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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Neuer Verwendungsgrad X ab 01.07.2018

Begonnen von InteressierterRes, 29. Juni 2018, 14:50:36

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InteressierterRes

Fällt denn der MatBewFw der Kp auch unter die neue Regelung?
Die körperlich anstrengenden Tätigkeiten erledigen in der Regel die Mannschaften und Uffze ohne Portepee des VersTrp. Das wäre im Hinblick auf meine alte Verwendung toll.

wolverine

Zitat von: Ralf am 30. Juni 2018, 13:37:23
- die Einheit muss den DP explizit dafür identifizieren, dass er für x-taugliche geeignet ist. D.h. "reine Innendiensttätigkeiten im Grundbetrieb", so lautet die Formulierung
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

KlausP

Verstehendes Lesen ist nicht gerade Ihre Stärke? Das kann Ihnen hier niemand beantworten, das kann nur die Einheit, bei der Sie üben wollen/sollen. Die muss einschätzen, ob das für den Dienstposten zutrifft oder nicht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

InteressierterRes

Ah, okay. Deswegen frage ich, weil mir diese neue Regelung nicht bekannt ist. Das ist ein Novum zu vorher.

InteressierterRes

Nun liegt Genaueres vor: Die Einheit muß eine Belastungsbeschreibung für den Dienstposten erstellen, worauf der Reservist beordert werden soll.


LwPersFw

siehe hier

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,54300.15.html
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

InteressierterRes

Dankeschön. Da ich T6 bin und deshalb F200 und andere Verwendungen ausüben darf, trifft das also für mich nicht zu.
Aber durchaus eine neue Möglichkeit für andere Reservisten mit einem Ausschluß VI.

LwPersFw

#22
Zitat von: InteressierterRes am 02. Juli 2018, 19:50:10
Nun liegt Genaueres vor: Die Einheit muß eine Belastungsbeschreibung für den Dienstposten erstellen, worauf der Reservist beordert werden soll.

Hier muss differenziert werden !


Ausgangslage ist ja ... es gilt ab 01.07.2018 etwas ganz Neues - Die Signierziffer X

Wie wird diese vergeben ?

1. Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung von FWDL/SaZ/BS/ (RDL Einstellungs- u. Entlassungsuntersuchung)

"Wurden eine oder mehrere GZrn der Gradation VI ausschließlich aufgrund einer besonders
gekennzeichneten Gesundheitsstörung gemäß Anlage 1 vergeben, jedoch keine GZr der Gradationen
V und keine der Gradation VI aufgrund einer nicht besonders gekennzeichneten Gesundheitsstörung,
so ist bei gegebener Bereitschaft der Soldatin bzw. des Soldaten zum freiwilligen Reservistendienst
(RD) in Stabsverwendungen im Inland
statt der Signierziffer 5 die Signierziffer X zu vergeben.

Das Ergebnis der Begutachtung lautet: "(wehr-)dienstfähig und verwendungsfähig als Reservist in
Stabsverwendungen im Inland ohne körperliche Belastung
"."


2. Beim KC , innerhalb von 36 Monaten nach Entlassung

"Diese Vorgabe gilt auch für Begutachtungen durch das MedA der KarrC Bw, wenn sich die ehemalige
Soldatin bzw. der ehemalige Soldat innerhalb von bis zu 36 Monaten nach ihrer bzw. seiner
Entlassung für eine Verwendung als RDL bewirbt."



In diesen beiden Fällen ist m.E. kein Verfahren zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung erforderlich !


Das Verfahren Ausnahmegenehmigung greift für

+ alle, die nicht für die Vergabe der Signierziffer X in Betracht kommen und als nicht (wehr-) dienstfähig einzustufen sind


Dann gilt:

"Anträge auf Ausnahmegenehmigungen von Reservistinnen bzw. Reservisten und RDL, die
durch eine Begutachtung im MedA der PersGOrgBw als nicht dienstfähig bewertet wurden, sind
durch den anfordernden Truppenteil mit einer fundierten Stellungnahme zur vorgesehenen
Verwendung beizufügen und der durch BAPersBw II ZA 3.3 geforderten Belastungsbeschreibung
beim zuständigen KarrC Bw Dezernat Wehrersatz zu stellen. Diese Unterlagen werden durch das
KarrC Bw mit den G-Unterlagen und einer ärztlichen Stellungnahme bei BAPersBw II ZA 3.3 zur
Entscheidung auf eine ärztliche Ausnahmegenehmigung vorgelegt."


Passend dazu aus "Die Reserve" A2-1300/0-0-2

"2068. Personen, deren Dienst- oder Verwendungsfähigkeit nach der A1-831/0-4000 nicht gegeben
ist, können herangezogen werden, wenn die betroffene Reservistin oder der betroffene Reservist
zustimmt und das BAPersBw II Abteilung Zentrale Angelegenheiten (ZA) 3 Ärztlicher Dienst eine
ärztliche Ausnahmegenehmigung erteilt.

2069. Die Dienstleistungsdienststelle stellt dazu unverzüglich einen Antrag mit Belastungsbeschreibung
und Einverständniserklärung des oder der RDL beim zuständigen KarrC Bw und beteiligt
nachrichtlich BAPersBw II ZA 3 Ärztlicher Dienst und II 1.5 (Wehrersatz). Nur so kann sichergestellt
werden, dass noch rechtzeitig vor Beginn des Wehrdienstverhältnisses über eine Ausnahmegenehmigung
entschieden werden kann."
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

Frage am Rande:

- Sport ist ja dienstlich vorgeschrieben - und mit körperlicher Belastung verbunden, darf der "X" Res dann nicht am Sport teilnehmen?
- Wird er von dem Ablegen der IGF Leistungen befreit?

LwPersFw

Zitat von: F_K am 04. Juli 2018, 15:08:21
Frage am Rande:

- Sport ist ja dienstlich vorgeschrieben - und mit körperlicher Belastung verbunden, darf der "X" Res dann nicht am Sport teilnehmen?
- Wird er von dem Ablegen der IGF Leistungen befreit?

Wie aktive Soldaten ... wer aus ärztlichen Gründen von Sport, IGF, etc. befreit ist ... ist befreit...

Warum sollte es bei diesen Kameraden anders sein...

Der Arzt legt es fest ... z.B. im Rahmen der Einstellungsuntersuchung ... dann ist dies so.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

@ LwPersFw:

Der "normale, aktive" Stabsdienstsoldat ist ja (erstmal) nicht vom Sport / IGF befreit.

Ich durfte mal an der FüAk einen Lehrgang besuchen - damals galt diese Ausnahmeregelung "Besuch von bis zu 2 Wochen RDL, wenn keine körperliche Belastung vorliegt, OHNE Einstellungsuntersuchung" - Ergebnis auf dem Lehrgang "KEIN Sport" - wobei uns die Zeit "frei gegeben" wurde und wir PRIVAT Sport machen durften.

Im Falle der Tauglichkeit "X" muss dann der DV sicherstellen, dass KEIN Sport / Aussendienst gemacht wird?

12345678

Zitat von: F_K am 04. Juli 2018, 15:30:10
Im Falle der Tauglichkeit "X" muss dann der DV sicherstellen, dass KEIN Sport / Aussendienst gemacht wird?

Nein, da gemäß Ziff. 4017 Sport nicht als körperliche Belastung im Sinne der Vorschrift gilt.

F_K

.. Naja, in meiner "Welt" ist Sport körperlich belastend (zumindest für cardiolastige Sportarten - Schach und ähnliches mal ausgenommen, wobei diese Sportarten (Schach) eher nicht in der Truppe gemacht werden ...

ulli76

Naja- die Einheit weiss ja, dass sie einen Reservisten mit Tauglichkeitsgrad x hat. Also kann sie damit rechnen, dass der Reservist evtl. Einschränkungen beim Sport hat (vermutlich wird es aber nicht so sein, dass ihn jegliche sportliche Betätigung umbringt, sonst wäre er nicht X , sondern komplett untauglich). Man könnte jetzt zum äußersten schreiten und den Reservisten fragen und wenn man so gar nicht weiter kommt, oder sich eine eigene Beurteilung nicht zutraut, dann fragt man halt den Truppenarzt.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

200/3

OT:
ZitatSchach und ähnliches mal ausgenommen, wobei diese Sportarten (Schach) eher nicht in der Truppe gemacht werden ...
Hatten wir nicht sogar mal Sportsoldaten Schach?

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