil es cool aussieht?

F_K

CGI cool Guy Index.

Gibt es wichtigeres?

@ TE: frag halt Deinen DV, der entscheidet es letztlich - was er wann erlaubt oder übersieht.

Andi

Zitat von: miguhamburg1 am 31. August 2017, 18:17:14
Dass die sandfarbenen Wüstenstiefel im Inland zum Regeldienst getragen werden dürfen, wäre mir neu.

Das ist seit anderthalb Jahren so.
Aber eben nur, wenn dienstlich bereitgestellt und für die Einheit/den Verband nicht aus dienstlichen Gründen (pauschale Einheitlichkeit reicht nicht!) etwas anderes befohlen wurde.
the rest is silence...

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miguhamburg1

Vielen Dank für die Erläuterung, @ Andi. Das mit diesen Stiefeln war mir tatsächlich neu.

Was machen Ihre Feldjägerstreifen, wenn sie irgendwo einen Soldaten im Feldanzug mit Wüstenstiefeln antreffen? Ich vermute, dass es nirgendwo eine Übersicht gibt, welche Einheiten mit diesen Stiefeln dienstlich ausgestattet wurden ....

200/3

In der A2-2630/0-0-5 als Abwandlung zum FA Grundform mit folgender Einschränkung: "Ist aus Sicht des bzw. der zuständigen Disziplinarvorgesetzten ein einheitlicher Anzug erforderlich, kann das Tragen der einsatzbezogenen Kampfschuhe untersagt werden." Mit Bild. Wobei die dort abgebildeten Stiefel nicht der bekannte Haix Airpower P9 bzw. dessen Nachbau sind.

Andi

Zitat von: miguhamburg1 am 31. August 2017, 18:33:16
Was machen Ihre Feldjägerstreifen, wenn sie irgendwo einen Soldaten im Feldanzug mit Wüstenstiefeln antreffen? Ich vermute, dass es nirgendwo eine Übersicht gibt, welche Einheiten mit diesen Stiefeln dienstlich ausgestattet wurden ....

Da es hier ausschlaggebend ist, was der einzelne Soldat auf seiner BAN stehen hat wäre das auch müßig.

Für besondere Anlässe bei denen es auf (besondere) Einheitlichkeit ankommt kann halt befohlen werden, dass nur die schwarzen getragen werden oder Einheiten oder Teileinheiten haben einen herausgehobenen Auftrag (Presse-/Öffentlichkeitsarbeit, Feldjäger, Wachbataillon,...), dann ist für das entsprechend eingesetzte Personal eine Beschränkung auf die schwarzen Kampfschuhe möglich.
Am Beispiel meiner Feldjäger: Feldjägerpersonal trägt nur den schwarzen Kampfschuh, "Nichtfeldjäger" der Kompanie können grundsätzlich auch Tropenstiefel tragen - wenn sie sie denn hätten. ;)

Gruß Andi
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BSG1966

Zitat von: Andi am 31. August 2017, 18:28:06
Zitat von: miguhamburg1 am 31. August 2017, 18:17:14
Dass die sandfarbenen Wüstenstiefel im Inland zum Regeldienst getragen werden dürfen, wäre mir neu.

Das ist seit anderthalb Jahren so.
Aber eben nur, wenn dienstlich bereitgestellt und für die Einheit/den Verband nicht aus dienstlichen Gründen (pauschale Einheitlichkeit reicht nicht!) etwas anderes befohlen wurde.


"dienstlich bereitgestellt" ist aber etwas schwammig, da man die nachm Einsatz ja behält.
Gang und Gebe ist, dass VOR einem Einsatz es gestattet wird, diese "zum Einlaufen" zu tragen. Letztendlich ist es aber doch in der Regel in jeder Einheit irgendwie geregelt, wie der Tagesdienstanzug auszusehen hat. Und zum Feldanzug, Grundform gehören meines Wissens schwarze Stiefel.
Es gibt Einheiten, in denen Abweichungen toleriert werden, in unterschiedlichem Maße.

Eine Regelung, wonach man pauschal auch sandfarbene Stiefel anziehen kann, wenn man dazu Lust hat, die ist mir auch nicht bekannt.

200/3

Doch, eine solche Regelung gibt es. Ich zitiere mich selbst:
ZitatIn der A2-2630/0-0-5 als Abwandlung zum FA Grundform mit folgender Einschränkung: "Ist aus Sicht des bzw. der zuständigen Disziplinarvorgesetzten ein einheitlicher Anzug erforderlich, kann das Tragen der einsatzbezogenen Kampfschuhe untersagt werden." Mit Bild. Wobei die dort abgebildeten Stiefel nicht der bekannte Haix Airpower P9 bzw. dessen Nachbau sind.
Im Bild trägt der Pappkamerad sandfarbene Stiefel zum 5-Farb TD. und diese Konstellation dürfte im Einsatz äußerst selten sein...

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