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Frage zu Recherche: Gesetzestexte zum Thema "Sozialräume"

Begonnen von Dekay, 09. Oktober 2017, 13:47:00

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Dekay

Guten Tag Kameraden und Kameradinnen

in meiner Kompanie gibt es momentan eine Diskussion bezüglich der Sozialräume. Die Unteroffiziere haben einen, die Mannschaften nicht.
Mir persönlich geht es doch sehr gegen den Strich, dass in dem Fall dauernd mit irgendwelchen Gerüchten umgeworfen wird, von wegen "uns steht einer zu, wieso dürfen die Feldwebel einen haben"
Unser Spieß ist jetzt aus Platzgründen gegen einen Mannschafterraum, möchte aber keinen unter dem Dienstgrad "Uffz" (mit oder ohne FA) in diesem Raum zutritt gewähren, wofür ich Verständniss habe.

Ich würde die Frage gerne in das Forum weitergeben, ob es denn wirklich einen Gesetzestext oder eine ZdV oder ähnliches gibt. Ich selber konnte leider keiner Information habhaft werden und möchte auf diesem wege die Gerüchteklauberei ein Ende setzen und den Weg ebnen, um konstruktive Lösungen zu finden.

Mit kameradschaftlichem Gruß
Dekay (HG)

ulli76

Müsste in der GMIF (ich vergesse immer wieder wie man das richtig abkürzt- man spricht es quasi Gehmief aus) stehen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html


KlausP

Ich glaube, das nennt sich "Grundsätzliche militärische Infrastrukturforderung" (GmIF), in diesem Fall für Truppenunterkünfte. Müsste über's Intranet zu finden sein. Die ist nicht an einen bestimmten StO gebunden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


F_K

.. und auch hier:

Aus der GmIF leitet sich kein Rechtsanspruch ab.

Besprechungsräume für Mannschaften habe ich noch an keinem Standort gesehen - sind also zumindest unüblich.

Andi8111

Was sollte dort denn besprochen werden? Die nächste Raucherpause? Mal im Ernst: Ich hatte nichtmal genug Räume für Behandlungszimmer; mein Büro war im MatKeller. In der Liegenschaft sah es ähnlich aus, auch weil vor allem Mannschaften zunehmend attraktive Einzelunterbringung bekommen. Da passt der alte Leitsatz: Schonmal nem Nackten in die Tasche gefasst?

BulleMölders


KlausP

In den letzten Jahren meiner aktiven Dienstzeit habe ich gelegentlich unseren StOFw vertreten. In dieser Zeit erfolgten umfangreiche Sanierungs- und Umbauarbeiten der Unterkunftsbloecke. In der Planung aller Gebäude, die ich gesehen habe (ich glaube mich an 3 Von 5 Gebauden zu erinnern) waren gar keine Betreuungsraueme (Uffz-Raum, Lese-/Fernsehraum für Mannschaften) mehr vorgesehen, alle verfügten lediglich über eine kleine Teekueche je Unterkunftsetage. Und das war Planungs- und Bauausfuehrungsstand 2003 bis 2006. Die GmIF ist eine Planungsgrundlage, aus der sich keine Ansprüche auf Art, Grösse und Ausstattung von Räumen und Gebäuden ableiten lassen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

Die GmIF ist in der Tat eine Planungsgrundlage für die Berechnung von militärisch genutzter Infrastruktur, also Diensträume, Unterkunftsräume, Werkstätten, Sport- und Gerätehallen etc.

Eingehalten werden müssen die Vorgaben der GmIF nur beim Neubau von Infrastruktur. Bei Bestandsgebäuden kann kein Anspruch auf Vergrößerung oder Verkleinerung bestehender Räume abgeleitet werden. Dann hat man als militärischer Nutzer eben Glück oder Pech mit den Raumgrößen.

Im Übrigen gab es in der GmIF zu keinem Zeitpunkt einen Anspruch auf "Sozialräume" (was auch immer Nutzer darunter verstehen mögen) in Unterkunftsgebäuden. Diese Räume wurden von der nutzenden Truppe hierfür herangezogen und aus privaten Mitteln ausgestattet - soweit es sich um die weit verbreiteten "Unteroffizierkeller" handelte oder mit dienstlich bereitgestelltem Mobiliar als Lese-/Fernseraum ausgestattet, wobei die Fernseher/Bücher aus den Heimbewirtschaftungsmitteln finanziert wurden/werden.

Dekay

Was ich mit "Anspruch auf Sozialraum" meine:
Das es angeblich einen Gesetzestext geben soll, in dem Vorgesehen ist, dass es einen Sozialraum (Uffzkeller, Bunker, etc.) geben soll für die einzelnen Dienstgradgruppen.
Wenn der Standort nur einen dieser Räume ermöglicht (Platzmangel), dann muss der Raum für alle Zugänglich gemacht werden.
Das ist bei uns nicht der Fall, da der Spieß sehr viel Bedacht auf die Trennung der Uffze mit Mannschaften legt. Dies wiederum hegt sehr viel Unmut im Mannschafterbereich, weswegen dauernd mit irgendwelchen § und sonstigen wilden Theorien herumgeworfen werden. Ich möchte dies abstellen, in dem ich endlich einen Fundierten Gesetzestext finde oder eben Nicht, damit die Gerüchte ein Ende haben und hier wieder Ruhe einkehrt.

Mit Kameradschaftlichem Gruße,
Dekay

BulleMölders

Ich meine eigentlich, was Sie und/oder Ihre Kameraden unter Sozialraum verstehen.

Ich z. B. verstehe unter Sozialraum eine Fernsehraum oder ähnliches und nicht einen Uffzkeller, in dem bestimmte Dienstgradgruppen hemmungslos die Sau raus lassen können.

Dekay

Ich verstehe darunter einen Raum, wo der Mannschaftsteil der Kompanie die selbe Chance auf Kameradschaft hat wie der Unteroffiziersteil. Das ist momentan nicht der Fall
Ich kann mir darunter Vorstellen Fernsehzimmer oder Mannschaftsbunker... Ich habe da selber keine Fantasie...

F_K

Nochmal:

Ich habe KEINEN Standort gesehen (und ich kenne viele), wo es einen "Mannschaftsraum" gegeben hat.

Es GAB mal die "Fernsehräume", die aber mit Aufkommen der 2 Mannstuben "verschwunden" sind.

Ihr habt da keinen Anspruch.

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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