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Antrag auf Laufbahnwechsel ohne Gleichberechtigung

Begonnen von CataLeya, 17. Juli 2018, 15:44:47

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Cata-Leya

Auf die Stelle!  der wurde noch nicht getestet und ich geh nicht mal zum KC

Cata-Leya


Horst200

Lese ich hier immer nur raus ich Höre nur das es so gelaufen ist? Für mich ist es nicht nachvollziehbar das der TE irgendwas schriftlich erhalten hat.

Cata-Leya

@ Klaus P

Ist es richtig das ein Dezernat vor einer Eignungsfeststellung die Restdienstzeit des Soldaten prüft.

KlausP

Zitat von: Cata-Leya am 17. Juli 2018, 19:29:48
@ Klaus P

Ist es richtig das ein Dezernat vor einer Eignungsfeststellung die Restdienstzeit des Soldaten prüft.

Die Frage verstehe ich nicht. Muss wohl an mir liegen und keineswegs an Ihren kognitiven Fähigkeiten...  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Das ist immernoch völlig wirr. Wieso hat einmal der stv. KpChef abgelehnt und einmal das BAPers?
Hast du vielleicht einmal eine Nicht-Eignung für die Feldwebellaufbahn bekommen? Hat der Mannschafter evtl. schon ne Eignung?
Schonmal- auch angesichts deiner ziemlich wirren Darstellung- dran gedacht, dass der Mannschafter einfach besser ist als du und man dich schlichtweg nicht haben will?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Ralf

Mal ehrlich: ich verstehe nicht mal die Hälfte vom Sachverhalt, so wie du das schilderst. Von einem Fw-Anwärter kann man das aber erwarten, sicher dass du dafür geeignet sein wirst nach deiner Selbsteinschätzung?.
Wie soll man denn eine sachgerechte Antwort geben, wenn jeder Beitrag nur noch mehr Fragezeichen aufwirft?
Also hat nicht das BAPersBw abgelehnt, also auch nicht schriftlich, sondern der KpChef?
ZitatWie kann es sein das der PersFw nicht öffentlich bekannt gibt das eine Stelle frei wird. Es nur dem Dienstposteninhaber sagt ohne es dem Spieß und Chef mitzuteilen?!?
Hier schreibst du, dass der Chef gar nicht weiß, dass eine Stelle frei wird, schreibst aber weiter vorher, dass der Chef i.V. abgelehnt hat? Ja wie denn nun, schriftlich, mündlich. Auf deiner Verpflichtungserklärung? Oder wie?
Zitat
Und der Dienstposteninhaber hielt es auch nicht für nötig das in der Abt bekannt zugeben zumal der nicht mal TEFhr ist.
Der DP-Inhaber muss überhaupt nichts bekannt geben, warum sollte er das?
ZitatAlso ich geh nichtmal zu einer Eignungsfeststellung?!?
Wer schreibt das? Das BaPersBw? nu das entscheidet das. Also wer schreibt dir, dass du nicht dahin gehst?
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Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

Der Dienstposteninhaber muss überhaupt nichts über sein DZE bekanntgeben. Jeder Teileinheitsführer weiß doch, wie lange er seine Leute noch "auf dem Hof" hat und wenn er jemanden aus seinem Umfeld auf den Posten haben will, muss er sich rechtzeitig darum bemühen. Sonst mus er eben nehmen was kommt. Ansonsten geht mir das wie @Ralf - ich versteh nur die Hälfte...

Ich glaube es ist besser, wenn ich mich an dieser Stelle ausklinke.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

FoxtrotUniform

Stell' den Sachverhalt doch mal in Stichpunkten und in chronologischer Reihenfolge dar, einschließlich der Quellen. Der "dumme Zufall" im Eingangsposting erschließt sich mir nicht, woher stammt diese Information?

-Gibt es seitens BAPersBw einen ablehnenden Bescheid?
-Gibt es einen Eingangsbescheid?
-Gab es eine Eignungsprüfung oder waren die Ergebnisse der Einstellung noch jung genug und wurden herangezogen?
-Wer hat welche Stellungnahme verfasst?
-Wer ist DV? Der Vertreter weil der Chef DP vakant ist?
-Woher stammt welche Information?
-Wie kam es dazu, dass der Kommandeur eingeschaltet wurde?
-Welches Ergebnis wurde bei der Eignungsfeststellung erreicht?
-wurde der Antrag auf Laufbahnwechsel ausschließlich auf diesen einen DP gestützt oder war es nur der Erstwunsch?

Falls die Einheit einen bestimmten Kandidaten auf einem DP haben will, sieht es immer schlecht aus. Der Personalführer stimmt sich in der Regel mit dem jeweiligen DV ab, was per se auch richtig so ist. Allerdings impliziert das nicht, dass man im Berwerbungsverfahren für die Fw-Laufbahn "rausgekickt" wird. Härtefälle mal außen vor (die werden anderweitig vorrangig betrachtet), hat man keinen Anspruch auf einen bestimmten Dienstposten. Jeder gute Chef bzw. Kommandeur steht in engem Kontakt mit den jeweilgen Personalführern.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Cata-Leya

Guten Morgen.

das BaPersBw soll den PersFw darüber informiert haben das der besagte DP ab 2020 vakant ist.
diese Info ging vom PersFw zum derzeitigen Dienstposteninhaber
der derzeitigen Dienstposteninhaber hatte einen Favoriten für diese Stelle
der Favorit stellte darauf hin einen Antrag ohne Beteiligung unseres TeFhr

Mein TeFhr hätte mich gern auf diese Stelle gehabt und der KpChef stimmte dem ganzen sehr positiv zu und gab das auch in seiner Stellungnahme zum Antrag so wieder und wurde auch vom Kdr so mit getragen.

Ich habe sechs Wochen nach Antragstellung beim PersFw nach gefragt was mit meinem Antrag ist da es weder Eingangsbescheid noch ein Zwischenbescheid gab

Mir wurde gesagt der Antrag ist raus
Verlangte einen Auszug aus dem Postausgangsbuch.  Ergebnislos

habe dann weiter nach gefragt
die nächste Aussage war:
ein Dezernat prüft jetzt ob meine Restdienstzeit reicht       ( Antrag wurde mit Weiterverpflichtung gestellt)
und meine Unterlagen werden dann abgerufen.

nach weiteren drei Wochen fragte ich wieder nach da es immer noch kein Eingangsbescheid bzw Zwischenbescheid gab, weder von der Kp noch vom BaPersBw

ich sah mich gezwungen beim KpChef i.V. nachzufragen  und der teilte mir dann mündlich mit das er mich nicht auf dieser Stelle sieht und ich jetzt eine Ablehnung vom BaPersBw bekommen werde.

All diese Aussagen sind für mich nicht nachvollziehbar.

- Ich habe kein Eingangsbescheid, kein Zwischenbescheid
- Es gab keine Eignungsprüfung / Eignungsfeststellung ( bin im 6. Dienstjahr)
- zu meinem Antrag wurde die Stellungnahme vom TeFhr, KpChef und Kdr geschrieben
- beim Mitbewerber wurden die Stellungnahmen vom derzeitigen Dienstposteninhabern ,KpChef i.V. geschrieben und Kdr  ( haben den selben TEFhr )
- zur Zeit der Antragstellung war der KpChef noch da und wurde dann versetzt.
- DP ist nicht vakant aber es gibt einen Vetreterbefehl da der neue Chef noch auf Lehrgängen ist.

- als ich die mündliche Ablehnung, fragte ich mich wie das geht da ich weder Eingangsbescheid, noch Zwischenbescheid hatte
- vom KpChef i.V. bekam ich dazu keine Antwort und schaltete die Gleichstellungsbeauftragte ein.
- diese verlangte dann beim BrigKdr  eine Aufklärung des Sachverhaltes.
- Sie telefonierte mit dem BAPersBw um das " Verfahren " erstmal zu stoppen da in ihren Augen  mein Antrag bewußt zurück gehalten wurde.  ( dient in der     Personalschiene)
- Ergebnis der dann geführten Gespräche mit dem BrigKdr    -In Zukunft werden Anträge besser bearbeitet. ::)

- ich erhielt vor zwei Wochen eine Ablehnug vom BaPersBw
- Mein Antrag wurde nachweislich nie zum BaPersBw geschickt

- erfahren habe ich vor kurzem, das die Einplanung des anderen Mitbewerber bereits durch war als man mir die mündlich Ablehnung erteilte.



Ralf

Zitat- ich erhielt vor zwei Wochen eine Ablehnug vom BaPersBw
- Mein Antrag wurde nachweislich nie zum BaPersBw geschickt
Nur das verstehe ich nicht, das BAPersBw schreibt doch keine Ablehnung auf ein Telefonat, wenn die Unterlagen nie vorgelegen haben?

Grundsätzlich gilt ja, wenn man sich nicht richtig behandelt fühlt, eine Beschwerde schreiben und zwar auf die Ablehnung des BAPersBw (Achtung wegen der Frist auf dem Rechtsbehelfsvermerk). Dabei alles aufrollen und schildern und Aufklärung verlangen und auch, dass du in die Entscheidung zur Nachbesetzung einbezogen wirst.
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Helft mit, dass es so bleibt.

dunstig

ZitatGrundsätzlich gilt ja, wenn man sich nicht richtig behandelt fühlt, eine Beschwerde schreiben und zwar auf die Ablehnung des BAPersBw
Das ist der springende Punkt. Denn nur so wird veranlasst, dass dem Sachverhalt nachgegangen werden muss und du zum Abschluss auch was handfestes in der Hand hast. Ob das Ergebnis dann deinen Vorstellungen entspricht, steht auf einem anderen Blatt, aber auch dagegen kann sich in nächster Instanz beschwert werden.

Die Wehrbeschwerdeordnung ist schon eine tolle Sache, um Sachverhalte aufzuklären. Nur muss man sie auch nutzen, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt. Da hilft auch kein Vorsprechen bei Gleichstellungsbeauftragten oder dem Wehrbeauftragten.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Altgedienter1

Gesagt wird viel. Allein die Schreiben zählen in Verwaltungen und deren Prozesse. Antrag- Bearbeitung- Bescheid (pos. oder negativ) und nichts weiter.
Wenn von BAPersBw ein negativer Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung (ohne die ist er nämlich fehlerhaft) erstellt wurde, der auch der Petentin zugegangen ist, dann diesen erstmal auf Fehler prüfen und Widerspruch dagegen einlegen.
BAPersBw erstellt nicht automatisch Bescheide. Es musste somit ein Antrag vorliegen. Die Frage ist: wann traf dieser ein?

Sind nachweislich Fehler im Verfahren begangen worden, gibt es die Möglichkeit der Beschwerde.
Der KpChef ist mittlerweile in diesem Fall versetzt. Sein Nachfolger der KpChef i.V.i.A. Letzter muss sich in der Stellungnahme nicht seinem Vorgänger anschließen. Wieviel Zeit lag zwischen beiden Stellungnahmen? Die Letzte ist die aktuelle. Kdre schließen bei pers. Nichtkenntnis des zu Beurteilenden meist der Meinung des ihr unterstellten Einheitsführers an.

"Ergebnis der dann geführten Gespräche mit dem BrigKdr    -In Zukunft werden Anträge besser bearbeitet. ::)"

Das gängige Blabla in solchen Fällen. Man habe etwas dagegen getan. Die Zukunft wird zeigen, ob dem tatsächlich so ist.
 
KRK- allzeit bereit!

Cata-Leya

Zwischen den Stellungnahmen lagen 7 Tage.

In meiner Nebenakte ist kein Antrag abgelegt und er wurde ja auch nach der mündlichen Ablehnung durch die nächst höhere Dienststelle auf Vollständigkeit und Bearbeitungsstand geprüft wurden

Zwei Tage nach dieser Prüfung erhielt ich das Schreiben vom BAPersBw

Altgedienter1

7 Tage sind nichts. Wurde die erste Stellungnahme zum Laufbahnwechsel aufgehoben?
Da hat wohl wahrscheinlich nach all den Schilderungen der KpChef i.V. seinen Kandidaten auf den Posten gebracht und der Antrag wurde bewusst zurückgehalten. 

Cata-Leya:
"Sie telefonierte mit dem BAPersBw um das " Verfahren " erstmal zu stoppen da in ihren Augen  mein Antrag bewußt zurück gehalten wurde.  ( dient in der     Personalschiene)"

Das sehe ich genauso. Hilft Dir leider nicht weiter, daß der BrigKdr mitteilt, es werd in Zukunft besser laufen.
Existiert kein anderer passender Dienstposten in der Kp bzw. im Verband?
Dann würde ich es damit versuchen.
KRK- allzeit bereit!

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