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Frage zu WDB und Heilfürsorge

Begonnen von Flock, 11. August 2018, 12:32:09

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Flock

Vielleicht kann mir jemand etwas beantworten, der Ahnung hat.

WDB anerkannt, aber keine GdB 25. Also keine Grundrente. Ausgekugelte Schulter, mehrfach, OP, alles gerichtet, weiterhin Schmerzen, aber nun gut. Dafür jedoch Anspruch auf Heilbehandlung erworben nach § 10 Abs. 1 BVG.
Was genau heißt das nun?
Gesetzliche Krankenversicherung besteht. Was kann man nun damit anfangen, dass Heilbehandlung erworben wurde, wofür und wie lange gilt das? Fragen über Fragen.

Ich danke jedem für konstruktive Antworten. :)
Wer immer tut was er schon kann bleibt immer das was er schon ist.

LwPersFw

Siehe hier...

die ersten 3 Beiträge + den Anhang dort

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,59617.0.html
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Tommie

Zitat von: Flock am 11. August 2018, 12:32:09WDB anerkannt, aber keine GdB 25.

Erstens spricht man bei einer WDB nicht vom GdB (Grad der Behinderung), sondern vom GdS (Grad der Schädigung), und zweitens gibt es eine WDB-Rente erst ab einem GdS von 30!

Flock

Zitat von: Tommie am 11. August 2018, 12:51:24
Zitat von: Flock am 11. August 2018, 12:32:09WDB anerkannt, aber keine GdB 25.

Erstens spricht man bei einer WDB nicht vom GdB (Grad der Behinderung), sondern vom GdS (Grad der Schädigung), und zweitens gibt es eine WDB-Rente erst ab einem GdS von 30!

Nett, dass du mich aufklärst , danke. Meine Unwissenheit sei mir verziehen.
Wer immer tut was er schon kann bleibt immer das was er schon ist.

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