Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Personalbindungszuschalg

Begonnen von annemarie, 01. August 2018, 10:42:04

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

annemarie

Hallo liebe Leute,

Stimmt es, dass es für frisch ernannte Berufssoldaten einen Personalbindungszuschlag gibt, wenn letztere eine "Mangelverwendung" haben?
Habe die GAIP werde aber nicht ganz schlau draus. Hätte als SaZ noch gut 5 Jahre (altes BFD Recht).

Beste Grüße,
Anne

Ralf

Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

annemarie

Ich zitiere mal einen Betreff aus einer Anlage der GAIP :  "Personalbindungszuschlag für Soldaten und Soldatinnen auf Zeit nach Umwandlung des Dienst-verhältnisses in das eines Berufssoldaten in Mangelverwendungen nach § 44 Bundesbesoldungs-gesetz (BBesG)"

KlausP

Zitat von: annemarie am 01. August 2018, 10:56:12
Ich zitiere mal einen Betreff aus einer Anlage der GAIP :  "Personalbindungszuschlag für Soldaten und Soldatinnen auf Zeit nach Umwandlung des Dienst-verhältnisses in das eines Berufssoldaten in Mangelverwendungen nach § 44 Bundesbesoldungs-gesetz (BBesG)"

Schön, aber was steht dazu nun in dem entsprechenden Text? Das ist ja nur die Titelzeile.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

annemarie

Noch ein Zitat aus der GAIP " Die Gewährung eines PBZ soll die Bereitschaft von Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf
Zeit (SaZ) fördern, sich über das festgelegte Dienstzeitende hinaus an die Bundeswehr zu binden.1
Bei Berufssoldatinnen und Berufssoldaten (BS) soll dem Risiko der Abwanderung in die zivile
Wirtschaft durch Entlassung auf eigenen Wunsch begegnet werden."

KlausP

Zitieren können Sie ganz toll, das beantwortet aber weder meine noch Ihre eigene Frage.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

annemarie

Danke, ich weiß. Aus dem Grund habe ich mich damals für Wirtschaftsrecht entschieden.

Weil hier viele Menschen immer viel wissen, dachte ich, dass man das ich hier eine Antwort dazu finde.




Ralf

Die Antwort ist doch recht einfach: sie findet sich im entsprechenden Zentralerlass A-1336/3. Einfach mal dort reinschauen und in der Anlage den Festlegungserlass lesen. Dort sind die Fälle aufgeführt:
ZitatPrämienhöhe: 20 % des Grundgehaltes der Stufe 1 der jeweiligen Besoldungsgruppe je Weiterverpflichtungsmonat, bis max. 48 Monate bei WV in den letzten 36 Dienstmonaten und FTätW
Dass ein Gesetz die Möglichkeiten eröffnet heißt ja noch nicht, dass aufgrund des dienstl. Bedarfs auch so entschieden werden muss. Es hießt ja nicht umsonst "kann".
Die Streitkräfte haben den PBZ für Weiterverpflichtungen ausgebracht.

Die GAIP hat keine bindende Wirkung und auch dort wird auf die Zentralerlasse verwiesen. Die GAIP ist nur allgemeingültig.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

annemarie

Die A-1336/3 habe ich bereits vor mir liegen.

Es bestehlt also laut meiner Auffassung die mgl. auch als BS für die PBZ vorgesehen sein zu können. Rechnerisch besteht aber nur ein Anspruch von höchstens 48 Monaten.
Inwiefern man dann dafür in Frage kommt, prüft man am besten bei seinem PersFhr.

Ralf

Nein!
Du musst das schon lesen, was ich geschrieben habe, siehe mein Zitat.
Der Festlegungserlass (die Tabelle im Anhang) gibt die Möglichkeiten vor. Dort ist nur die Weiterverpflichtung festgeschrieben. Keine andere Möglichkeit.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

annemarie

Unter Punkt zwei steht aber ein Interessanter Passus

"Der PBZ kann Berufssoldatinnen bzw. Berufssoldaten und Soldatinnen bzw. Soldaten auf
Zeit der Besoldungsordnung A in Verwendungsbereichen mit Personalmangel gewährt werden (§ 44
Abs. 1 BBesG). Die Verwendungsbereiche mit Personalmangel im Sinne des § 44 Abs. 2 BBesG sind
in der Anlage 6.1 aufgeführt."

Laut deiner Aussage bedeutet das also BS in den letzten Dienstjahren sind betroffen?

Ralf

Herrje, ich kanns nicht anders sagen, nur lauter: Nein, nein, nein.
Der Festlegungserlass (Anlage der ZDv) gibt die Möglichkeiten vor.
Dort steht:
ZitatPrämienhöhe: 20 % des Grundgehaltes der Stufe 1 der jeweiligen Besoldungsgruppe je Weiterverpflichtungsmonat, bis max. 48 Monate bei WV in den letzten 36 Dienstmonaten und FTätW
Wo habe ich was von Berufssoldaten geschrieben? Ich habe etwas von Weiterverpflichtungen geschrieben. Und wo bitte steht im Festlegungserlass etwas von BS?
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

annemarie

Ich werde Berufssoldat auf einem Prämienberechtigen DP und bekomme keine Prämie.
Der Kamerad der auf dem selben DP und 4 Jahre verlängert darf sich über ~13tsd € freuen.

Ich lese aus der Vorschrift, dass man BS Prämiert, damit sie nicht auf Eigenwunsch die BW verlassen und in der zivilen Wirtschaft schaffen.
Was oben in der Tabelle steht ist schön, hab ich auch gelesen.

F_K

Nochmal:

Die Bundeswehr KANN auch Berufssoldaten "binden", dies wird derzeit aber NICHT gemacht.

Offensichtlich bei Dir auch nicht notwendig.

Du hast andere Vorteile als der Kamerad.

annemarie

Genau das ist es... klingt viel besser.

Wenn die Möglichkeit besteht, lasse ich keinen einzigen € aus.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau