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Dienstzeitverkürzung

Begonnen von Anonymous-, 05. Januar 2018, 15:22:35

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Anonymous-

Guten Tag zusammen,

Ich war von 2008-2010 FWDL23 und bin seit 2013 wieder dabei. Ich musste die BW damals verlassen, da ich den sportlichen Anforderungen nicht (mehr) gerecht werden konnte.
Zu dem Zeitpunkt war es einfach der ideale Arbeitgeber für mich.

2012 war ich dann im Karrierecenter und leider gab es nur die Materialbewirtschaftung als Option und weil ich unbedingt wieder zur BW wollte, habe ich es erstmal angenommen, obwohl ich wusste, dass ich in dem Bereich niemals zufrieden wäre.
Leider war ich zu optimistisch und dachte, dass ein Verwendungswechsel sicher möglich (/einfach) wäre.
Ich habe die logistikspezifische Ausbildung abgelehnt und wählte den Bürokaufmann. Ich habe 110% gegeben und als Lehrgangsbester abgeschlossen. Alles in der Hoffnung in die Pers-Schiene wechseln zu können.

Als ich 2015 in meine Stammeinheit kam, war ich dann alles andere als zufrieden. Das ich nicht mehr Heimschläfer war wie damals war zwar doof, aber das wusste ich vorher.
Die meisten Arbeiten sind körperlich, was nicht sonderlich anstrengend ist, mich aber auch nicht wirklich fordert. Ich komme einfach nicht weiter. Ich lebe nur am Wochenende.

Dahin zu ziehen ist keine Option. Ich bin kein Trennungsgeldempfänger und somit ist eine 2te Wohnung nicht finanzierbar. Mein altes Leben möchte ich unter keinen Umständen aufgeben.

Mittlerweile habe ich erkannt, dass ich auch nicht mehr in einer anderen Verwendung glücklich werden würde. Wären wir im zivilen, hätte ich schon längst gekündigt, aber das ist leider nicht so einfach.

Natürlich könnte man sagen, dass ich mich verpflichtet habe und wusste, was das alles bedeutet, aber was soll ich einfach weitere Jahre verschenken, die mich nicht voran bringen? Bislang dachte ich, dass es egoistisch wäre, aber ich habe doch nur das eine Leben...

Wie läuft eine Dienstzeitverkürzung ab?
Macht es Sinn vorab mit dem BFD zu sprechen?
Sollte ich das Gespräch mit meinem PersBerater suchen?

Ich weiß, dass das alles nicht so einfach ist, aber vllt. habt ihr ein paar Tipps.

MkG

Ralf

Dienstzeitverkürzungen kannst du vergessen. Die Trendwende Personal bedingt einen Aufwuchs, der mit Prämien und Werbung aufwändig finanziert unterstützt wird. Da glaubst du doch nicht, dass man welche aus dienstlichen Gründen jemanden früher gehen lässt. Und ohne dienstl. Grund ist eine Dienstzeitverkürzung nicht möglich.
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SDW

ZitatIch bin kein Trennungsgeldempfänger
Woran hakt's? Das sollte sich ja zumindest lösen lassen.

ZitatMittlerweile habe ich erkannt, dass ich auch nicht mehr in einer anderen Verwendung glücklich werden würde. Wären wir im zivilen, hätte ich schon längst gekündigt, aber das ist leider nicht so einfach.
Das ist natürlich in der Situation ärgerlich, aber vll findet sich ja noch was, was Du zumindest bis DZE aushältst.
Die Bw ist extrem vielseitig, was Posten/Aufgaben angeht.
Was wäre denn das Wunschbild zivil?

Anonymous-

ZitatIch bin kein Trennungsgeldempfänger
Woran hakt's? Das sollte sich ja zumindest lösen lassen.

Anfangs keine eigene Wohnung gehabt und jetzt habe ich sie zwar eintragen lassen, aber Trennungsgeld würde ich erst erhalten, wenn ich versetzt werde.

ZitatDas ist natürlich in der Situation ärgerlich, aber vll findet sich ja noch was, was Du zumindest bis DZE aushältst.
Die Bw ist extrem vielseitig, was Posten/Aufgaben angeht.
Was wäre denn das Wunschbild zivil?

Wenn ich jetzt kündigen dürfte, würde ich studieren. Wirtschaftsinformatik oder Wirtschaftswissenschaften finde ich am interessantesten.
Über ein Fernstudium hatte ich auch schon nachgedacht, aber dafür bin ich eigtl. nicht der Typ. Würde es lieber an der FH oder Uni studieren.
Nach der Bundeswehr bin ich aber über 30 und dann weiß ich nicht mehr, ob ich nochmal 3-5 Jahre studieren möchte.

Die BW ist definitiv vielseitig und auch kein schlechter Arbeitgeber. Sport im Dienst, ein gutes Gehalt, " 4 1/2 " Tage Woche. Alles schön und gut, aber ich möchte sehr gerne studieren (auf keine Fall bei der BW). Mittlerweile ist die Entfernung auch ein Problem geworden. Dauerhaft die Stube teilen zu müssen war mit 18 kein Problem, nun irgendwie schon....

Ich werde einen Antrag auf jeden Fall schreiben, damit ich es wenigstens versucht habe. Vllt. habe ich ja Glück und das BAPersBw hat Mitleid. :D

Ralf

Klar kannst du es versuchen, jedoch ist "Mitleid" kein dienstl. Grund. Antragsformular findest du in der GAIP BAPersBw Abt III und IV - KeNr 23-02-00.
Welche Lfb bist du denn und wie lange ist deine Verpflichtungszeit? Denn du kürzt damit deine BFD-Ansprüche.
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Anonymous-

Ich bin SAZ 11 in der Laufbahn der UoP und habe noch 4 3/4 Jahre Restdienstzeit.

Ich bin mir im klaren, dass meine BFD-Ansprüche gekürzt werden würden, aber damit wäre ich sofort einverstanden.
Das wären knappe 4000€ weniger Entlassungsgeld und vermutlich ca 1 Jahr weniger, indem die BW mich unterstützen würde.
Dafür hab ich aber mein Leben zurück. Was ich mir nicht leisten könnte, wäre alles zurück zuzahlen inkl. der ZAW.

Natürlich weiß ich auch, dass es sehr schlecht für mich aussieht. Die Versetzungsgesuche wurden ja nicht umsonst abgelehnt :(

Kann man sich eigtl. als Soldat in die zivile Abteilung der BW versetzen lassen? Verwendungswechsel in den nicht-technischen Dienst. Verwaltung o.ä. Als Plan C :P

W8TT5

Zitat von: Anonymous- am 06. Januar 2018, 13:26:23

Kann man sich eigtl. als Soldat in die zivile Abteilung der BW versetzen lassen? Verwendungswechsel in den nicht-technischen Dienst. Verwaltung o.ä. Als Plan C :P

Wenn man deinen vorherigen Wechselwünschen nicht stattgegeben hat wieso sollte man diesem dann stattgeben?

Ralf

Nach Ende der Verpflichtungszeit kann man sich ja bewerben. Vorher würde dich die militärische Personalführung nicht freigeben, weil ja Bedarf besteht, da drehen wir uns im Kreise.
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Anonymous-

Zitat von: W8TT5 am 06. Januar 2018, 13:33:18
Zitat von: Anonymous- am 06. Januar 2018, 13:26:23

Kann man sich eigtl. als Soldat in die zivile Abteilung der BW versetzen lassen? Verwendungswechsel in den nicht-technischen Dienst. Verwaltung o.ä. Als Plan C :P

Wenn man deinen vorherigen Wechselwünschen nicht stattgegeben hat wieso sollte man diesem dann stattgeben?

Ich weiß, dass nichts dafür spricht, aber was soll ich machen? Es einfach akzeptieren, dass ich noch weitere 5 Jahre "gefangen" bin ? Das kann ich nicht.

ZitatNach Ende der Verpflichtungszeit kann man sich ja bewerben. Vorher würde dich die militärische Personalführung nicht freigeben, weil ja Bedarf besteht, da drehen wir uns im Kreise.
Ah okay, mist. Dachte vllt. habe ich ein Schlupfloch entdeckt. =)

Egal, wird schon. Drückt mir die Daumen. :)
Danke für eure Antworten.

LwPersFw

#9
Zitat von: Anonymous- am 06. Januar 2018, 14:12:45

Ich weiß, dass nichts dafür spricht, aber was soll ich machen? Es einfach akzeptieren, dass ich noch weitere 5 Jahre "gefangen" bin ? Das kann ich nicht.


Persönlich kann ich Sie verstehen...

Das Grundproblem ist halt, dass sich die Masse der SaZ-Bewerber nicht bewusst ist, dass sie eben keinen normalen Arbeitsvertrag abschließen, sondern eine - nahezu - von Ihnen nicht auflösbare Bindung an einen Arbeitgeber, den sie nur oberflächlich kennen.

Denn auch wenn man sich noch so gut vorab über einen Arbeitgeber, eine Tätigkeit informiert... nach ein paar Jahren kann es immer zur Erkenntnis kommen.... DAS ist nicht das Richtige.

Im Zivilen kann ich dann i.d.R. problemlos wechseln...

Bei der Bw geht dies eben nicht.

Siehe auch hier meine Erläuterungen vom 22.06.17 ... die man auch auf die Dienstzeitverkürzung anwenden kann:

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,45746.msg626293.html#msg626293


In den letzten 25 Jahren des stetigen Personalabbaus war eine Dienstzeitverkürzung auch nicht einfach, aber deutlich einfacher realisierbar. Vor allem seit dem SKPersStruktAnpG.

Nur dieses Gesetz gilt seit dem 01.01.2018 nicht mehr...
Und wird sind im Personalaufbau... darunter tausende SaZ...

Ich will Ihnen die Hoffnung nicht nehmen...

Aber machen Sie sich einen Plan B... der da heißt...
Die letzten 4 3/4 Jahre "durchziehen" ... sich aber schon in dieser Zeit aktiv und intensiv auf die Zeit nach der Bw vorbereiten.

DENN ... Was wollen Sie tun, wenn der Antrag abgelehnt wird ? Und der 2., der 3. ....



Um zu verdeutlichen, vor welcher "Hürde" Sie stehen, hier noch einige Ausführungen aus der Rechtsprechung:


"Ob die Dienstzeit des Klägers verkürzt werden kann, ist nach § 40 Abs. 7 Satz 1 SG zu beurteilen; danach kann die Dienstzeit eines Soldaten auf Zeit auf dessen Antrag verkürzt werden, wenn dies im dienstlichen Interesse liegt.

Voraussetzung für eine Verkürzung der Dienstzeit ist daher ausschließlich, dass diese den Belangen der Bundeswehr dient.

Bei der Beurteilung dieser Frage steht der zuständigen personalbewirtschaftenden Stelle der Bundeswehr ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu; denn was im originären dienstlichen Interesse der Bundeswehr liegt, kann letztlich nur diese selbst beurteilen."

"Dagegen dient § 40 Abs. 7 Satz 1 SG nicht dem individuellen Interesse des jeweiligen Soldaten und gewährt diesem somit kein subjektiv-öffentliches Recht auf Verkürzung seiner Dienstzeit.

In die Entscheidung über den Verkürzungsantrag sind daher die persönlichen Interessen des Zeitsoldaten nicht einzustellen.

Nach der Systematik des Soldatengesetzes können persönliche Interessen des Soldaten an einem vorzeitigen Ausscheiden aus der Bundeswehr nur im Rahmen einer Entlassung auf eigenen Antrag nach § 55 Abs. 3 SG berücksichtigt werden."

"Im vorliegenden Fall lässt sich nicht feststellen, dass die Beklagte ihrer Entscheidung sachfremde Erwägungen zugrunde gelegt und damit willkürlich entschieden hätte.

Vielmehr hat das Bundesamt nachvollziehbar dargelegt, dass gegenwärtig ein erhöhter Bedarf (...) besteht.

Ein Vergleich der Sollstärke des Personals im Einsatzbereich des Klägers mit der Anzahl des tatsächlich vorhandenen Personals ergibt laut internen Stellungnahmen (...) einen Fehlbestand (...). Der Bedarf werde sich aufgrund der Umstrukturierung (...) weiter erhöhen.

Ein vorzeitiges Ausscheiden des Klägers würde den Fehlbestand noch vergrößern, der aufgrund der Gesamtpersonallage nicht ausgeglichen werden könne. (...)

Diese Darstellung der Beklagten, die der Kläger nicht substantiiert bestritten hat, genügt hier bereits, um ein dienstliches Interesse der Bundeswehr an der Verkürzung der Dienstzeit des Klägers zu verneinen.

Denn es liegt auf der Hand, dass die Bundeswehr auf die Dienste eines Zeitsoldaten, dessen Arbeitskraft sie weiterhin benötigt, nur unter Zurückstellung eigener dienstlicher Interessen verzichten könnte."
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

Ich kann es nicht verstehen - weder von der Wortwahl noch inhaltlich.

Der TE hat sich selber freiwillig verpflichtet - nicht sich selber gefangen genommen.

Über diesem Umstand wird man schriftlich belehrt, und die Verpflichtungserklärung ist da auch eindeutig.

(Ein UoP mit 11,5 Jahren Dienstzeit hat sich ja auch wohl ein zweites Mal erneut verpflichtet - dazu kommt die Probezeit).

Anonymous-

Zitat von: F_K am 06. Januar 2018, 17:58:34
Ich kann es nicht verstehen - weder von der Wortwahl noch inhaltlich.

Der TE hat sich selber freiwillig verpflichtet - nicht sich selber gefangen genommen.

Über diesem Umstand wird man schriftlich belehrt, und die Verpflichtungserklärung ist da auch eindeutig.

(Ein UoP mit 11,5 Jahren Dienstzeit hat sich ja auch wohl ein zweites Mal erneut verpflichtet - dazu kommt die Probezeit).

Natürlich habe ich mich freiwillig verpflichtet und war mir vorher auch im Klaren darüber. Ich hatte einfach nicht bedacht, dass 11 Jahre lang sind und wie unendlich gut es war, Heimschläfer gewesen zu sein.

Ich habe einfach zu hoch gepokert und gehofft, dass so ein Verwendungswechsel durch gehen würde.
Wenn ich die BW nicht verlassen darf, werde ich bis zum letzten Tag auch 100% geben. Das ist für mich selbstverständlich, aber da mich die BW kein Stück weiterbringt, hoffe ich eben darauf, dass ich gehen kann.

@LwPersFw: Vielen Dank für die ausführliche Antwort !
Ich werde nächste Woche einen Termin mit dem BFD ausmachen und mich erkundigen, welche Optionen ich während der Dienstzeit habe. Desweiteren werde ich in dem Antrag auf Dienstzeitverkürzung schreiben, dass ich mich gerne auch versetzen lassen möchte.
Wenn ich jeden Tag nachhause fahren könnte und bei mir in der nähe gibt es 5 verschiedene Kasernen (Hamburg/Appen), dann wäre das ein riesen Upgrade. :)

FoxtrotUniform

Du weißt scheinbar gar nicht was du willst:

-Studium ja, für Fernstudium (es gibt auch andere berufsbegleitende Modelle) nicht der Typ und Zweifel es mit Ü30 noch zu schaffen
-Soldat nein (auch kein PersFw), aber zivile Bundeswehrverwaltung ja...
-Lebenslauf spricht auch bereits Bände, würde jetzt einer Dienstzeitverkürzung stattgegeben.

Mein Tipp: Dienstzeit durchziehen (alleine um mal etwas zu Ende zu bringen) und die Zeit fernab der Heimat für eine Weiterqualifikation (Meister, Fachwirt, FH-Studium) nutzen. Der BfD und viele Bildungsträger bieten für jeden etwas an, denn nur Gründe zu suchen warum etwas nicht geht, bringt dich nicht weiter
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Anonymous-

Zitat von: FoxtrotUniform am 07. Januar 2018, 10:48:19
Du weißt scheinbar gar nicht was du willst:

-Studium ja, für Fernstudium (es gibt auch andere berufsbegleitende Modelle) nicht der Typ und Zweifel es mit Ü30 noch zu schaffen
-Soldat nein (auch kein PersFw), aber zivile Bundeswehrverwaltung ja...
-Lebenslauf spricht auch bereits Bände, würde jetzt einer Dienstzeitverkürzung stattgegeben.

Mein Tipp: Dienstzeit durchziehen (alleine um mal etwas zu Ende zu bringen) und die Zeit fernab der Heimat für eine Weiterqualifikation (Meister, Fachwirt, FH-Studium) nutzen. Der BfD und viele Bildungsträger bieten für jeden etwas an, denn nur Gründe zu suchen warum etwas nicht geht, bringt dich nicht weiter

Warum zivile Bundeswehrverwaltung aber nicht PersFw? Weil ich mich nicht weiterverpflichten möchte? Ich möchte die Bundeswehr verlassen und nicht verlängern !
Mein Lebenslauf spricht Bände. Hm, okay? Ich gebe zu, dass ich früher definitiv nicht wusste, was ich wollte und so richtig aufgewacht bin ich auch erst während der ZAW.
Leider erst so spät, aber die Zeit zurückdrehen kann ich nicht.
Ist es so verwerflich, dass ich das jetzt beste daraus machen möchte ? Natürlich könnte man ein Fernstudium beginnen und bei der BW bleiben, weitere 4-5 Jahre von der Familie getrennt sein und eine Tätigkeit ausüben, die einem nichts bringt und vor allem auch keinen Spaß macht. Aber warum? Nur damit man etwas beendet hat? Ich denke, ich könnte in den Vorstellungsgesprächen sehr gut erklären, warum ich gekündigt habe. ;)

Dennoch, vielen Dank für deinen Tipp. Wenn alle Versuche scheitern die BW bzw. den Standort zu verlassen, wird das der way to go sein. Aber vorher nerve ich das BAPersBw noch ! =)



KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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