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Arbeitszeitbetrug

Begonnen von Lotti200780, 02. August 2018, 21:20:22

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Andi

Zitat von: Lotti200780 am 03. August 2018, 12:14:36
Ist das Bundesverwaltungsgericht aber überhaupt für Soldaten zuständig?

Ja, mit seinen zwei Wehrdienstsenaten als höchstrichterliche Instanz. Ich empfehle einen Blick in den aktuellen Geschäftsverteilungsplan, wenn nähere Infos gewünscht sind.

Gruß Andi
the rest is silence...

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DeltaEcho

Ja wenn vom WDA oder dem Anwalt des Soldaten Berufung eingelegt wird. Einfach mal ein bisschen Google nutzen.


justice005

Es ist sehr schwer, wenn nicht gar unmöglich, auf dieser Basis eine einigermaßen sinnvolle Einschätzung zur Sache abzugeben.

Mehrere Privatfahrten mit dem Dienst-Kfz und zusätzlich Betrug bzgl. der Arbeitszeiten, das klingt auf jeden Fall nach einem gerichtlichen Disziplinarverfahren. Mit welchem Disziplinarmaß zu rechnen ist, kann man nur sagen, wenn man die Einzelheiten kennt.

1. Wieviele Privatfahrten?
2. Wieviele Gesamtkilometer schwarz gefahren?
3. Um wieviele Stunden/Tage wurde in wievielen Fällen getäuscht?

Ohne nähere Informationen ist hier von einer Kürzung der Dienstbezüge über Dienstgradherabsetzung bis zur Entfernung aus dem Dienst alles drin.


FwLwSichTrDR

Oh je, beim mehrmaligen Lesen das Threads klingt das für mich fast wie eine persönliche Fehde zwischen TE und dem OStFw um dem mal einen reinzuwürgen.
Wer frei von Schuld zu sein möchte, der werfe den ersten Stein.
Mal ganz ehrlich, wenn ich eine 'vermeintlich' private Fahrt mit einem Dienst-Kfz durchführt dürfte im 'Anklagefall' locker eine dienstliche Begründung erfinden um Unheil aus disziplinärer oder justiziabler Ebene abzuwenden.
Hier geht es um einen Soldaten im Spitzendienstgrad des mittleren Dienstes. Ich kenne aber derartige Verdachtsfälle im Bereich des höheren Dienstes, bei denen es weitaus mehr als zweimal vorkommt.
Be careful... oder anders gesagt... Einfach mal vor der eigenen Tür kehren  ;)
The only easy day was yesterday!


StOPfr

Zitat von: Heiggoo am 04. August 2018, 01:15:45
Ich kenne aber derartige Verdachtsfälle im Bereich des höheren Dienstes, bei denen es weitaus mehr als zweimal vorkommt.
Be careful... oder anders gesagt... Einfach mal vor der eigenen Tür kehren  ;)

Das hilft jetzt genau wie weiter?
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FwLwSichTrDR

Zitat von: StOPfr am 04. August 2018, 14:15:24
Zitat von: Heiggoo am 04. August 2018, 01:15:45
Ich kenne aber derartige Verdachtsfälle im Bereich des höheren Dienstes, bei denen es weitaus mehr als zweimal vorkommt.
Be careful... oder anders gesagt... Einfach mal vor der eigenen Tür kehren  ;)

Das hilft jetzt genau wie weiter?
Gar nicht, genauso wenig wie de Thread an sich! Die Thematik gehört schlichtweg nicht ins Internet, sondern sollte Bw-intern geregelt werden! Mal ganz ehrlich, es gibt für derartige Themen Instanzen innerhalb der Bundeswehr. Wer sich in aller Öffentlichkeit derartiger Problematiken annimmt und andere Kameraden anklagt würde bei mir, wenn ich was zu sagen hätte sehr stark auf ein Abstellgleis bewegen und definitif keine weitere Zukunft im Job haben.
Zum Glück bin ich nur kleiner Mitarbeiter auf einem A09/A10-Dienstposten  :o
The only easy day was yesterday!

bmar

Zitat von: Heiggoo am 04. August 2018, 01:15:45
Ich kenne aber derartige Verdachtsfälle im Bereich des höheren Dienstes, bei denen es weitaus mehr als zweimal vorkommt.

Zitat von: Heiggoo am 05. August 2018, 01:30:54
Die Thematik gehört schlichtweg nicht ins Internet, sondern sollte Bw-intern geregelt werden!

Die "Anklage" mehrerer Stabsoffiziere im Internet führt also im Gegensatz zu der eines OStFw nicht auf besagtes Abstellgleis? Ein recht selektives Konzept.

F_K

.. und Gerichtsverfahren sind öffentlich.

Was für ein Rechtsstaat!?

Tasty

Disziplinarverfahren vor den Truppendienstgerichten sind aus gutem Grund NICHT öffentlich.

F_K

@ Tasty:

Ich habe mich auf die Instanz BVG bezogen - da sind die Urteile (anonymisiert) online verfügbar.

In unserem Rechtsstaat finden Gerichtsverhandlungen (Justiz) öffentlich statt, damit eine Überprüfung durch diese Öffentlich vorgenommen werden kann.
Das ist das Prinzip - dies wird nicht dadurch geändert, dass z. B. die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann oder interne Disziplinierung halt intern stattfindet.

BSG1966

Zitat von: Heiggoo am 05. August 2018, 01:30:54
Gar nicht, genauso wenig wie de Thread an sich! Die Thematik gehört schlichtweg nicht ins Internet, sondern sollte Bw-intern geregelt werden! Mal ganz ehrlich, es gibt für derartige Themen Instanzen innerhalb der Bundeswehr. Wer sich in aller Öffentlichkeit derartiger Problematiken annimmt und andere Kameraden anklagt würde bei mir, wenn ich was zu sagen hätte sehr stark auf ein Abstellgleis bewegen und definitif keine weitere Zukunft im Job haben.
Zum Glück bin ich nur kleiner Mitarbeiter auf einem A09/A10-Dienstposten  :o

Was ist denn Ihr Problem?? Hier sind keine Namen, Dienststellen o.ä. genannt worden, von öffentlicher Anklage kann hier also keine Rede sein.

Und ja, wenn Sie so wenig differenzieren können, und direkt mit Dingen wie "Abstellgleis" und "keine Zukunft mehr im Job" um sich werfen, dann sind Sie wahrscheinlich tatsächlich "zum Glück" nur auf nem A09/A10-DP.

Tasty

Zitat von: F_K am 05. August 2018, 14:50:33
@ Tasty:

Ich habe mich auf die Instanz BVG bezogen - da sind die Urteile (anonymisiert) online verfügbar.

Auch vor dem BVerwG sind Verhandlungen in Disziplinarsachen nicht öffentlich.
Onlinne verfügbar sind nicht nur die Disziplinarurteil des BVerwG sondern auch viele Urteile swr Truppendienstgerichte

Deepflight

Wenn du Disziplinarvorgesetzter bist, wende dich vertrauensvoll an den Rechtsberater deiner Einheit, der hilft dir hier mit genaueren Einschätzungen gerne weiter.

Denn auch hier hängt es genau vom ausermittelten Sachverhalt ab. Es kann also so dicke kommen wie von meinen Vorschreibern beschrieben, muss es aber nicht.
Wie Justice schon schrieb: "Ohne nähere Informationen ist hier von einer Kürzung der Dienstbezüge über Dienstgradherabsetzung bis zur Entfernung aus dem Dienst alles drin. "


Da du hier als Gast schreibst gehe ich eher davon aus das es dich selber betrifft.
In einem Anflug bösartigen Humors sage ich dir dann entspannt: Warts ab, früher oder später wirst du es erfahren.
Denn wer so dumm ist bei den Privilegien die wir als Soldaten haben auch noch so nen Mist zu bauen, der darf auch mal ruhig was schmoren.

Erik01

Hallo. Ich habe zu dem EUAZG auch eine Frage. Ist es ein Dienstvergehen tatsächlich geleistete Stunden nicht zu schreiben? Heist bei uns gibt es EUAZR Blatt da steht dann Name, Einheit, DG, Monat Und dann eine Spalte 1 bis 31 Senkrecht daneben eine für den Wochentag und eine für die Uhrzeit und daneben eine Spalte für die Beschreibung des geleisteten Dienst. Bei normaler Dienstzeit schreibt man Grundbegriffe oder Dienst nach Dienstplan. Bei Überstunden dann eben den Grund wie TrpÜbPlz. Also es ist klar das es ein Dienstvergehen und Straftat ist mehr zu schreiben als geleistet. Aber wie sieht es umgedreht aus. Ist es ein Vergehen wenn man keine schreibt? Sprich ich habe als Ordonanz als Beispiel jeden Tag bis 20 oder 00:00 gearbeitet. Jetzt habe ich mir das aber nicht notiert und den Überblick verloren und schreibe dann Grundbetrieb. Somit entsteht dem Dienstherrn ja kein Schaden. Nun sagte mir aber ein Kamerad das dies aber eine unwahre dienstliche Meldung sei und das disziplinar gelandet werden kann. Ist das wahr?

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