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straftat

Begonnen von odyn1963, 02. Februar 2018, 20:20:10

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odyn1963

hallo an alle . hab da mal ne frage an euch die ihr es vielleicht besser wisst . was passiert wenn jemand bei der bundeswehr ist und ein familienangehöriger begeht eine straftat ? muss er dann die bundeswehr verlassen `?

KlausP

#1
Warum sollte ein Unschuldiger für die Tat eines seiner Verwandte bestraft werden? "Sippenhaft" ist seit 1945 abgeschafft.

edit: korrigiert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

WirdMaHellImHals

Ayayayayay, was für eine Frage.
Der betreffende Bundeswehrangehörige bekommt natürlich sofort ein Disziplinarverfahren, wird aus dem Dienstverhältnis entfernt und muss fortan immer, wenn er in der Öffentlichkeit ist, laut "unrein" rufen.

Natürlich wird dem Soldaten nichts passieren, wenn jemand anderes eine Straftat begeht, egal in welchem Verhältnis die beiden zueinander stehen.
Es sei denn natürlich er wusste vorher davon und das kann ihm nachgewiesen werden. Dann kann er sich des §138 StGB - Nichtanzeige geplanter Straftaten, strafbar machen.

TomTom2017

Zitat von: WirdMaHellImHals am 03. Februar 2018, 13:50:57
Dann kann er sich des §138 StGB - Nichtanzeige geplanter Straftaten, strafbar machen.

Nicht unbedingt, § 139 III StGB ist dein Freund.


justice005

Im klingonischen Reich gibt es die Sippenhaft auch noch. Da kann die Familie für bis zu 7 Generationen entehrt werden.


wolverine

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justice005


schlammtreiber

Die Ehre erfordert natürlich, dass der Soldat den entsprechenden Verwandten umgehend erschießt. Dies wird von Volk und Vaterland als Beweis der Loyalität gefordert werden. Logisch. Danach müssen Sie für die nächsten drei Schlachten vor den eigenen Linien im "verlorenen Haufen" fechten, und, falls Sie wider erwarten überleben sollten, eine ansehliche Sammlung abgetrennter Köpfe, Ohren und Anhangdrüsen vorweisen können, damit Name und Würde der Familie wieder reingewaschen sind.

Aber damit ist die Sache dann auch erledigt.
Semper Communis
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