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während WÜ zum zivilen Arzt - wer ist zuständig?

Begonnen von Fitsch, 08. Mai 2006, 07:34:55

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Fitsch

Servus alle zusammen,

während meiner letzten Wehrübung hatte ich am letzten Tag auf der Autobahn (Heimfahrt) eine kleine Meinungsverschiedenheit mit einem anderen Verkehrsteilnehmer und mich hat´s Überschlagen. (der klügere gibt nach)

Ich durfte ins Krankenhaus und konnte auch hinterher noch zum Arzt gehen.

Da es ein Dienstunfall war ist meine Krankenkasse nicht zuständig. Mein Hausarzt braucht jetzt eine Überweisung von nem BW-Arzt. Doch wo bekomm ich diese her. Versorgungskammer des Bundes / Wehrbereichsverwaltung fühlen sich nicht zuständig, mein MobTrpTeil ist aufgelöst.
Im Prinzip ist´s mir ja wurscht, mir ist soweit nix passiert, mein Auto zahlt die gegnerische Versicherung aber mein Hausarzt (und das Krankenhaus) sind bis jetzt die Dummen.

Horrido
Fitsch
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

schlammtreiber

Ich würde es mal bei dem Arzt des Standortes versuchen, von dem Du abgereist bist.

Er war ja gesundheitsmilitärisch gesehen zuletzt verantwortlich für den Abschnitt des VRV, an dem Du die eigene Sicherung verlassen hast  ;)
Semper Communis
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Kobold

Also, ich denke es mir so:

ziv. Krhs hat Dich behandelt, rechnet mit der WBV ab, entlässt Dich (am selben Tag) zum Truppenarzt (inklusive Arztbrief).

Da es aber Dein letzter WÜb-Tag war, gehst Du jetzt direkt zum Hausarzt.
Weil Du aber nicht zu ihm entlassen worden bist (vom Krhs), musst Du jetzt vom Truppenarzt zum Hausarzt überwiesen werden.

Ist das so korrekt?

Dann hatte Schlammtreiber recht - Truppenarzt des Standortes kontaktieren.
"We may not like death but death likes us."

Fitsch

letzter Tag WÜ. Unfall auf der Autobahn während der Heimreise.

Ich bin dann zum Röntgen in ein ziviles Krankenhaus (wie der Wehrpflichtige der als Beifahrer mit an Bord war) und dann noch einmal wegen den Prellungen zum Hausarzt.

Truppenarzt des Standorts fällt doch aus da er die Entlassungsuntersuchung schon durchgeführt hat.

Mir fehlt ja so weit auch nix, geht jetzt nur noch um die Kosten / Überweisung zwischen Hausarzt und BW.

Horrido
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wolverine

Eigentlich hätte die Entlassungsuntersuchung erst zum Ende der WÜ stattfinden dürfen - also letzter WÜ-Tag 24.00 Uhr. Da aus Praktikabillität aber bereits vor Antritt der Reise untersucht wurde, befindet man sich in einer Grauzone, die jedoch nichts daran ändert, dass der letzte Truppenarzt (Arzt des Standortes der WÜ) für die Überweisung verantwortlich ist.
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