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Einplanung in England

Begonnen von Heinze123, 30. März 2018, 15:16:37

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Heinze123

Hallo zusammen,

ich hoffe das Thema passt hier rein und ihr habt vielleicht einen Rat für mich. :)

Ich war zum Einstellungstest bei der Bundeswehr und es lief auch alles super. Am Ende bei der Einplanerin wurde mir eine Stelle in England angeboten im Personalwesen. Ich würde dann mit der AGA am 1.7.18 starten und in einem 3/4 -1 Jahr nach England gehen nach den Schulungen.
Derzeit wohne ich noch bei meinem Eltern, bin jedoch auf Wohnungssuche.

Nun stellt sich mir die Frage, wie es genau mit der Besoldung/Trennungsgeld/Auslandszuschlag-/aufwendig aussieht??
Und wie würde es dort mit einer Wohnung oder Kaserne aussehen? Ich werde wohl in Harefield sein.
Und gebe es Kostenbeihilfe bei Reisen zurück ins Heimatland?
Die AGA wird in Bayern beginnen, ich persönlich komme aus Schleswig Holstein.
Einsteigen würde ich durch meine kaufm. Ausbildung als Stabsunteroffizier.  (Ca.2000 netto durch die vorherige Ausbildung)
Nachdem was ich gelesen habe würden da möglicherweise noch 46€pro Tag an Auszuschlag dazukommen

Soll wirklich nicht geldgierig rüberkommen, jedoch hätte ich gerne vorher Gewissheit, was ich am Ende monatlich raushötte und bzw. Wie viel und was ich an Eigenkosten habe.
Finde es in England sehr interessant, jedoch würde ich es nicht so toll finden, wenn vom Geld nachher weniger übrig bleiben würde, als wenn ich hier arbeiten würde.
Sind viele Fragen, bin aber leider nicht wirklich so fündig geworden, dass ich Gewissheit habe.
Ich hoffe mir kann jemand helfen, schonmal vielen Dank!! :) :)

TomTom2017

Zitat von: Heinze123 am 30. März 2018, 15:16:37
Nun stellt sich mir die Frage, wie es genau mit der Besoldung/Trennungsgeld/Auslandszuschlag-/aufwendig aussieht??
Da bisher keiner was geschrieben hab, geb ich mal mein 3/4 Wissen Preis:   ::)

Die konkrete Besoldung hängt von dem Dienstposten ab - unabhängig ob Aus- oder Inland. Als StUffz sind das A6 oder A7.

Der Auslandszuschlag bemisst sich nach § 53 BBesG. Laut aktueller Zonenstufen befindet sich UK in Zone 2. In Verbindung mit dem Grundgehalt macht das ein Zuschlag i.H.v. 867 EUR / Monat (http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/auslandszuschlag/beamte/bund/ausland?z=2).

Da hier kein eigener, anerkannter Hausstand vorliegt, besteht auch kein Anspruch auf Auslandstrennungsgeld (nach ATGV).

Die 46 EUR, die Sie da aufgeschnappt haben, ist der Auslandsverwendungszuschlag (AVZ, § 56 BBesG). Den bekommt man nur, wenn man sich im Einsatz befindet, oder wie das Gesetz es formuliert:
 
  "Auslandsverwendungszuschlag wird gezahlt bei einer Verwendung im Rahmen einer humanitären und unterstützenden Maßnahme[...]" (§ 53 Abs. 1 S. 1 BBesG).

Das liegt bei ihnen jetzt nicht vor.

Ich hoffe, das ist soweit vollständig.  :)

Zitat von: Heinze123 am 30. März 2018, 15:16:37
Soll wirklich nicht geldgierig rüberkommen
Wieso? Ist eine berechtigte Frage. Solange Sie nicht (nur allein) wegen des Geldes zum Bund gehen, ist doch alles ok.

Heinze123

Schonmal vielen Dank @TomTom2017. :)
Das ist schonmal sehr hilfreich gewesen.
Nun erkenne ich auch den Unterschied mit dem Auslandzuschlag und dem Auslandsverwendungszuschlag. ;D

Nun habe ich eine eigene Wohnung gefunden. Sofern ich diese nun anerkennen lassen würde, gäbe es Trennungsgeld richtig?

Dann stellt sich mir nur noch die Frage, wie es mit Heimreisen aussieht, besonders durch die eigene Wohnung nun.


Natürlich ist es auch ein Grund, aber es sprechen viele Gründe dafür. Jedoch möchte ich nicht am Ende weniger Geld als vorher haben. Aber ich glaube das möchten auch die Wenigsten.

Ralf

Ob die Wohnung berücksichtigunsfähig sein wird, kann man so ncht mit Sicherheit sagen.
Bei aktiven Soldaten wurde erst kürzlich festgelegt:
Die Feststellung der Berücksichtigungsfähigkeit einer Wohnung, die die Merkmale des § 10 Abs. 3 BUKG erfüllt, kann immer dann nicht erfolgen:

-    wenn bei der erstmaligen Einrichtung der Wohnung, diese nicht mindestens im räumlichen Zusammenhang zur ständigen Dienststelle eingerichtet wird

-    wenn die erstmalige Einrichtung der Wohnung zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem der Berechtigte über seine weitere Verwendung an einem anderen Dienstort informiert war kausaler Zusammenhang; liegt diese Wohnung am neuen Dienstort, dessen Einzugsgebiet oder im räumlichen Zusammenhang, kann die Wohnung frühestens mit Dienstantritt bei der neuen Dienststelle als berücksichtigungsfähige Wohnung für zukünftige UKV-Entscheidungen anerkannt werden.

Die Punkte könnten Relevanz haben. Aber wie man bei Bewerbern damit umgeht, ob Einstellungstruppenteil oder Stammtruppenteil, ob Einplanung oder Ankündigung da zählen, ist schwer abzuschätzen.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

TomTom2017

Schauen wir uns mal an, was Harefield dazu sagt (http://www.iud.bundeswehr.de/portal/a/iudbw/start/international/ausldienst/gbritannien/wohnen/umzug):  :)

  • Ledige erhalten kein Auslandstrennungsgeld, weil dieser Personenkreis grundsätzlich mit Dienstantritt umzieht. Des Weiteren müssen sie ihre Wohnung nach Paragraf 10 Absatz 3 des Bundesumzugskostengesetzes anerkennen lassen.
  • Auslandstrennungsgeld wird nur Verheirateten gewährt, die umzugswillig sind und Umzugshinderungsgründe haben (Wohnungsmangel, schulpflichtige Kinder). Über den Wohnungsmangel entscheidet die Bundeswehrverwaltungsstelle Großbritannien

LwPersFw

Da Sie für eine Tätigkeit in integrierter Verwendung vorgesehen sind, ist die normale Tour of duty 3 Jahre.

Folge:
Mit der Versetzungsverfügung nach England wird die Umzugskostenvergütung (UKV) zugesagt.

Und zwar als volle bzw. uneingeschränkte Zusage.

Die Merkblätter hierzu finden Sie hier:

Wie gesagt ... bei den Informationspaketen... das für volle Zusage !

https://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/start/verwaltung/umzug/umzugausland/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAfIjo8zinSx8QnyMLI2MfMJ8TQw8Tf08nAMtAgwNzM31wwkpiAJKG-AAjgb6wSmp-pFAM8xxmuFnqB-sH6UflZVYllihV5BfVJKTWqKXmAxyoX5kRmJeSk5qQH6yI0SgIDei3KDcUREArWmjmw!!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/


Ich empfehle Ihnen zunächst:

1.
Beantragen Sie zuerst sofort die Anerkennung Ihrer Wohnung beim KC, unter Vorlage einer Kopie des Mietvertrages.

2.
Beantragen Sie gleichzeitig beim KC, die Nicht-Zusage der UKV zum Dienstantritt.

3.
Folgt das KC Ihrem Antrag... werden Sie bis zur Versetzung nach England TG-Empfänger... und ziehen dann nach England um, da Sie, wie TomTom richtig ausführte, als Lediger keinen Anspruch auf Auslandstrennungsgeld haben.

4.
Sollte das KC die Wohnung nicht als berücksichtigungsfähig einstufen...siehe die Ausführungen von Ralf...

+
Werden Sie kein dauerhafter TG-Empfänger ab Dienstantritt

+
Empfehle ich Ihnen nach Dienstantritt die frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Umzugsbearbeiter Europa beim BAIUDBw KompZ TMBw Umzüge Ausland.

Die Übersicht der Ansprechpartner finden Sie i.o.g. Link.

+
Stellen Sie die Frage, welche Leistungen Ihnen gewährt werden, wenn Sie als "Lediger mit anerkanntem aber nicht berücksichtigungsfähigen Hausstand" nach England versetzt werden und sich dort eine neue Wohnung einrichten würden.

Lassen Sie sich diese Auskunft schriftlich geben !
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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