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Übernachtung Kaserne / Trennungsgeld

Begonnen von NichtSoWichtig, 10. Juli 2018, 20:12:06

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NichtSoWichtig

Hallo alle miteinander,

Ich werde bald als zivile Angestellte nach Bonn gehen (Neueinstellung, auf Stelle in Bonn direkt nach Studium beworben), wohne aber derzeit rund 100 Kilometer weit weg.
Jetzt meine Frage: Gibt es die Möglichkeit als ziviler für ein Paar Monate in einer Kaserne zu übernachten?
Wenn nicht, gibt es einen Zuschuss für die Wohnung und Trennungsgeld?
Danke schon mal für die Antwort.

LwPersFw

Gemäß § 44 TVöD - BT-V finden für Arbeitnehmer die Regelungen der Beamten und damit des BUKG, der TGV, des BRKG, etc. adäquate Anwendung.

Somit gilt auch der sog. "Strukturerlass" bei Einstellung für Arbeitnehmer/Angestellte, da dieser für alle Angehörigen der Bw gilt.

"105. Gleiches gilt bei Einstellungen in die Bundeswehr..."

Nehmen Sie also umgehend mit der Sie einstellenden Stelle Kontakt auf und klären Sie Ihre Fragen.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

TheMan

Um nicht noch ein Thema zu eröffnen würde ich gern auch eine Frage in den Raum werfen.

Wenn ich als Soldat an einem Standort gedient habe und dort kein TG Empfänger war, aus der Bundeswehr ausscheide, eine nun anerkannte Wohnung habe ca 60km vom selben StO entfernt und dort als Ziviler wieder eingestellt werde, erhalte ich dann diesmal TG?

Ralf

Lies mal §1, da steht, für wen die gilt: http://www.gesetze-im-internet.de/tgv_1986/__1.html
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Helft mit, dass es so bleibt.

TheMan

Zitat von: Ralf am 27. Juli 2018, 16:03:19
Lies mal §1, da steht, für wen die gilt: http://www.gesetze-im-internet.de/tgv_1986/__1.html

Die Einstellung wäre im Beamtenverhältnis.
Leider habe ich dort keine Antwort auf meine Frage gefunden, trotzdem danke.

Ralf

Als Soldat würdest du bei der Einstellung und einem anerkannten Hausstand und Nichtzusage UKV TG bekommen. Da die TGV ja auch für dich gilt und auch für Angestellt (siehe Beitrag von LwPersFw oben drüber) würde ich meinen, dass du TG-berechtigt bist. Frag doch dazu deine Einstellungsdienststelle.
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Mero89

Ab wann beginnen Sie ihre Tätigkeit in Bonn ? Auf der Hardthöhe ?

Amtliche Unterkünfte stehen auf der Hardthöhe nicht zur Verfügung, Ausnahmen gibt es nur bei ein paar Wochen, oder 2 Wochen in einem Hotel, ansonsten bekommt man das TÜG ( für Bonn 550€ ), TG §3 + RBH.
Das ist mein Sachstand von Anfang Juni.

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