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Personalentwicklungsgespräch

Begonnen von Koepfer, 15. Juli 2018, 12:00:37

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miT

Und so unlogisch ist das nicht, vereinfacht, wenn Ihre Vorgesetzten, die wissen wovon Sie reden, der Überzeugung sind Sie schaffen es nicht, kostet jede Minute mit Ihnen und jeder Schuss den sie ggf. abgeben dem Steuerzahler unnützes Geld. Plump vereinfacht und für Sie verständlich?!
Kameradschaftliche Grüße!

KlausP

So ist es. Und genau dafür ist der § 55(4) auch gedacht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Koepfer

Zitat von: Ralf am 15. Juli 2018, 13:49:23
Das steht schwarz auf weiß im Entlassungsantrag. Da muss schon Substanz sein, denn ansonsten geht so ein Antrag im BAPersBw nicht durch. Wenn du also der Meinung bist, dass es keine handfesten Gründe gibt und die Darstellung des DV richtig ist, wird der Antrag wohl nicht durchgehen. Aber es steht dir ja frei eine Stellungnahme nachzureichen.


Hmm, danke für den Rat, doch was steht schwarz und weiß auf dem Entlassungsantrag? Ist es ratsam die Stellungnahme nachzureichen?




Koepfer

Zitat von: Ralf am 15. Juli 2018, 13:50:24
War es wirklich ein Personalentwicklungsgespräch oder eher eine Anhörung?

Ich habe ein ,,Vermerk über ein Personalentwicklungsgespräch im Auftrag der personalbearbeitenden Stelle´´
Was eine Anhörung ist, weiß ich nicht.

miT

Ach bitte. So langsam  :-X
Wenn Sie unbedingt Soldat bleiben wollen ist es doch wohl selbsterklärend die Stellungnahme zumindest abzugeben und alle Register, INSBESONDERE LEISTUNG, zu ziehen. Den Rest werden Sie sehen.
Kameradschaftliche Grüße!

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Koepfer


Ralf

Du wirst den Entlassungsantrag auch noch bekommen und dann dort Stellung dazu nehmen müssen. Du kannst trotzdem zu deinem letzten Gespräch was nachreichen, falls das nicht ausreicht, was du dort zur Kenntnis genommen hast oder Dinge drin standen, die nicht stimmen.

ZitatIch habe ein ,,Vermerk über ein Personalentwicklungsgespräch im Auftrag der personalbearbeitenden Stelle´´
Was eine Anhörung ist, weiß ich nicht.
Welchen Grund hatte denn das PEG? Irgend einen Anlass muss ja die PersFhrg gehabt haben das anzuordnen. Bei einem einmaligen Nichtbestehen macht man das eigentlich nicht.
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Helft mit, dass es so bleibt.

miT

Zitat von: Koepfer am 15. Juli 2018, 14:16:18
Unbedingt und koste es was es wolle!

Dann sollten so auch Ihre Leistungen sein und was mir auffällt, die Tatsache der mangelnden Leistug aus dem ersten ,,Versuch" scheinen Sie selber Donut sehen zumindest kommen die Meisterinnen Ihret Situation und weinen rum wie böse und gemein die Ausbilder sind. Sie wollen einfach nur im Dienst bleiben. Ist schon komisch oder?
Kameradschaftliche Grüße!

miT

Kameradschaftliche Grüße!

Koepfer

Zitat von: Ralf am 15. Juli 2018, 14:16:36
ZitatDu wirst den Entlassungsantrag auch noch bekommen und dann dort Stellung dazu nehmen müssen. Du kannst trotzdem zu deinem letzten Gespräch was nachreichen, falls das nicht ausreicht, was du dort zur Kenntnis genommen hast oder Dinge drin standen, die nicht stimmen.

Dinge die konträr verlaufen müsen ergänzt werden. Danke für die Info.

ZitatIch habe ein ,,Vermerk über ein Personalentwicklungsgespräch im Auftrag der personalbearbeitenden Stelle´´
Was eine Anhörung ist, weiß ich nicht.
Welchen Grund hatte denn das PEG? Irgend einen Anlass muss ja die PersFhrg gehabt haben das anzuordnen. Bei einem einmaligen Nichtbestehen macht man das eigentlich nicht.

Auch der Grund ist mir nicht bekannt. Vielleicht allg. Erhebung des Leistungsstands wegen PEG vom 07.05.2018

Koepfer

Zitat von: miT am 15. Juli 2018, 14:26:09
.....selber so zu sehen....

Weinerliches Verhalten hat meiner Meinung nach noch nie zu etwas geführt. Deswegen will ich weder beklagen noch beschweren. Rechtens ist den Sachverhalt richtig zu stellen.

miT

Das haben Sie aber wohl nicht getan beim ersten Versuch. Erst jetzt wenn es an die Existenz geht. Und auch da ist nicht so recht klar wie Sie Ihre Leistung eigendlich einschätzen sondern nur, dass Sie nicht auf die Straße wollen und alles ungerecht ist. 
Kameradschaftliche Grüße!

Koepfer

Zitat von: miT am 15. Juli 2018, 14:47:29
Das haben Sie aber wohl nicht getan beim ersten Versuch. Erst jetzt wenn es an die Existenz geht. Und auch da ist nicht so recht klar wie Sie Ihre Leistung eigendlich einschätzen sondern nur, dass Sie nicht auf die Straße wollen und alles ungerecht ist.

Das mit dem ersten Versuch mag sein, weil ich nie aufhören werde zu kämpfen wofür ich lebe. Das Recht und die Freiheit tapfer zu Verteidigen liegt mir am Herzen.

200/3

Gehen Sie bitte einmal tief in sich und überlegen Sie ganz genau, ob Ihr Versagen bei der Wach-und Waffenausbildung tatsächlich der einzige Grund ist, dass Ihnen nun eine Nichteignung attestiert werden soll...
Ich gehe, wie bereits gesagt, davon aus, dass da noch mehr dran hängt.

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