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Urlaub während Lehrgangstour

Begonnen von Thmueller37, 22. Mai 2018, 17:30:51

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Thmueller37

Hallo,

ich bin seit knapp 1 Jahr auf Verschiedenen Lehrgänge, alle waren bis jetzt immer nur ein Wochenende voneinander getrennt.

Seit dem beginn hatte ich keinen Urlaub. Also noch alle Urlaubstage für 2018 und alle Überstunden die ich bis jetzt so gesammelt habe.

Meine nächsten Lehrgänge sind wieder anschließend und das geht die ganze zeit so vorran.

Wie bekomme ich denn jetzt die Möglichkeit meinen Urlaub zu bekommen?
Ich habe doch Anrecht auf Urlaub oder?

Mit freundlichen Grüßen

ulli76

Entweder zwischen den Lehrgängen (ist schon ungewöhnlich, dass das über so lange Zeiträume passgenau geplant ist) oder es gibt offizielle Lehrgangspausen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Wieso "Überstunden angesammelt"? Die sind dort abzubauen, wo sie angefallen sind. Das gilt doch auch für Lehrgänge ab einer bestimmten Dauer, oder liege ich da falsch?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Thmueller37

@KlausP

Das dachte ich auch, aber durch die UVD Dienste sowie sämtliche Biwaks hat sich das so hoch geschauckelt. Es gab dafür mal einen oder zwei Freitage frei aber das reicht nicht. Bin aktuell bei 72H.

Die Lehrgangspause gibts leider auch nicht da die Lehrgänge alle kürzer als 4 Monate sind.

KlausP

Dann fragen Sie einfach mal Ihren Disziplinarvorgesetzten, wie der sich das so denkt mit dem Urlaub. Wenn das alles laufbahnrelevanten Lehrgänge sind, die durch das BAPersBw eingesteuert werden kann ich das vielleicht noch verstehen. Sind das aber Lehrgänge, die durch die Einheit geplant und angefordert werden läuft da richtig was schief.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Thmueller37

Also Aktuell bin ich auf meinen Laifbahnlehrgang. Da kann ich das auch verstehn. Danach soll ich 3 Monate für eine Marine Fach Ausbildung nach parow und dann 3 Monate Englisch in Bremerhaven, und dann gehts im neuen Jahr weiter.

Also am besten Morgen mal den DV kontaktieren?

HerrZog

Auf den meisten Laufbahnlehrgängen, die im Sommer stattfinden, gibt es Urlaubpausen (z.b. AMT 3 Wochen, siehe Lehrgangskatalog) und zu Weihnachten hat man normalerweise auch Möglichkeit, Urlaub zu nehmen.
Dienstjahr: 10

funker07

Sprich am Besten mal mit dem Spieß deiner Stammeinheit.
Der kann in Erfahrung bringen, ob irgendwo Stunden oder Urlaub drohen zu verfallen (dann könnte man Stunden auszahlen).
Außerdem könntest du mit ihm drpber sprechen, ob es sinnvoll ist, bei BAPersBw eine Verschiebung eines Lehrgangs zu beantragen.

Normalerweise liegen zwischen den Lehrgängen immer einige Wochen und damit ist kein Urlaub auf dem Lehrgang vorgesehen....du hast scheinbar Glück (bzw aus deiner derzetigen persönlichen Sicht Pech).

Bei Bedarf kannst du Urlaub bis zum Ende des Folgejahres abbauen und mit Bescheinigung deines Disziplinarvorgesetzten (darüber, dass du kein EU machen konntest) auch darüber hinaus.

Mehr Fachwissen (und Kenntnis der genauen Daten) sollte dein Spieß haben, frag zuerst ihn.

LwPersFw

Zitat von: funker07 am 23. Mai 2018, 12:48:23

...mit Bescheinigung deines Disziplinarvorgesetzten (darüber, dass du kein EU machen konntest) auch darüber hinaus.


Die Rechtsnorm dafür würde mich interessieren...

"241. Der Urlaub soll grundsätzlich im Urlaubsjahr in Anspruch genommen werden (Nr. 211).

Im Übrigen gilt:

a) Urlaub, der nicht innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ende des Urlaubsjahres genommen worden ist, verfällt."


Meine Empfehlung:

Beantragen Sie schriftlich die schriftliche Mitteilung von Zeiträumen, in denen Sie insbesondere den Erholungsurlaub 2017 und folgend 2018 nehmen können.

A-1420/12

"107. Aus dienstlichen Gründen ist die Festlegung eines bestimmten Zeitraumes für die Inanspruchnahme des Erholungsurlaubs zulässig.
Den Soldatinnen und Soldaten soll empfohlen werden, ihren Urlaub in diesem Zeitraum zu nehmen, weil zu anderen Zeiten der Urlaubserteilung
zwingende dienstliche Erfordernisse entgegenstehen könnten."


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

funker07

Ähm..ja...
Das ist das, was ich aus mehreren Quellen gehört habe...
Mangels Intranet (hab Urlaub) habe ich derzeit kein Zugang zu Vorschriften.

Wenn du sagst, das ist so überhaupt nicht zulässig, glaube ich dir das.

Dann hat es bei uns wohl wieder Besonderheiten ("haben wir schon immer so gemacht") gegeben.
Mein bisheriger Sachstand ist, dass Urlaub im Folgejahr genommen werden kann (wie in der zitierten Regelung) und in besonderen Ausnahmefällen der Disziplinarvorgesetzte eine Erklärung darüber schreiben kann, dass auch dies nicht möglich war und dann kann der Urlaub noch weiter aufgehoben werden.
Das Problem habe ich selbst aber nie gehabt.

Ich werde mich bei Gelegenheit mal erkundigen.

LwPersFw

Meine Frage nach der Rechtsnorm war nicht negativ gemeint...
Ich weiß ja auch nicht Alles... und lerne gern dazu  :D

Also... Wer diese Behauptung aufstellt... muss ja auch sagen können, wo es geregelt ist.

Denn in diesem Fall reicht es nicht, dass der DV dies "einfach so" bestimmt...

Ein Grund ... dies müsste ja auch in der UKK abgebildet werden... die urkundlichen Charakter hat...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

dunstig

Aber mal ehrlich. Innerhalb von 24 Monaten sollte es wohl jedem möglich sein, 30 Tage Urlaub abzubauen. Alleine aus Fürsorgegründen würde ich da als Chef ein Auge drauf haben.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

wolverine

Ich würde es einmal mit § 38 VwVfG versuchen. Der Disziplinarvorgesetzte gewährt grundsätzlich den Urlaub und wenn er formrichtig zusichert, dies im Folgejahr oder noch später zu tun, schafft das einen Vertrauenstatbestand.
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LwPersFw

Zitat von: wolverine am 23. Mai 2018, 21:24:45
Ich würde es einmal mit § 38 VwVfG versuchen. Der Disziplinarvorgesetzte gewährt grundsätzlich den Urlaub und wenn er formrichtig zusichert, dies im Folgejahr oder noch später zu tun, schafft das einen Vertrauenstatbestand.

Im Rahmen der o.g. Nr 241 a) ja auch kein Problem... und entspricht ja auch der Nr 107

Wenn es aber über diesen Rahmen hinausgeht, würde der DV etwas zusichern, dass nicht in seiner Entscheidungskompetenz liegt,
denn er darf EU nur gemäß den gültigen Vorschriften erteilen.

Wollte er dies, müsste er sich zumindest die Genehmigung der für die A-1420/12 zuständigen Stelle - BMVg P II 5 - einholen.

Tut er dies nicht ... begeben sich DV und Soldat auf dünnes Eis...weil:

§ 38 Zusicherung VwVfG

(3) Ändert sich nach Abgabe der Zusicherung die Sach- oder Rechtslage derart, dass die Behörde bei Kenntnis der nachträglich eingetretenen Änderung die Zusicherung nicht gegeben hätte oder aus rechtlichen Gründen nicht hätte geben dürfen, ist die Behörde an die Zusicherung nicht mehr gebunden.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

wolverine

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