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Kinderzuschlag....

Begonnen von Freyunger89, 10. April 2018, 19:54:24

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Freyunger89

Hey Kameraden hoffentlich kann mir jemand unkompliziert weiterhelfen....
Habe vor wenigen Tagen ein Formular zugeschickt bekommen zur Verlängerung meines Kinderzuschlags.
Hat jemand hier Erfahrungen ob nur ich das ausfüllen muss oder die Kindsmutter auch ein Formular bekommt oder ich ihr eines zukommen lassen muss.
Frage nur weil bereits die ersten Formulare zur Anerkennung des Kindes über den Anwalt laufen mussten da sie nicht sehr kooperativ war.
Danke im vorraus für Antworten


Al Terego

Das Formular muss der ausfüllen, der auch den Zuschlag bekommt.

Bezügerechnerin

Hallo Freyunger,

leider werde ich aus deinem Post nicht wirklich schlau.

Zitat von: Freyunger89 am 10. April 2018, 19:54:24
Habe vor wenigen Tagen ein Formular zugeschickt bekommen zur Verlängerung meines Kinderzuschlags.
Du meinst wahrscheinlich eine Erklärung zum Familienzuschlag oder?

Wirklich helfen kann man dir hier nur, wenn du kurz deine familiäre Situation schilderst.
So wie diese momentan interpretiere bist zu ledig und Vater eines Kindes, welches bei der Kindesmutter lebt. Ist das korrekt?

LG aus dem BVA

:) :) :) :) :)

Freyunger89

Richtig....vielleicht etwas schwammig formuliert.
Ledig und bezahle Unterhalt für meinen Sohn.
Zwei Jahre Kinderzulage erhalten momentan steht allerdings nur auf der Gehaltsabrechnung kinderzuschlag keine Zahlung

Bezügerechnerin

Guten Morgen aus München

Da das Kind bei der Kindsmutter lebt, ist diese grundsätzlich vorrangig berechtigt was Familienzuschlag angeht.

Bei deiner Konstellation benötigt das BVA deshalb mindestens folgende Unterlagen:
- Erklärung Familienzuschlag (Basisbogen)
- Erklärung Familienzuschlag Anlage K
- Auskunftsersuchen.

Letzteres ist durch die Kindsmutter auszufüllen.
Das BVA kontaktiert den anderen Elternteil jedoch nicht direkt.
Die Formulare gehen dem Soldaten/Bezügeempfänger zu. Ist der andere Elternteil nicht kooperativ,
kann dieser zum Ausfüllen der Unterlagen durch das Jugendamt "gezwungen" werden,
da sie nach SGB auskunftspflichtig sind.
Bis dieses Auskunftsersuchen vorliegt, kann nicht abschließend geprüft werden ob evtl. eine Konkurrenz vorliegt.
Die Kindsmutter selbst, oder ihr Ehepartner/eingetragener Lebenspartner, könnte einen Anspruch auf Familienzuschlag haben.

Eine Überprüfung des Familienzuschlags findet bei allen Bezügeempfängern regelmäßig statt.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

LG

:) :) :) :) :)

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