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Personalentwicklungsgespräch

Begonnen von Koepfer, 15. Juli 2018, 12:00:37

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Koepfer

Kameraden,

folgendes:

Ich wiederhole zur Zeit die Grundausbildung zum ersten Mal, da mir Mitte der letzten Grundausbildung mitgeteilt worden war ich könne nicht an einem der Grundmodule, das zum erfolgreichen Bestehen benötigt wird, teilnehmen.
Nun wurde mir eröffnet mein Leistungsbild und meine Leistungsfähigkeit, welches ich in den ersten Paar Wochen während der Wiederholung der Grundausbildung zeigen durfte, genügen nicht um den Anforderungen an die Feldwebellaufbahn gerecht zu werden. Weswegen eine Entlassung nach §55 (4) angestrebt wird.
Eine Rückführung in die Laufbahn der Mannschaften kann nicht sein, da ich direkt in die FW-Laufbahn eingestiegen bin.

Meine Fragen jetzt:

An wen kann ich mich in meiner Kompanie wenden, um erstens vom Gegenteil zu überzeugen?
An wen kann ich mich wenden, um einen Laufbahnwechsel in die Mannschaftslaufbahn zu beantragen?

Gerne auch eure Meinung zu der Thematik.

Gruß,

G (FA) Koepfer

miT

Vorweg, WIESO konnten Sie an den benötigten Modulen nicht teilnehmen? Sind Sie als FA angestellt worden, oder waren sie vorher FWD/SAZ Mannschaften, dann machen Sie doch eig. keine GA sondern sind durch den FAL gefallen?
Kameradschaftliche Grüße!

KlausP

Eine Rückführung eines UA/FA/OA in die Mannschaftslaufbahn ist nur möglich, wenn er aus dieser kommt. (§55(4) Satz 3 SG)

Es gibt in Ihrem Fall nur die Möglichkeit, dass Sie sich nach Ihrer Entlassung erneut um eine Einstellung in der Mannschaftslaufbahn bewerben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Koepfer

Zitat von: miT am 15. Juli 2018, 12:09:23
Vorweg, WIESO konnten Sie an den benötigten Modulen nicht teilnehmen? Sind Sie als FA angestellt worden, oder waren sie vorher FWD/SAZ Mannschaften, dann machen Sie doch eig. keine GA sondern sind durch den FAL gefallen?

Mir wurde zuerst eröffnet, dass meine bisherigen Leistungen bei der Wachausbildung und der Waffen- und Geräteausbildung mit dem G36 und der P8 nicht ausreichen um am scharfen Schießen teilnehmen zu dürfen.
Ich befinde mich in einem dreijährigen Ausbildungskonzept FA und mir wurde/wird die Möglichkeit  gegeben die  GA zu wiederholen.

miT

Sie sind also direkt also Feldwebelanwärter eingestellt worden? Dann trifft das von KlausP geschriebene auf Sie zu.

ZitatMir wurde zuerst eröffnet, dass meine bisherigen Leistungen bei der Wachausbildung und der Waffen- und Geräteausbildung mit dem G36 und der P8 nicht ausreichen um am scharfen Schießen teilnehmen zu dürfen.

Ist aber schon hart hier so abzuliefern? Sind Sie denn sicher das Sie Soldat bleiben wollen, selbst die Flucht in die Mannschaftsebene klingt sehr nach unüberlegt.
Kameradschaftliche Grüße!

Koepfer

Zitat von: KlausP am 15. Juli 2018, 12:14:51
Eine Rückführung eines UA/FA/OA in die Mannschaftslaufbahn ist nur möglich, wenn er aus dieser kommt. (§55(4) Satz 3 SG)

Es gibt in Ihrem Fall nur die Möglichkeit, dass Sie sich nach Ihrer Entlassung erneut um eine Einstellung in der Mannschaftslaufbahn bewerben.

Ist es nicht möglich aus der Truppe die Laufbahn zu wechseln der Vernunft wegen? Ich bin in der Kaserne gemeldet und war vorher arbeitssuchend. Ich werde bei Entlassung auf der Straße sitzen.

KillBurn93

Dann wird es wohl auf eine Entlassung hinauslaufen.
Wie oben schon genannt wird ist in Ihrem Fall keine Überführung in eine andere Laufbahn vorgesehen.
Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

miT

Nun ja, es ist aber auch niemand für Ihre Leistungen verantwortlich ausser sie selber. Und nein, wenn sie als FA angestellt wurden bleibt nur die neue Bewerbung für eine andere Laufbahn und das ohne Ausnahmen oder Alternativen.
Kameradschaftliche Grüße!

Koepfer

Zitat von: miT am 15. Juli 2018, 12:24:42
Sie sind also direkt also Feldwebelanwärter eingestellt worden? Dann trifft das von KlausP geschriebene auf Sie zu.

ZitatMir wurde zuerst eröffnet, dass meine bisherigen Leistungen bei der Wachausbildung und der Waffen- und Geräteausbildung mit dem G36 und der P8 nicht ausreichen um am scharfen Schießen teilnehmen zu dürfen.

Ist aber schon hart hier so abzuliefern? Sind Sie denn sicher das Sie Soldat bleiben wollen, selbst die Flucht in die Mannschaftsebene klingt sehr nach unüberlegt.

Danke für die Antwort. Aber wer ist denn jetzt zuständig?

Was meinen Sie mit ,,Ist aber schon hart hier so abzuliefern?´´

miT

Vergessen, dass hält Sie nicht davon ab mit Ihrem Chef zu sprechen und ggf. eine Stellungnahme abzugeben, indem Sie Besserung geloben. Inwieweit das jetzt noch hilft liegt nicht an uns.

Zuständig ist ihr Disziplinarvorgesetzter.

ZitatWas meinen Sie mit ,,Ist aber schon hart hier so abzuliefern?
Ich meine damit, sorry, hier zu Versagen ist schon eine Kunst, wenn Sie nicht die Ausbildung aufgrund von Krankheit oä. verpasst haben, doch deswegen habe ich ja nach dem Grund gefragt. Subjektive Meinung.

Kameradschaftliche Grüße!

KillBurn93

Ganz einfach:
Sie lernen in der GA nur die Grundlagen der Wach und Waffenausbildung wenn Sie dabei schon solche Probleme haben wie soll es dann in den darauf aufbauenden Lehrgängen weitergehen?
Als UmP werden Sie z.b zum Wachvorgesetzen ausgebildet was sehr viel komplexer ist als Posten und Streife.
Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

miT

Kann ich nochmal darauf zurück kommen, dass es sich hier nicht um den FAL handeln müsste? Oder gibts noch irgendwo den FA mit ner normalen GA und ich weiss es nur nicht. Denn sonst sieht es doch so aus, FAL das erste mal verhauen und nun wieder die Leistungen nicht erbracht. Eine dritte Wiederholung ist doch in dem Fall auch nicht vorgesehen ohne begründete Härte?

Wenn das falsch ist, korrigiert mich bitte meiner Allgemeinbildung wegen.
Kameradschaftliche Grüße!

Koepfer

Zitat von: miT am 15. Juli 2018, 12:34:27
Vergessen, dass hält Sie nicht davon ab mit Ihrem Chef zu sprechen und ggf. eine Stellungnahme abzugeben, indem Sie Besserung geloben. Inwieweit das jetzt noch hilft liegt nicht an uns.

Zuständig ist ihr Disziplinarvorgesetzter.

Dann werde ich das in Angriff nehmen. Vielleicht bringts was.

ZitatWas meinen Sie mit ,,Ist aber schon hart hier so abzuliefern?
Ich meine damit, sorry, hier zu Versagen ist schon eine Kunst, wenn Sie nicht die Ausbildung aufgrund von Krankheit oä. verpasst haben, doch deswegen habe ich ja nach dem Grund gefragt. Subjektive Meinung.

Die erste Woche der neuen Grundausbildung konnte ich nicht am Formaldienst teilnehmen, da vom letzten IGF meine Füße bluteten und Fleischabrieb da war. Das ist jetzt verheilt und ich bin 100% einsatzbereit


dunstig

Also wenn man bei dem popeligen IGF solche Verletzungen davon trägt, ist man als Soldat wohl ungeeignet. Noch dazu die scheinbar schlechten Ergebnisse beim schießen. Da werden offensichtlich nichtmals minimalste Mindestanforderungen erfüllt.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

KlausP

- Wer hat das Personalgespräch in wessen Auftrag mit Ihnen geführt? Ihr Disziplinavorgesetzter im Auftrag des BAPersBw?
- Was haben Sie in Ihrer Stellungnahme dazu geschrieben?
- Haben Sie darauf bestanden, die Vertrauensperson zu beteiligen?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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