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Unteroffizier der Reserve

Begonnen von Paden, 26. März 2018, 20:02:06

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Paden

Tag allerseits,

ich bin als Gefreiter der Reserve vor einigen Jahren wieder aktiv geworden und habe mich dann entschlossen Feldwebel der Reserve zu werden.
Nach der Eingnungs Feststellung bin ich jetzt aktuell auf dem Unteroffiziers Lehrgang. Was mich allerdings überrascht hat, ich wurde am dritten Tag der ersten Präsenzphase zum Unteroffizier, nicht vorläufig, befördert. An sich habe ich damit erst nach bestandenem Lehrgang damit gerechnet.
Gibt es dazu eine Erklärung, zumal ich die Prüfung ja noch gar nicht abgelegt habe?

VG

Ralf

Für die Beförderung zum Unteroffizier der Feldwebel-Anwärter ist keine Laufbahnprüfung o.ä. erforderlich. Das ist bei Res nicht anders.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Paden

Danke für die schnelle Antwort.
Das bedeutet, ich nehme an der Prüfung teil, muss aber nicht bestehen?
Was wäre denn, wenn ich vor Teil 2 ausscheide, z.B. aus gesundheitlichen Gründen?

Ralf

Naja, du bist doch befördert, eine durchgeführte Beförderung kann doch nicht zurück genommen werden.
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Paden

Schon, aber irgendwie ist die Situation doch seltsam.
Im Grunde habe einen Dienstgrad erhalten, den ich noch gar nicht ausfüllen kann, da die Ausbildung noch nicht zu Ende ist.
Ich habe mich ja gefreut, erwartet habe ich aber die Beförderung mit Bestehen der Prüfung.
Wäre doch auch irgendwie logisch und ist bei zivilen Qualifikationen auch üblich.
Ich bekomme den Meisterbrief ja auch nicht vor der Prüfung.
Auf alle Fälle werde ich das Beste draus machen und versuche so gut wie möglich abzulegen.

F_K

Ein Unteroffizier ist kein Feldwebel - wird die Prüfung nicht bestanden, ist Edeka ...

Viel Erfolg.

Paden


KlausP

Zitat... Ich habe mich ja gefreut, erwartet habe ich aber die Beförderung mit Bestehen der Prüfung. ...

Als (R)FA gibt es aber nur eine Laufbahnprüfung zum Abschluß der Ausbildung vor der Beförderung zum Feldwebel d.R..
Auch aktive FA werden nach einem Jahr zum Unteroffizier (FA) und nach zwei Jahren zum Stabsunteroffizier (FA) befördert ohne eine Laufbahnprüfung zum Unteroffizier abgelegt zu haben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Dirk8

Findet der UL Res Lehrgang im vorl. DG oder im regulären DG statt?

Paden

Er findet im regulären Dienstgrad statt, die Urkunde war ohne Zusatz "vorläufig".

KlausP

Der vorläufig verliehene höhere Dienstgrad wird nur bei RDL in der (vorgesehenen) Verwendung getragen, nicht auf Laufbahnlehrgängen.
Ja, ich weiß, graue Theorie, aber es wird immer wieder falsch gemacht, auch durch die einberufenden Karrierecenter.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Dirk8

Danke für die Info.
Denn auf dem Heranziehungsbescheid für den LG (bei mir Juni 18) steht kein DG.
Ist eine Dienstantrittsreise für einen Lehrgang zwingend im Dienstanzug durchzuführen? Oder ist das auch in Zivil oder FA gestattet? Wenn nicht muss ich mich dringend um einen zweiten DA bemühen.

Der Reservist

Wenn sie auf ihrer BAN keinen DA empfangen haben müssen sie auch nicht in diesem anreisen.

Dirk8

Ein DA habe ich, dieser ist allerdings ,,fest vernäht" mit meinem vorl. DG (Marine).
Ich habe den KC angerufen, die Dame sagte mir den vorl. DG, im Laufe des Gesprächs hatte sie dann doch Zweifel. Ich solle mich an den Truppenteil wenden, dort habe ich bis dato aber niemanden erreicht. Von der Logik her, würde ich auch sagen regulärer DG, da keine RDL im Beorderungstruppenteil.
Bei der BW gibt es i.d.R. alles schriftlich, warum steht der DG nicht auf den HZB, unverständlich.

Paden

Zitat von: KlausP am 27. März 2018, 20:16:33
Der vorläufig verliehene höhere Dienstgrad wird nur bei RDL in der (vorgesehenen) Verwendung getragen, nicht auf Laufbahnlehrgängen.
Ja, ich weiß, graue Theorie, aber es wird immer wieder falsch gemacht, auch durch die einberufenden Karrierecenter.

Bei uns wurden Kameraden während des Lehrgangs vom OG zum OFw befördert, im vorläufigen Dienstgrad.

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