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Kann man UKV ablehnen?

Begonnen von Dias, 26. Februar 2018, 10:58:37

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Dias

Hallo zukünftige Kameraden,

kurz zu meiner Person:
33 Jahre
Verheiratet
2 Kinder
Wohnung/Haus anerkannt

ich werde zum 02.07.2018 meinen Dienst zum SAZ12 antreten, mir wurde per Schreiben zugesagt, dass meine Wohnung(Haus) umzugskostenrechtlich berücksichtig werden kann.

Meine Stammeinheit ist ca. 70 km von meinem Wohnort entfernt, ich würde gerne jeden Tag Heim fahren. Kann ich die UKV noch ablehnen und wenn ja, wie muss ich das machen?

Vielen Dank

KlausP

Was steht denn wörtlich im Bezug zur UKV in dem Schreiben?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Dias

Wortwörtlich steht drin:
"
Bestätigung und Berücksichtigung einer Wohnung i.S. des Paragraphen 10 Abs. 3 Bundesumzugskostengesetz aus Anlass der Wiedereinstellung "
"Im Fall einer Einstellung/Wiedereinstellung in die Bundeswehr kommt es auf die Lage der Wohnungum Dienstort nicht an.
Die o.a. Wohnung kann anlässlich der Einstellung/Wiedereinstellung in die Bundeswehr umzugskostenrechtlich berücksichtigt werden."

Ralf

Wichtig ist, ob mit der Einstellungsaufforderung die UKV zugesagt/ nicht zugesagt wird. Sollte das "nicht zugesagt" stehen, ist alles gut.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Dias

Zitat von: Ralf am 26. Februar 2018, 11:20:23
Wichtig ist, ob mit der Einstellungsaufforderung die UKV zugesagt/ nicht zugesagt wird. Sollte das "nicht zugesagt" stehen, ist alles gut.

Dieses Schreiben, aus welchem ich oben zitiert habe, war mit der Einstellungszusage gekommen.
Wo würde denn stehen, dass es nicht zugesagt wird? Habe selbst nichts gefunden.

Danke für eure Antworten

KlausP

Diese Einstellungszusage ist doch noch gar nicht die "Aufforderung zum Dienstantritt". Und genau die meint Ralf. Da steht dann drin, dass "Ihnen als Verheiratetem die Umzugskostenvergütung aus Anlaß der Einstellung nicht zugesagt" wird.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Dias

Zitat von: KlausP am 26. Februar 2018, 11:31:49
Diese Einstellungszusage ist doch noch gar nicht die "Aufforderung zum Dienstantritt". Und genau die meint Ralf. Da steht dann drin, dass "Ihnen als Verheiratetem die Umzugskostenvergütung aus Anlaß der Einstellung nicht zugesagt" wird.

Hallo KlausP,

das Schreiben lag meiner Aufforderung zum Dienstantritt bei. Vielleicht habe ich es überlesen, ich schaue nochmal. Bin aber ziemlich sicher, dass UKV-technisch nur dieses Blatt dabei war.

KlausP

Das ist ja auch kein gesondertes Blatt, das steht in der Aufforderung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Dias

Zitat von: KlausP am 26. Februar 2018, 11:41:32
Das ist ja auch kein gesondertes Blatt, das steht in der Aufforderung.

Vielen Dank KlausP,

habe es nun gefunden, "die UKV wird zunächst nicht zugesagt".

Das heißt also, ich kann auf Antrag TG bekommen, dies müsste dann der Rechnungsführer entscheiden, da 70 km entfernt? Ist das richtig?

KlausP

Sag ich doch.  :)

TG wird monatlich immer im Nachinein beantragt. Der ReFü bearbeitet den Antrag und reicht ihn zur Entscheidung weiter.

Sie müssen später bei jeder Versetzung oder Kommandierung darauf achten, dass die UKV weiterhin nicht zugesagt wird.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Dias


Tasty

Zitat von: Dias am 26. Februar 2018, 11:50:13
Das heißt also, ich kann auf Antrag TG bekommen, dies müsste dann der Rechnungsführer entscheiden, da 70 km entfernt? Ist das richtig?

Wenn Deine Wohnung anerkannt und berücksichtigungsfähig ist und die UKV nicht zugesagt wurde, bekommst Du auf Antrag TG, ja.
Der ReFü hat da aber nichts zu entscheiden sondern Deinen Antrag nur zu bearbeiten.

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