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Begrifserklärung: jährliches Endgrundgehalt

Begonnen von MatterOfFact, 14. Februar 2018, 10:31:29

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Andi

Ein Endgrundgehalt ist das Grundgehalt der höchsten Erfahrungsstufe einer Besoldungsgruppe.
Das "jährliche" wird sich dann auf den zwölffachen Wert beziehen.

Gruß Andi
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BSG1966


MatterOfFact

danke für die fixen antworten =D.

Die Bundeswehr hat anscheinend eine andere Definition für das Wort, als nicht militärische Einrichtungen.
Gemäß Telefongespräch mit dem Bundesministerium fürs Innere, ist Endgrundgehalt das selbe wie Grundgehalt.

Andi

Nein, das ist eine Definition aus dem Besoldungsrecht. Da musste ich auch nachschlagen. Und das Bundesbesoldungsrecht ist für das Innenministerium das gleiche wie für das Verteidigungsministerium.

Gruß Andi
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MatterOfFact

Also wird das Endgrundgehalt auch vor erreichen, als bemessens Grundlage bei Nebentätigkeiten genommen?
Denn im BBG steht, dass die Genehmigung einer Nebentätigkeit zu Versagen ist, wenn man mehr als 40% das jährlichen Endgrundgehaltes verdient.
Hab ich nen Denkfehler?

Andi

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