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Trennungsgeld nach 6 ab wie viel km?

Begonnen von Kokus34, 23. Juli 2018, 15:31:16

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Kokus34

Hallo, bin verheiratet und bekomme derzeit TG nach 6

Werde in 3 Monaten umziehen, nun meine Frage:
Bekommt man schon bei GENAU 30,0km Entfernung Trennungsgeld oder muss es mehr als 30km? Also ab 30,1km?

Danke

pzmeier

Eine Voraussetzung für die Gewährung von Trennungsgeld ist, dass die Wohnung nicht im Einzugsgebiet der neuen Dienststelle liegt, vlg. $1(3) TGV.
Einzugsgebiet wird durch das BUKG definiert, Entfernung weniger 30km. Gemeint ist die kürzeste verkehrsübliche Strecke (mit einem Pkw zu nutzen). Der Zeitansatz spielt bei der Prüfung Einzugsgebiet keine Rolle.

Kokus34

Was heißt das jetzt?

Die Entfernung zwischen neue Wohnung und dienststelle beträgt genau 30,0 km.

Bin ich nun unter 30km oder über 30km?

LwPersFw

WENN es 30 km sind... wären Sie weiter TG-berechtigt.

ABER... ob dies so ist... kann Ihnen nur der TG-Abrechner beantworten, da er/sie dies prüfen und entscheiden wird.

Hier könnte nur spekuliert werden!

Deshalb meine Empfehlung... bitten Sie den Abrechner um schriftliche Mitteilung, ob Sie nach dessen Prüfung der Entfernung auch weiterhin TG-berechtigt wären, wenn Sie in 3 Monaten an den neuen Wohnort umziehen würden...

Denn... bei 29,9 km... Wegfall TG...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

KillBurn93

Und wenn Googlemaps o.ä sagt es sind 30km kann immer noch eine genaue Vermessung durch GeoInfo veranlasst werden und die kommen meistens auf etwas weniger Distanz als Google...
Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

Kokus34




LwPersFw

Zitat von: Kokus34 am 23. Juli 2018, 22:12:06
Auf den Meter genau. 30,0km

Ja

Wenn die amtliche Entfernungsfeststellung dieses Ergebnis erbracht hat, muss Ihnen der Abrechner doch auch sagen können, ob der dies so übernimmt und ob der TG-Anspruch weiter bestehen wird.

Denn ... nochmals ... nur was der Abrechner sagt ... hilft Ihnen (zunächst) weiter.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Tasty

Was steht denn im Gesetz? "Ab 30km" oder"mehr als 30km"?
Einfach nachlesen...das schwarze sind die Buchstaben 😏

LwPersFw

Das hatte @pzmeier doch schon genannt...

"§ 3 BUKG Zusage der Umzugskostenvergütung

(1) Die Umzugskostenvergütung ist zuzusagen für Umzüge

1. aus Anlass der Versetzung aus dienstlichen Gründen an einen anderen Ort als den bisherigen Dienstort, es sei denn, dass

( ... )

c) die Wohnung auf einer üblicherweise befahrenen Strecke weniger als 30 Kilometer von der neuen Dienststätte entfernt ist oder im neuen Dienstort liegt (Einzugsgebiet)..."




i.V.m. BUKGVwV 3.1.4

"Bei der Berechnung der 30-km-Grenze ist die kürzeste "üblicherweise befahrene Strecke" von der Wohnung zur Dienststätte zugrunde zu legen.
Üblicherweise befahrene Strecken sind die Verkehrswege, auf denen die Dienststätte mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln oder mit privaten Kraftfahrzeugen erreicht werden kann.
Dabei kommt es nicht darauf an, welchen Verkehrsweg der Berechtigte persönlich benutzt."


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

Und 30,0 km (bei einer angeblichen Metergenauigkteit von GeoInfo) sind eben nicht weniger als 30 km (wäre noch die Frage "Ort" zu klären), rechtsverbindliche Auskunft vom TG Abrechner.

Kokus34


Ralf

Zitatc) die Wohnung auf einer üblicherweise befahrenen Strecke weniger als 30 Kilometer von der neuen Dienststätte entfernt ist oder im neuen Dienstort liegt (Einzugsgebiet)..."
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

JLo

wie LwPersFw schon geschrieben hat
ZitatDenn... bei 29,9 km... Wegfall TG...
ist doch eindeutig.  ::)

Sonst noch mal: bei 29,99999*km Wegstrecke, Wegfall TG.
never give up without a fight

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