Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Ausspruch eines Strengen Verweises bei Beschäftigungsverbot

Begonnen von Dennis1!2!, 23. Januar 2018, 15:34:06

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

tank1911

Wenn das so abgelaufen ist, wie geschildert, dann ist es egal ob hier eine Beschwerde oder eine Eingabe verfasst wurde, der DV wird sich zurecht verantworten müssen. Hoffentlich schreibt er aber entsprechende Stellungnahmen, die ihn zwar nicht retten werden, aber auf die Problematik hinweisen. Hier ist die Eingabe vorteilhaft, da der "große Kreis" bemüht wird und so vllt. halt auf diesem Weg jemand auf diese Diskrepanz hingewiesen wird.

bayern bazi

mutter und kind alles gute :)

und wie es  ausgeht - werden wir lesen (entweder hier indem wir vom TE auf dem laufenden gehalten werden, wurm ich bitte )

oder  in einem der nächsten Jahresberichte des WBdDBT  als Negativbeispiel ;)

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Rollo83

Wisst ihr was ich nicht so ganz verstehe. Der DV also wahrscheinlich ein Major ist sich dessen garantiert bewusst das sein Handeln nicht ganz sauber ist. Vielleicht weiß er nicht im Detail gegen was er da verstößt, also gegen welche Vorschrift/Sachverhalt, aber ich bin mir sicher er weiß das sein Verhalten nicht sauber ist und dies Beschwerdefähig ist. Das muss er einfach wissen, MUSS.
Er zieht dies also so durch obwohl er weiß das sein Verhalten beschwerdefähig ist und das versteh ich einfach nicht.

KlausP

Ich habe bei keinem meiner Chefs erlebt, dass er bei der Vollstreckung eines strengen Verweises den Delinquenten auch noch vor die Front gezogen hätte. Wenn dieser DV das hier im konkreten Fall sogar mit einer Schwangeren in sichtlich nicht mehr passender Uniform tut so ist das in meinen Augen eine Ehrverletzung sondergleichen! Als Spieß hätte ich meinem Chef zumindest davon dringend abgeraten, schon, um ihn vor sich Selbstzucht schützen. Aber es soll ja immer noch beratungsresistente Chefs geben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Rollo83

Also ich hab ja nun schon einige Chefs miterlebt beginnen an von jungen Hauptleuten bis zu alten Stabsoffizieren und ich bin mir doch relativ sicher das keiner von diesen Offizieren je so gehandelt hätte.
Ich will hier dem TE auch überhaupt nicht unterstellen das er nicht die Wahrheit schreibt, aber mir fällt das einfach schwer dieses handeln des DV zu glauben.
Mensch ganz erlich, es fängt doch schon an das die Soldatin mit ihrem "dicken Bauch" nicht in die Uniform passt. Wer lässt denn einen Soldaten antreten und dann noch vor die Front obwohl die Uniform nicht richtig passt und die Knopfe auf sind. Grade wenn es um Anzug geht wird uns Offizieren doch immer die beste Eignung zugesprochen!

KlausP

Zitat von: KlausP am 26. Januar 2018, 08:05:46
Ich habe bei keinem meiner Chefs erlebt, dass er bei der Vollstreckung eines strengen Verweises den Delinquenten auch noch vor die Front gezogen hätte. Wenn dieser DV das hier im konkreten Fall sogar mit einer Schwangeren in sichtlich nicht mehr passender Uniform tut so ist das in meinen Augen eine Ehrverletzung sondergleichen! Als Spieß hätte ich meinem Chef zumindest davon dringend abgeraten, schon, um ihn vor sich Selbstzucht schützen. Aber es soll ja immer noch beratungsresistente Chefs geben.

Edit: es muss natürlich "... um ihn vor sich selbst zu schützen ..." heißen!
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

Es ist auch vollkommen irrelevant, welchen vermeintlich "dicken Hund" die Soldatin da geschossen hat. WENN das ganze traurige Schauspiel so stattgefunden hat, dann gehört dieser Disziplinarvorgesetzte aber schleunigst ganz weit von jeder Disziplinarverantwortung auf irgendeinen unbedeutenden, gleichwohl notwendigen Dienstposten versetzt. Die Dienstpflichtverletzungen wiegen auf jeden Fall erheblich.

Allerdings muss sich auch die entsprechende Soldatin fragen, was auf der Welt sie dazu gebracht hat, erstens dem rechtswidrigen BefehlFolge leistete, zu diesem Antreten zu erscheinen, zweitens bei diesem Antreten das Leben/die Unversehrtheit ihres ungeborenen Kindes zu riskieren, drittens sich dann auch noch in eine nicht passende Uniform zu zwängen, obgleich Schwangere explizit davon ausgenommen sind, Uniformen zu tragen, viertens die entwürdigende Behandlung vor der Front über sich ergehen zu lassen, fünftens keine Wehrbeschwerde gegen Form und Inhalt der DV sowie die rechtswidrigen Befehle ihres DV einzulegen und - falls notwendig - bis zum Truppendienstgericht hin zu verfolgen. Dieses unterwürfige Verhalten ist schlicht und ergreifend unterirdisch, selbst wenn sie einen Fehler begangen haben sollte.

F_K

ZitatIch bin zu dem Schluss gekommen, dass Herr Bartels der richtige und interessierte Ansprechpartner ist und habe eine fünf seitige Eingabe mit zeitlichen Protokollen, sowie Anlagen (90/5, zivile Bescheinigung für BV usw.) verfasst, im Namen der Soldatin, die dieses abgesegnet hat und umgehend auf dem Dienstweg versandt.

Mal sehen was folgt, aber eine solche Behandlung von einem DV ist unmöglich!

Nja, Beschwerden dürfen nur persönlich verfasst werden, und um "im Namen" zu handeln benötigt man eine Vollmacht - da kann man das Schreiben auch gleich selber zeichnen.

Aber sei es drum: So ein Vorgehen wird das Verhältnis der Freundin des TE zum DV sicherlich "verbessern" und für viel Freude bei allen Beteiligten sorgen.

(Disclaimer: Fehlverhalten, so fern es vorliegt, muss natürlich abgestellt und ggf. gewürdigt werden - keine Frage, das Recht (und Gesetz) ist zu beachten.
Aus meiner Erfahrung ist aber ein GESPRÄCH viel zielführender, ggf. mit einem Dritten, und zwar im Vorfeld, wenn man noch etwas ändern kann.
Falls alles nicht hilft, ist die Beschwerde / Meldung das Mittel der Wahl, der Wehrbeauftragte sollte wenn, erst danach eingeschaltet werden - um "prinzipielle" Dinge in den politischen Raum zu tragen.

Wer das Gespräch nicht sucht, die Mittel der Wahl nicht nutzt - muss sich nicht wundern, wenn im Nachgang mit ihm nicht mehr gesprochen wird ....).

Rollo83

Genau das Gespräch würde ich auch suchen, 24 Stunden nach dem Geschehnis beim DV des Chefs und dann würde ich den DV mal kurz und bündig aufklären was da so ab geht.

OSB

Naja, wir sind überwiegend alte Kämpfer, haben wie wir in Bayern sagen "einen Arsch in der Hose" und wissen uns zu wehren. Eine junge Soldatin im 6. Monat ihrer Schwangerschaft funktioniert aber anders, da ist die "Augen zu und durch und abhaken" Strategie nachvollziehbar. Grundlegend falsch, aber eben menschlich  nachvollziehbar.

Ich wünsche der jungen Familie alles Gute, der baldigen Mutter viel Spaß als wandelnde Kugel, dem baldigen Vater viel Geduld und gute Nerven, und dem DV einen ordentlichen Einlauf von ganz weit oben.




F_K

Können wir uns hier grundsätzlich mal auf die Unschuldsvermutung einigen? (so von wegen Recht und Gesetz).

Weder haben wir hier eine genaue Sachverhaltsschilderung, noch den DV gehört, aber es gibt genug (Migu eingeschlossen), die rufen "hängt ihn".

Rollo83

Also ich bezieh mich natürlich immer nur darauf wenn es auch wirklich so passiert ist wie der Sachverhalt geschildert wurde, etwas anderes kann man ja auch nicht machen.
Bei anderem Sachverhalt neue Beurteilung der Lage. Aber zum jetzigen Zeitpunkt muss man erst mal von dem Sachverhalt aus gehen der hier geschildert wurde und wird.

F_K

@ Rollo83:

Dann bitte den Thread erneut lesen:

1.) Es wurde zur DM weder vernommen noch eröffnet
2.) riesen Aufschrei bezüglich dieses Fehlverhaltens
3.) Ergänzung: Es wurde doch vernommen und eröffnet

Noch Fragen?

OSB

Dennoch dürfte Konsens bestehen dass man eine Schwangere mit unpassender Kleidung nicht zwecks Diszi vor die Front befiehlt? Alleine dafür gibt's ein maximales Minus...

dunstig

Der Konsens bestand doch von Anfang an.

Aber miguhamburg hat die nocj interessanten Fragen, über die sich der ein oder andere hier wundert, sehr treffend auf den Punkt gebracht
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau