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Grußpflicht in Einrichtungen des SanDstBw

Begonnen von Schnolle, 02. Oktober 2017, 21:03:50

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Schnolle

Ich glaube mal etwas gelesen zu haben, dass die Grußpflicht entfällt in: Speiseräumen, Unterkunftsgebäuden, Einrichtungen des SanDstBw/sanitätsdienstlichen Einrichtungen.

In der Formaldienstordnung finde ich diese Ausnahmen allerdings nicht mehr. Kann mir da jemand weiterhelfen?
Life is like Tetris, stop playing it like Chess !

SDW

Das genaue Zitat kann ich grade nicht bestätigen, aber so etwa stimmt das.

Steht nicht in der Formaldienstordnung sondern in "Formen und Feiern der Bundeswehr".

Schnolle

Danke, habe gerade in der 10/8 nachgeschaut. Wohin auch immer die überführt worden ist.  Mit Sanitätsbereichen sind aber nur Bereiche gemeint in denen sanitätsdienstliche Versorgung stattfinden? Also SanAK zum Beispiel nicht, oder? Oder Stabsgebäude vom SanZentrum.
Es geht mir auch wieder mehr um das Rechtsverständnis. Wie das gehandhabt wird erlebe ich ja.
Life is like Tetris, stop playing it like Chess !

CIRK

Zitat von: Schnolle am 03. Oktober 2017, 12:05:56
Es geht mir auch wieder mehr um das Rechtsverständnis.

Es wäre sicher für alle einfacher, wenn Sie erklären würden, wo ihr Problem liegt.

Andi

Zitat von: Schnolle am 03. Oktober 2017, 12:05:56
Mit Sanitätsbereichen sind aber nur Bereiche gemeint in denen sanitätsdienstliche Versorgung stattfinden?

Genau.
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