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Schützenschnur 2018+

Begonnen von Tepo, 21. Januar 2018, 07:45:50

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F_K

@ Objektschützer:

So macht diskutieren keinen Spass - trotz expliziter Nachrage lieferst Du nicht die Ziffer, die "verbietet", (längere) Vakanzen mit Res zu fülllen.

However: Die BW ist im Aufwuchs, viele Stellen sind NICHT besetzt - es gibt also Vakanzen.

Und nach Aussage P (und Gesetzeslage, und Vorschriftenlage) sollen solche Vakanzen auch durch Res ausgeglichen werden.

Die SK "sollten" ohne Res "funktionieren" - das wäre schön.

Faktisch ist es so, dass Reservisten auch im Einsatz zu finden sind (auch ohne Wehrverwaltung), weil es einfach massiv Vakanzen gibt.

In "meinen" Dezernat sind 4 (vier!) Stellen nicht besetzt, eine Besetzung ist auch nicht abzusehen, wenn mal einer kommen sollte, wird er nicht ausgebildet sein - wenn da der stvKdr entscheidet, zumindest eine Stelle durch einen Res "dauerhaft" zu besetzen, dann soll so ein Entschluss "falsch" sein?

LeK

Ist doch auch nicht schlecht, um den "Staatsbürger in Uniform" umzusetzen.

Ohnehin muss man das als Ganzes betrachten: Im Moment sieht das Personalmanagement wohl so aus, dass ein gewisser Teil Wehrübungstage für Dauerwehrübungen eingesetzt wird, um den gesamten Personalbedarf zu decken. Soweit mehr Tage gebraucht wurden, hat man die Zahl auch erhöht. Irgendwann wird der Personalbedarf sich wieder durch eine andere Zusammensetzung decken. Wenn dann alle Tätigkeiten, die derzeit durch Dauerwehrübende ausgefüllt werden, wieder mit Zeit- und Berufssoldaten gedeckt sind, wird ja nicht in gleichem Maße Bedarf an Kurzwehrübenden frei, wie dann die Dauerwehrübenden entbehrlich werden. Wo zuvor Dauerwehrübende elf Monate dienten, werden ja, bloß weil einst die "Vakanz" verschwindet, nicht elf Kurzwehrübende sinnvoller einzusetzen sein.

Oder vllt anders gewendet: es ist doch mehr oder weniger egal, aus welchem Pott das Personal bezahlt wird. Entweder aus demjenigen für Zeit- und Berufssoldaten oder aus dem für Reservisten. Je nachdem muss halt der eine oder andere vergrößert werden. Und einmal wird er vllt auch wieder verringert.

Inwieweit Möglichkeiten speziell für Kurzwehrübungen geschaffen werden sollen, lässt sich vollkommen unabhängig untersuchen. Wenn man will, dass 500 Tage mehr für Kurzwehrübungen zur Verfügung stehen, könnte man das ja so festlegen. Und wenn ein Dienstposten, wie Objektschützer es möchte, durch zwölf, statt durch eine oder zwei Reservistinnen ausgefüllt wird, es aber nun mal nur ein oder zwei geeignete Reservisten dafür gibt, was soll man dann tun? Davon abgesehen dass es auch bei zwölf geeignete Kandidaten besser sein kann, wenn nicht jeden Monat ein anderer sich derselben Sache annimmt.

Also Kurzwehrübungen mögen ihre Berechtigung haben und vllt gerade stiefmütterlich behandelt werden. Aber das sollte man nicht in direkte Konkurrenz zu Dauerwehrübungen setzen.

F_K

Nur zur Klarstellung:
Kurzwehrübungen waren zumindest "früher" Wehrübungen (jetzt ja RD genannt), die bis zu 3 Tagen gingen, die waren immer eher "selten", weil da Ein-/Ausschleußung oft in keinem Verhältnis zur Dienstleistung gestanden hat.

Interessant ist auch die absolute Zahl an Res, die überhaupt in einem Jahr üben - das sind meistens nur knapp über 10.000 Reservisten. d. h. nur knapp 10 % der Reservisten des Reservistenverbandes üben überhaupt.

@ Objektschützer:

Wie soll den eine Lücke durch kurzfristige "Krankheit" durch einen Res gedeckt werden?
Üblicherweise werden / sollen RD mit einem Vorlauf von 2 Monaten versehen sein - ich kann aber 3 bis 4 Monate vorher nicht wissen, dass ein aktiver Soldat krank wird.

Es ist übrigens nicht alles "Planungsfehler" - wenn kein Personal gefunden werden kann bzw. nicht schnell genug ausgebildet werden kann, so ist das einfach die Lage - ohne eine Änderung der SollOrg kann ich ja niemanden einstellen.

LeK

Sry für die begriffliche Unschärfe. Ich wollte nur zwischen Dauerwehrübenden und - ich sag mal einfach - "Nichtdauerwehrübenden" unterscheiden.

F_K

Kein Problem.

Hier wäre eine sinnvolle Unterscheidung ggf. die 6 Wochen Grenze (pro Jahr), in denen für RD noch das Arbeitsplatzschutzgesetz gültig ist.

Reservisten, die sich aus einer vielzahl unterschiedlicher Gründe nicht an diese Grenze halten "müssen", wären dann "Dauerwehrübende".

Diese Grenze ist aber auch "fliessend", und ein Res kann ja auch zeitlich nur begrenzt Dauerwehrübender sein, und dann wieder normaler RDL werden.

Holgi33

Ich habe mir gerade einmal die neuen Vorschriften angeschaut.

Die G36-S-9 bzw. ALLE alten Wertungsübungen gibt es nicht mehr. Die G-ES-7 und/oder die P-ES-6 setzen NB I voraus.

Was passiert mit den Reservisten?

Andi

Zitat von: Holgi33 am 27. Februar 2018, 11:48:51
Ich habe mir gerade einmal die neuen Vorschriften angeschaut.

Die G36-S-9 bzw. ALLE alten Wertungsübungen gibt es nicht mehr. Die G-ES-7 und/oder die P-ES-6 setzen NB I voraus.

Was passiert mit den Reservisten?

Tja...

Zitat von: Andi am 07. Februar 2018, 22:07:06
Zitat von: Objektschützer am 05. Februar 2018, 22:19:21
Wir haben z.B. einen Resi als nSAK Ausbilder der eine aktive (dankbare) Einheit ausbildet und so weiter.

Das könnte sich mit den seit dem 01.01. geltenden Vorschriften erledigt haben, da er erst mal umfangreich nachgeschult werden muss.

Momantan wissen wir nicht mal, wie wir die Truppe nachschule sollen, treservisten dürften da auf längere Zeit hinten runter fallen.
Hat auch damit zu tun, dass zusätzlich zu den neuen Vorschriften derzeit und auf lange Sicht fast alle Alpha Schießstände gesperrt sind und damit ein erheblicher Teil der geplanten Schießen nicht stattfinden kann.

Gruß Andi
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Holgi33

Dürfte ein Landekommando trotzdem nach alter Vorschrift die Wertungsübungen schießen?
Wäre so ein Befehl rechtmäßig?

Holgi33

Zitat9.11 Regelungen für das Schießen mit Gästen und Reservisten im
Rahmen der beorderungsunabhängigen Reservistenarbeit 119
Die in dieser Zentralrichtlinie beschriebenen Schießübungen sind nur für Reservisten anzuwenden,
die gemäß den Durchführungsbestimmungen für die Durchführung der Schießausbildung mit Handwaffen
nach neuem Schießausbildungskonzept bzw. nach dieser Zentralrichtlinie ausgebildet sind.
Sind die Reservisten noch nicht nach dem neuen Schießausbildungskonzept ausgebildet, sind die
Schießen für diesen Personenkreis nach der Zentralrichtlinie A2-222/0-0-4750 VS-NfD ,,Schießen mit
Handwaffen für Soldaten bzw. Soldatinnen und Reservedienst Leistende, welche nicht gemäß den
Bestimmungen für das Schießen nach dem neuen Schießausbildungskonzept ausgebildet sind" zu
planen und durchzuführen.

Bedeutet für mich, es dürfen zwar die alten Übungen geschossen werden, jedoch keine Schützenschnur.

F_K

@ Holgi33:

Du kannst die "alten" WÜs schießen und die Schützenschnur beim LKdo einreichen - vielleicht berücksichtigen diese dann nicht Deine NSAK Implementierung.


F_K

@ Holgi:

Nicht? Und das in dem Verband?

Naja, wenn nicht, ist doch alles ganz klar - wie üblich, jetzt nur noch Pistole / Gewehr und dann Schützenschnur - einfacher war es NIE.

Viel Erfolg.

Der Reservist

Nochmal fix zwei Fragen zu den Vorschriften:

1. Ab wann ist man nSAK-Implementiert? Nach Schießen GL, NB-I, NB-II?...

2. Was ist Voraussetzung für die G36-S5? Und reicht bei den Voraussetzungen AGSHP oder muss scharf geschossen werden? Horrido

Holgi33

zu 1:) nach NB-I

zu 2.) G36-S-1, G36-S-2, G36-S-3, davon die G36-S-1 im scharfen Schuß

paulchen1

Also mal ganz ehrlich :
Mit lediglich G36-S-9 und P8-S-2 gerät doch die Schützenschnur zur absoluten Lachnummer !
Dann kann sie auch gleich auf dem RK-Abend so verteilt werden,da spart man Munition !
Weiss jemand die inhaltliche Begründung,warum das MG rausgefallen ist ?

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