Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Unterricht Befehlsrecht durch Portepee

Begonnen von JohnnyMacJohnson, 30. Mai 2018, 13:43:38

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

JohnnyMacJohnson

Guten Tag,

darf ein Uffz m.P. einen Unterricht zum Thema Befehlsrecht und VorgV durchführen?
Es geht dabei rein um Inhalte, die auch auf dem Feldwebellehrgang vermittelt wurden und der Unterricht basiert auch ausschließlich auf Unterlagen von diesem Lehrgang.
Eine individuelle "Rechtsberatung" findet nicht statt, Fallbeispiele werden ausschließlich aus den Unterlagen vom FwLg genutzt.

miguhamburg1

Ja warum sollte er denn den Unterricht nicht durchführen dürfen?

Andi

Zitat von: JohnnyMacJohnson am 30. Mai 2018, 13:43:38
Eine individuelle "Rechtsberatung" findet nicht statt, Fallbeispiele werden ausschließlich aus den Unterlagen vom FwLg genutzt.

Dann macht er doch alles richtig.
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

JohnnyMacJohnson

Danke für die Antworten bisher.
Hier gibt es die vorherrschende Meinung, dass VorgV ausschließlich durch Offiziere zu lehren ist und Befehlsrecht sogar mindestens durch einen Rechtsberater / studierten Juristen der für die BW arbeitet.

Den Ursprung dieser Meinung kann man mir jedoch nicht nennen.

F_K


Andi

Zitat von: JohnnyMacJohnson am 30. Mai 2018, 14:01:07
Hier gibt es die vorherrschende Meinung, dass VorgV ausschließlich durch Offiziere zu lehren ist und Befehlsrecht sogar mindestens durch einen Rechtsberater / studierten Juristen der für die BW arbeitet.

Das geht gar nicht, weil das bereits beides Anteil in der Grundausbildung hat - da gibt es keine Juristen und auch nicht immer Offiziere, die das machen.
In der Vorgesetztenausbildung selber sollen diese Inhalte aber von Angehörigen der Rechtspflege vermittelt werden - werden sie auch.

Gruß Andi
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

miguhamburg1

Es gibt in den Vorschriften einige Themen, die in der Ausbildung in der Truppe, zum Beispiel auch in der GA zwingend vom Einheitsführer o.V.i.A. Durchzuführen sind. Die hier aufgeführten Themen gehören nicht dazu. Insofern sind die Durchführenden Ausbilder der Teileinheiten.

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

JohnnyMacJohnson

Zitat von: F_K am 30. Mai 2018, 14:29:42
Dein "hier" scheint komisch zu sein ...

Habe mich unklar ausgedrückt, mit "hier" meinte ich "hier in meiner Stammeinheit".

Zitat von: ulli76 am 30. Mai 2018, 16:57:44
In welchem Rahmen soll das denn ausgebildet werden?

Wir haben eine Menge neue Mannschafter bekommen, von denen viele im Rahmen der GA einen solchen Unterricht nicht oder in nicht ausreichender Art und Weise genossen haben.
Diese sollen in zwei mit jeweils 1,5 Stunden angesetzten Unterrichten so weit unterrichtet werden, dass sie eine gewisse (für Mannschaften ausreichende) Handlungssicherheit im Umgang mit den Themen VorgV und Befehlsrecht haben.

F_K

Da scheinen sich Feldwebel vor einem Auftrag "drücken" zu wollen - das ist komisch.

Klar ist das ein Auftrag für Feldwebel - die müssen das Thema "drauf" haben.

slider

Wie kommst du jetzt darauf? Der TE fragt doch sogar danach ob ein Feldwebel diesen Unterricht halten darf (statt Offizier bzw. sogar Kp-Chef), also will sich doch offensichtlich keiner drücken.

LeK

Der TE fragt; aber wahrscheinlich nicht im Auftrag der Feldwebel ;) Die meinem ja schließlich "hier" (=dort), dass dies nicht ginge.

ulli76

Ja, es geht. Sehe ich in dem Rahmen auch als unproblematisch an.
Auch wenn es wünschenswert wäre, wenn der chef oder KEO so einen Unterricht hält. Oder zumindest ein Zugführer (oder vergleichbar) unabhängig vom Dienstgrad. Spieß oder KpTrpFhr wären auch gute Kandidaten.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

miguhamburg1

Liebe Ulli, mit Verlaub, das sind Unterrichte, die jeder Feldwebel durchführen können muss. Wünschenswert ist Vieles, aber umsetzbar nicht. Warum gibt es denn Feldwebel als Gruppenführer? Damit sie eben auf einem höheren Niveau ausbilden können, als früher Unteroffiziere o.P.

Und KTF und Spieß haben ganz sicher andere Aufgaben, als derartige Unterrichte zu halten.

F_K

Und Schwerpunkt ist dann ja: "Im Dienst / in der Einheit / in der Kaserne" - das sollte einfach sein ...

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau