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Stufenfestsetzung Nachzahlung Steuerfrei?

Begonnen von napsüülze, 28. März 2018, 19:20:20

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napsüülze

Hallo Kameraden,

ich bekomme, da ich Wiedereinsteller bin und demzufolge Erfahrungsstufe 1 war, von Juli bis jetzt, eine Nachzahlung.

Diese sind, laut Besoldungstabelle, gute 280€ Brutto unterschied Stufe 1 auf Stufe 4.

Das einzige, was mich interessiert und ich via Google nix finden kann - erfolgt das Steuerfrei? Oder wie wird mir darauf die Steuer berechnet? Ich frage, da ein PersFw erwähnt hat, dass diese Steuerfrei gezahlt wird, was ich kaum glauben kann.

LG

KlausP

Das wird für jeden Monat gesondert berechnet und in der Bezügemitteilung aufgeführt. Dazu wird die anteilmäßige Steuer berechnet.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

napsüülze


Rollo83

Warum bitte sollte diese Nachzahlung steuerfrei sein? Es sind ja die ganz normalen Dienstbezüge die eigentlich hätten monatlich ausgezahlt werden müssen.

Wie zum Teufel kommt ein PersFw auf die Idee das Dienstbezüge steuerfrei sind ?!?!

BulleMölders

Zitat von: Rollo83 am 29. März 2018, 06:55:00
Wie zum Teufel kommt ein PersFw auf die Idee das Dienstbezüge steuerfrei sind ?!?!

Nicht wundern, ich habe schon Pflichtige vor mir sitzen gehabt, die behauptet haben, ihr Steuerberater hätte ihnen gesagt, eine Gehaltsnachzahlung wäre Steuerfrei.

didi62

Dann werde ich mal einen Antrag stellen, das ich meine Bezüge immer einen Monat später als Nachzahlung bekomme.
Brauche dann ja keine Steuern mehr zahlen.  ;D


Rollo83

Juristen natürlich nicht denn wovon sollen sie dann noch leben bei dem mickrigen Lohn  ;)

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