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Abgangsgeld pfändbar in Privatinsolvenz?

Begonnen von xsolution, 26. Oktober 2017, 12:00:14

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Nouqie91

Ich frage mich manchmal wirklich, was mit den Kommentatoren nicht stimmt. Dass hier auf den korrekten Gebrauch von Termini geachtet wird finde ich gut. Der Hinweis von Andi ist auch ok, auch wenn der Ton etwas fragwürdig ist. Aber was soll so ein ekelhafter Kommentar wie deiner, F_K?

War es jetzt wirklich nötig, noch einmal abwertend festzustellen, dass der TE nicht mit Geld umgehen kann (konnte) und dabei noch in der dritten Person von ihm zu reden? Das ist einfach respektlos und provozierend. Der TE ist kein unmündiges Kind.

F_K


justice005

Was in diesem Thread schon wieder für ein Unsinn geschrieben wurde....  :o

Ich empfehle dem Fragesteller ganz dringend, die Frage nicht in einem Bundeswehrforum, sondern in einem Rechtsforum zu stellen. Dort dürften die Antworten sicher kompetenter sein.
Ich selbst weiß die Antworten auch nicht im Detail, aber ich kann zumindest sagen, dass Trennungsgeld, Reisekosten etc. nicht pfändbar sind. Das steht nämlich deutlich in § 850a Nr. 3 ZPO.
Das macht auch Sinn, denn bei diesem Geld handelt es sich ja nicht um ein Einkommen, sondern nur um die Erstattung von Aufwendungen, der der Beschäftigte ja tatsächlich gehabt hat.

Ich bin auch in der Tat sehr skeptisch, ob die Übergangsbeihilfe pfändbar ist und wenn ja, in welcher Höhe bzw. zu welchem Anteil.

Ein ganz gutes Rechtsforum ist bei www.123recht.de  zu finden. Dort gibt es auch ein Unterforum Insolvenzrecht.

Und an FK:  Auch wenn es vielleicht nicht in Dein Vorstellungsvermögen fällt, es gibt tatsächlich eine ganze Reihe von Leuten, die völlig unverschuldet in die Insolvenz geraten sind. Derartige pauschale Urteile sind in der Tat eine Frechheit und nur eine unerträgliche Arroganz.




Andi8111

TG ist im Kommentar zu 850a nicht erfasst. Es gibt dazu also keine Rechtssprechung. Gleichwohl kann nach 850f ein Antrag auf Erhöhung der Pfändungsgrenze gestellt werden.

Und, wie gesagt: Übergangsgebührnisse sind voll pfändbar, die Beihilfe nicht.

F_K

@ justice:

Es geht nicht um (straf-) rechtliche Schuld,  sondern um Verantwortung.

Wie kann man in Insolvenz geraten, ohne verantwortlich zu sein?

Andi

Zitat von: F_K am 30. Oktober 2017, 19:18:45
Wie kann man in Insolvenz geraten, ohne verantwortlich zu sein?

Indem man von anderer Seite aus böswillig getäuscht wurde, indem man Opfer einer Straftat, einer Naturkatastrophe oder eines Brandes geworden ist...
the rest is silence...

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Helft mit, dass es so bleiben kann.

F_K

@ Andi:

Ja, es gibt Möglichkeiten - die große Mehrheit der Insolvenzen ist aber durch eigenverantwortliches wirtschaftliches Handeln entstanden (bei jungen Menschen z. B. Handyvertrag bzw. PKW Kauf ....)

(Ein Brand vernichtet ggf. Eigentum - erzeugt aber keine Schulden, die nicht in 7 Jahren zu tilgen wären ...).

Unmut

Tja, es gibt auch unverschuldete Insolvenz.

z.B.

1 Ehepaar Mitte 40 (er SAZ und HptFw) und 20 Jahre verheiratet 4 kleine Kinder im Haus (Haus grad gebaut). 

Frau lässt sich Scheiden, Unterhalt für die Frau und deren Kinder liegen an plus Kredite die getilgt werden müssen.

Gehalt HptFw von 3500 Netto auf 2700 Netto , schlagartig runter und von den 2700 muss er noch 1500 Euro Unterhalt zahlen + 1000 Euro Haus Kredit sind in Summe 200 Euro zum leben für den Mann, d.h. er wird früher oder spähter in Privat insolvenz abrutschen.

Maßnahmen sind nur, alles Kundigen und verkaufen was geht, nur die wichtigsten Versicherung behalten.
Versuchen das Haus so zu verkaufen das gedekt wird, auch dann reicht es nicht.

Ich selber zahle schon für nur 2 Kinder über 700 Euro Unterhalt.


So einfach und schnell geht das lieber F_K, immer schön neutral beurteilen.




Andi8111

Das sind die bekannten 4% von 96% HG SAZ 4 die tiefer gelegte Autos in Sonderlackierung nach drei Monaten gegen den Baum setzen und dann ein zweites finanzieren ;)

miguhamburg1

Lieber Andi8111 und für diese Behauptung haben Sie doch ganz sicher auch Fakten als Beleg ...

Andi8111

Ich gebe zu (man achte auf das ;)) diese Aussage basiert auf Gesprächen am Rande der DV Besprechungen während meiner Zeit in der Truppe. Dann und wann sprach man über die Zwangspfändungsfälle und die Sozialdienstfälle und i.d.R. waren das keine HptFw, Leutnante, oder Oberstleutnante, sondern HptGefr, OStGefr und StUffz. Insofern und in Anbetracht der Tatsache, dass es Regionsspezifisch sein könnte und ich leider den Überblick über die Statistik des gesamten Bundesgebietes habe, sofern es eine gibt, ist es nur eine "steile Behauptung".

Festhalten kann man aber, dass ein älterer Mensch i.d.R. mit seinem Geld gemäßigteren Umgang pflegt und, außerhalb von eventuellen Midlife-Krisen, keine unüberlegten Anschaffungen auf Kredit vornimmt.

d771072

Sicher trifft es eher junge Leute. Und sicher sind viele Menschen selbstverschuldet in diese Situation gekommen. Aber oft ist es eben doch anders. Da muß nur mal bei einem Geschäftsmann mehrmals eingebrochen worden sein, jemand sterben, eine Trennung anstehen...
Und ich kenne auch Oberstabsärzte, die verschuldet waren.

Andi8111

Ist ja gut. Ich verstehe.
Die drei von 500, die ohne Schuld in die Privatinsolvenz gerutscht sind, wiegen den Rest auf. Wir sind ja schließlich in Deutschland. Da gilt die sozialistische Unschuldsvermutung^^

Ich habs verstanden, danke ;)

F_K

@ Unmut:

Wer 20% beim Hauskauf Bar hatte, wird bei den jetzigen Immobilienpreisen beim Verkauf einen 5stelligen Gewinn verbuchen können ... (Plus das eingebrachte Kapital).

Ansonsten: Kenne ich persönlich auch nur Fälle, die verschuldet waren - bis zur Straftat Betrug.

(Wie Andi schon sagte, gibt es SEHR wenige Fälle, wo es trotz guten wirtschaften zur Insolvenz kommt. Die Statistiken sind da deutlich - Handyverträge, Autokauf, Konsum ....)

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