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Alle suchen NotSans nur die BW nicht?

Begonnen von SvenNotSan, 06. Juni 2018, 08:39:26

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SvenNotSan

Hallo :)
Ich war bei der Karriereberatung der BW wo ich die Information erhalten habe, dass die BW ausgebildete NotSans nur noch SaZ5 anbieten. Da stelle ich mir die Frage, wie das zustande kommt. Da alle Unternehmen/Landkreise/Krankenhäuser NotSans suchen nur die BW nicht? Ist die eigene Ausbildungsquote so hoch sowie die BesteherQuote? Weil 5 Jahre sind eher unlukrativ. Vielen Dank für die Antworten

LwPersFw

Ich kann die Aussage 5 Jahre nicht nachvollziehen.

Wenn Sie ausgebildeter Notfallsanitäter sind und das Einstellungsverfahren bestehen, können Sie mit dem Dienstgrad Fw eingestellt werden.

Dabei gilt eine Regelverpflichtungszeit von 12 Jahren.

Aber von der Regel sind eben Ausnahmen zulässig.

Meine Empfehlung:

Bewerben Sie sich und schreiben in den Bewerbungsbogen, wie lange Sie bereit sind zu dienen ( SaZ 12 bis 25 ).

Dann werden Sie ja sehen, was am Ende Ihnen angeboten wird.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

KlausP

Ich kann das auch nicht nachvollziehen, was der KB da erzählt haben soll. Bei Einstellung von ausgebildetem Fachpersonal mit höherem Dienstgrad ist zwar eine geringere Verpflichtungszeit möglich aber eben immer nur die Ausnahme.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

TomTom2017

Zitat von: KlausP am 06. Juni 2018, 12:03:44
Ich kann das auch nicht nachvollziehen, was der KB da erzählt haben soll. Bei Einstellung von ausgebildetem Fachpersonal mit höherem Dienstgrad ist zwar eine geringere Verpflichtungszeit möglich aber eben immer nur die Ausnahme.
Jup, z.B. steht auf der Internetseite für Seiteneinsteiger (Offz), dass man sich für mindestens drei Jahre verpflichten müsse:
https://www.bundeswehrkarriere.de/karriere/offizier-seiteneinsteiger/87554

Aber laut Einplaner und PersFhr ist es de facto so, dass die Regelverpflichtungszeit bei acht Jahren liegt (wie es bei Ärzten und Apotheker aussieht, weiß ich jedoch nicht). Wusste ich persönlich - auch Dank des Forums hier - schon vor der Bewerbung, aber da kann man definitiv schon etwas verwirrt sein.

@TE:
Wollen Sie sich länger oder kürzer verpflichten?

Ralf

Die UTB/ZSanDstBw haben ergänzende Bestimmungen herausgegeben, dort wird zwischen Mindest- und Regelverpflichtungszeiten unterschieden, somit kann das schon mal unterschiedlich je nach UTB sein.
Ja, für Seiteneinsteigende OffzTrD sind es 8 Jahre Regelverpflichtungszeit.
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SvenNotSan

Also ich war zuerst im Karriere zentrum Frankfurt Oder wo diese Aussage getroffen wurde. Um mich nochmal davon zu überzeugen, habe ich einen Termin in Berlin Wedding wahrgenommen. Heute (2 Tage später) habe ich von diesem zentrum einen Anruf bekommen wo gesagt wurde das die Frankfurt Oder Aussage der Wahrheit entspricht, das dort nochmal hinterher telefoniert wurde.

Ralf

Dia Antwort ist falsch. Gem. Bereichsvorschrift C1-1420/13-4000 sind die Regelverpflichtungszeiten für Bewerber in der FwSanDst-Laufbahn mit Einstellung als Fw+ 12 Jahre und Mindestverpfichtungszeit 3 Jahre.
Ggf. gibt es eine Einschränkung genau für diesen Dienstposten, wobei mir außer eine Standortschließung (und da sollte es wohl keine in 5-6 Jahren geben) keine einfallen würde, die das rechtfertigt.
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KlausP

Ging es denn um einen konkreten Dienstposten oder allgemein um die Verwendung SanFw/NotSan
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

SvenNotSan


ulli76

Das ist sehr merkwürdig.Bei den RAs waren es 12 Jahre und bei den NFS sollte es gleich sein. Oder hat der Karriereberater das mit dem RettSan verwechselt?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

SvenNotSan

Nein es wurde klar Notfallsanitäter gesagt, Fw Laufbahn, kein konkreter Dienstposten... Ist jemand, oder hat jemand Kontakt zu einem Planungsoffizier?

Ralf

ZitatIst jemand, oder hat jemand Kontakt zu einem Planungsoffizier?
Was soll das denn bringen? Du musst nun selbsttätig werden, wenn du deine Einplanung bekommst. Also Eignungsfeststellungsverfahren durchlaufen und dann bei der Einplanung bw. beim Unterschreiben der Verpflichtungserklärung auf die von mir zitierte Vorschrift verweisen und im Zweifel soll der Einplaner dort nachschauen und du bestehst auf die SaZ12.
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TomTom2017

Also bewirb dich doch, wenn du das machen willst. Das alles bringt ja nichts, wenn du nicht geeignet bist. Die eigentliche "Verhandlung" beginnt ja ohnehin erst, wenn du beim Einplaner sitzt - und der ist derjenige, der entscheidet und nicht ein KB eines KCs.

Ich denke, dass der Einplaner das schon richtig machen wird. ;) Ansonsten unterschreibst du halt nicht.

SvenNotSan

Ok...Danke für die Hinweise. Ich werde dann eine Bewerbung fertig machen ;)

danielb.

Auch Aussage Einplaner: "Im Sanitätsdienst schreien sie am meisten nach Personal und dann sind keine Dienstposten frei."

Ging mir so. :)

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