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OffzMilFD 2019 / Berufssoldat 2019

Begonnen von LwPersFw, 13. Juni 2018, 11:01:20

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Ralf

Ich weiß ja nicht, wie es vor 30 Jahren aussah, aber in den letzten 30 Jahren war das doch schon immer so: jedes BU-System hatte eine Inflation, jede BU hat auch ein Stück weit Abhängigkeit vom Wohlwollen der Vorgesetzten. Um mal beim Thema zu bleiben.
Du hast natürlich Recht, wir werden immer mehr öffentlicher Dienst: Gender, GleiB, Personalrat, Arbeitsschutz, etc. Das bringt auch Nachteile mit sich, aber auch Vorteile. Ob die Bw besser war vor 30 Jahren? Wenn ich mich da an einige Situationen zurückerinnere: ein deutliches Nein.
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Quest


Erreicht heute bzw. mittelfristig & langfristig jeder OffzMilFD die Laufbahnperspektive/ das Laufbahnziel (A11) , bei stets durchschnittlicher Beurteilung?

Bleiben die Spitzendienstposten (A12/A13g) dieser Laufbahngruppe nur einer kleinen Personengruppe mit Spitzenbeurteilungen vorbehalten?

Ein Wechsel in die Laufbahn der Truppenoffiziere sei im DGrad Hptm/StHptm möglich, aber wahrscheinlich nur im Promillebereich Realität?

Andi8111


Flatliner66

Hallo zusammen.
Ist schon raus wann die Konferenz dieses Jahr für die Sanität ist. (Berufssoldat)
Darf dieses Jahr wirklich nicht in die Potentialfeststellung geschaut werden?
Liebe Grüße

Ralf

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Flatliner66

Super, vielen Dank.
Und Potenzialfeststellung zählt weiterhin nicht oder?

Ralf

Hast du Zugang zum IntranetBw?
Dort findest du in der GAIP: Vor dem Hintergrund des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichtes BVerwG 1 WB 48.17 wird das Ergebnis der Potenzialfeststellung im Auswahljahr 2019 nicht als quantifizierbares Kriterium herangezogen.
Im Rahmen der ganzheitlichen Betrachtung kann das Ergebnis der Potenzialfeststellung nur dann als ergänzendes Unterscheidungsmerkmal herangezogen werden, wenn es bei allen zu vergleichenden Personen den Kriterien des BVerwG-Beschlusses entspricht.
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Bullevonvelle

Was mich wundert dass auf höchst richterliche Gerichtsentscheidungen welche Einfluss auf die BS/OffzMilFD Auswahl  haben umgehend reagiert wird jedoch höchst richterliche Entscheidungen welche z.B die Beförderungen betreffende Mindestdienstjahre betreffen und aus dem Grundgesetz abgeleitet werden jahrelang ignoriert..
Da geht es nicht um den Inhalt sondern viel mehr darum dass es ganz schön heftig ist wenn man so konsequent sich über die Rechtsprechung hinwegsetzt....

SolSim

Zitat von: Bullevonvelle am 25. März 2019, 18:06:46
Was mich wundert dass auf höchst richterliche Gerichtsentscheidungen welche Einfluss auf die BS/OffzMilFD Auswahl  haben umgehend reagiert wird jedoch höchst richterliche Entscheidungen welche z.B die Beförderungen betreffende Mindestdienstjahre betreffen und aus dem Grundgesetz abgeleitet werden jahrelang ignoriert..
Da geht es nicht um den Inhalt sondern viel mehr darum dass es ganz schön heftig ist wenn man so konsequent sich über die Rechtsprechung hinwegsetzt....

Welches Gericht hat denn unter welchem Aktenzeichen höchstrichterlich entschieden?

Bullevonvelle

Hier aus dem Forum:

Urteil vom 28.10.2004 -
BVerwG 2 C 23.03ECLI:DE:BVerwG:2004:281004U2C23.03.0

EN

Leitsätze: 

Für die Besetzung von Beförderungsämtern einer Laufbahn gilt ausschließlich der Leistungsgrundsatz gemäß Art. 33 Abs. 2 GG.

Es verstößt gegen Art. 33 Abs. 2 GG, Beförderungsmöglichkeiten innerhalb einer Laufbahn von einer Mindestverweildauer von mehr als 10 Jahren in dem bisherigen Amt oder von einem Mindestdienstalter abhängig zu machen.

Die exekutive Organisationsgewalt entfaltet sich regelmäßig im Rahmen der Vorgaben von Art. 33 Abs. 2 GG.


Wikipedia Definition  höchst richterliche Entscheidung

Höchstrichterliche Rechtsprechung ist die Gesamtheit rechtskräftiger Entscheidungen der Obersten Instanzen. In Deutschland also Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, des Bundesarbeitsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundessozialgerichts und des Bundesfinanzhofs. 


Trotzdem bei der Beförderung zum Stabsfeldwebel noch weiter 16 Feldwebeldienstjahre vorrauszusetzten ist da schon nicht ohne .

Ja es kommt die neue SLV.... nach Jahren des Ignorierens und Weitermachen...

Wie gesagt es geht nicht um die Inhaltliche Sache mehr um das Grundsätzliche.

Gerichtsentscheidungen betreffend der Auswahl zum BS/OffzMilFd wurden in der Vergangenheit mehrmals sofort bzw zeitnah umgesetzt.

Mir geht es nur darum um es nachzuvollziehen was da die Ursache dafür sein konnte. Mich persönlich betrifft beides nicht aber es fällt auf dass bei der BS / OffzmilFD Auswahl auf Gerichtsentscheidungen besonders schnell reagiert wurde und im anderen genannten Fall über Jahre ignoriert wurde....

Evtl gibt es jah eine Erklärung dafür....

KlausP

Wollen Sie jetzt 'n Taschentuch oder lieber auf'n Arm?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

SolSim

Soweit ich weiss hat damals ein Polizeivollzugsbeamter geklagt.

So ein Urteil muss ja nicht dicket und unverzüglich auf die Bundeswehr bezogen umgesetzt werden. Wenn damals ein Soldat geklagt hätte, wäre es was anderes.

16 Feldwebeljahre zum Stabsfeldwebel finde ich nicht zu viel. Einzig die Möglichkeit mit 9 Jahren Berufserfahrung Stabsfeldwebel zu werden finde ich in diesem Zusammenhang ungerecht.

LwPersFw

Die Thematik Beförderung bitte hier diskutieren...

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,61293.90.html


Zitat von: SolSim am 25. März 2019, 18:47:19
Soweit ich weiss hat damals ein Polizeivollzugsbeamter geklagt.

So ein Urteil muss ja nicht dicket und unverzüglich auf die Bundeswehr bezogen umgesetzt werden. Wenn damals ein Soldat geklagt hätte, wäre es was anderes.


Die vom Gericht getätigten grundsätzlichen Vorgaben betreffen alle...
Beamte und Soldaten (SaZ/BS)... da für beide Gruppen der Ausgangspunkt der Förderung der Art. 33 Abs. 2 GG ist.

Deshalb spielt es keine Rolle, ob ein Beamter einer anderen Behörde, oder ein Soldat geklagt hat...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Tasty

Zitat von: SolSim am 25. März 2019, 18:47:19
16 Feldwebeljahre zum Stabsfeldwebel finde ich nicht zu viel.
Es geht aber nicht darum, wie Du etwas findest, sondern darum, ob Verwaltungsvorschriften verfassungsrechtlichen Grundlagen entsprechen und genügen.
Und dem Urteil zufolge schien das eben im verhandelten Fall nicht so zu sein.

SolSim

Ich ging bei diesem Urteil davon aus, dass die Bundeswehr nicht betroffen ist.

Danke @LwPersFw für die Richtigstellung ;-)