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Vereidigung

Begonnen von Leopard, 23. August 2018, 13:23:25

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Leopard

Guten Nachmittag Admins und Leser,
Ich habe eine Frage bzgl. der Vereidigung... Wenn man seine Grundausbildung abgeschlossen hat, wird man vereidigt, soweit ich weiss. Ich möchte nach der schule erstmal den freiwilligen Wehrdienst auf 2 Jahre leisten und wenn's mir gefällt und ich noch länger bleiben möchte, mag ich mich auf noch verpflichten. Jetzt stellt sich mir die Frage, wenn man nach dem freiwilligen Wehrdienst vereidigt wurde und man sich dann nochmal als SaZ verpflichtet, wird man dann erneut vereidigt, oder bleibt der "alte Eid" sozusagen "erhalten"?
Vielen Dank schonmal im Vorraus,
MfG Leopard

KlausP

Man wird nach der Berufung in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit überhaupt erst vereidigt. FWDL leisten keinen Eid sondern sie legen ein Feierliches Gelöbnis ab.
Siehe auch im § 9 Soldatengesetz. 

https://www.gesetze-im-internet.de/sg/__9.html
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

KlausP

Noch vergessen:

Zitat... Ich möchte nach der schule erstmal den freiwilligen Wehrdienst auf 2 Jahre leisten ...

Das können Sie nicht, der FWD dauert maximal 23 Monate.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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