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Beschwerde wegen Mobbing

Begonnen von JohnDoe28, 18. Januar 2018, 21:12:19

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F_K

Erpressung?

Ohne Detailkenntnisse: Ein Vorgesetzter hat es nicht nötig zu erpressen oder zu nötigen - er befiehlt einfach was er möchte - und dann wird die Laube gefertigt (OK, beim Befehlen kann man was falsch machen - keine Frage ...).

Manchmal gibt es die Notwendigkeit unwilligen Soldaten die Folgen ihres Handelns aufzuzeigen  - dass sind dann empfindliche Übel, da aber gesetzlich so vorgesehen, daher ist dies keine Nötigung ...

dunstig

Ist doch völlig egal was war. Glaubt der TE, ungerecht behandelt worden zu sein, schildert er den Sachverhalt in einer Beschwerde.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

F_K

Klar, Beschwerde ist immer eine Option.

Vorsorglich: Eine Beschwerde ist eine dienstliche Angelegenheit, daher Wahrheitspflicht.
Bei unwahren Inhalten können diverse Straftaten verwirklicht werden.

.. er darf also bei "Glauben" eine Beschwerde einlegen - da sollte aber kein "Glaube" drin sein, sondern Fakten (möglichst belegbar).

Daher mein Ratschlag - das Gespräch suchen, ggf. mit einem neutralen Dritten.

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