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Fehlende Sicherheitsüberprüfung

Begonnen von Jackobär, 28. Januar 2018, 13:07:57

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Kestrel

Daß das genau so kommen würde, war bereits Mitte / Ende 2015 absehbar. Da gab es im Bereich von Teilen des BAPersBw genügend Stimmen, die vor diesen hier beschriebenen "Einzelfällen" eindringlich gewarnt haben. Andere Teile des selben Hauses aber meldeten vollmundig in Richtung Mysterium, daß sei doch alles kein Problem und mit einigen zusätzlichen DP im Bereich der Personalgewinnungsorganisation sowie des MAD leicht zu handhaben. Und die Leute von R II 3, die die ganze Sache  mit der rechtlichen Regelungen außerhalb des SÜG vorbereitet (also verzapft...) haben, hatten damals wie auch noch heute ohnehin ganz andere Prioritäten. Außerhalb des SÜG deshalb, weil insbesondere das BMI einer Anpassung des eigentlichen SÜG niemals zugestimmt hätte; der erste dahingehende Versuch (SÜ 1 pauschal für alle) wurde damals also ganz schnell aufgegeben. Erst im zweiten Anlauf konzentrierte man sich dann auf die Kriegswaffenausbildung und das SG, weil man sich hier mit keinem anderen Ressort abzustimmen hatte.

Also nahm die Sache seinen Lauf, die gesetzliche Regelung über das SG wurde ohne großes Aufsehen zu erregen implementiert. Es gab ein paar zusätzlche DP beim MAD, den KarrC Bw sowie beim BAPersBw - und gut war.



Heute müssen Bewerber bzw. gerade frisch eingestellte Soldaten mit der damaligen Entscheidung ebenso leben wie das bei den KarrC Bw und im BAPersBw damit befasste Personal. Meistens klappt es ja auch, aber eben nicht immer. Beschweren kann man sich natürlich, wenn jemand in dieser Kette tatsächlich einen konkreten Fehler gemacht haben sollte oder man das zumindest annimmt. Fehler passieren, das sind auch nur Menschen. Deswegen - also wegen einer Beschwerde - wird der MAD aber trotzdem nicht schneller arbeiten... Und manchmal hat man auch ohne handwerklichen Fehler einfach nur etwas Pech und die Überprüfung dauert ein wenig länger als bis zum "Stichtag" während der Grundausbildung.

Meine Empfehlung an dieser Stelle, falls man davon betroffen ist: Eingaben schreiben und zum Platz der Republik absenden. Das bringt im jeweiligen Fall zwar erstmal rein gar nichts, denn der "Mann in Berlin" hat selbstverständlich keinen Einfluss auf ein laufendes Sicherheitsüberprüfungsverfahren. Aber irgendwann stapeln sich dann so viele diesbezügliche Schreiben auf den Tischen seiner Mitarbeiter, daß er sich der Sache vielleicht noch einmal grundsätzlich annimmt. Das könnte - zumindest rein theoretisch - zu einem gewissen politischen Druck und zumindest zu einer Überarbeitung der internen Abläufe im Bereich der Personalgewinnungsorganisation führen. Das wäre ja schließlich nicht das erste Mal - und dafür braucht es auch keiner gesetzlichen Änderung. Denn an der Absicht zur grundsätzlichen Überprüfung von Bewerbern werden mit allergrößter Wahrscheinlichkeit auch noch der nächste Minister und seine diversen Nachfolger festhalten.

BulleMölders

Ganz ehrlich, für mich ließt sich das ganze hier nach dem Motto, "Lerne klagen ohne zu leiden" oder auch "Jammern auf ganz hohem niveau"!
Test

F_K

@ Kestrel:

Ich bin etwas verwundert:

- Erst leitest Du mit guten Argumenten her, warum die Änderung im SG erfolgen MUSSTE und auch dort zielführend ist.
- Dann redest Du von "verzapft".
- Dann BESTÄTIGST Du den politischen Willen dieser Änderung (Gesetzgeber und so ....).

Auch wenn wir hier Einzelfälle bedauerlich finden - so belegen diese doch (Ausnahme der Regel), dass es im Prinzip funktioniert.

Job well done!

femalesoldier

Zitat von: Jackobär am 28. Januar 2018, 15:06:42
Hier hat ja eine Dienststelle ihre Pflicht und Aufgabe nicht ausgefüllt, das muss doch dort Konsequenzen haben und nicht wir sollten die Leidtragenden sein.
Beim DV haben wir uns ja auch beschwert, die kämpfen ja auch wie verrückt darum das es eine gute Lösung gibt aber die sind ja auch in manchen Dingen machtlos (kommt von oben und so....).

Willkommen in der Bundeswehr :D
In fide cohaeret.

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