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Bewerbung Sanitätsdienst Zweitstudium

Begonnen von Julikingston199, 23. August 2018, 17:51:58

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BWNeuling_95

Zitat von: KlausP am 26. August 2018, 10:26:53
Zitat von: Julikingston199 am 26. August 2018, 09:34:55
@KlausP

Zu finden im Bayerischen Hochschulgesetz.

Bayerisches Hochschulgesetz Art. 43 Absatz 3:
,,Durch das Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines Fachhochschulstudiengangs wird die allgemeine Hochschulreife nachgewiesen

Danke. Gilt das dann nur für Bayern oder wird das bundesweit anerkannt?

Das ist in allen Landesgesetzen irgendwo verankert. In NRW ist es die Verordnung über die Gleichwertigkeit von Bildungsnachweisen mit der Hochschulreife und der Fachhochschulreife (GlVO)

Dort steht in Paragraf 5:

"Dem Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife gleichwertige Bildungsnachweise sind

1. das Zeugnis einer staatlichen Abschlussprüfung oder einer Hochschulabschlussprüfung an einer Universität, das nach einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern erworben wurde,

2. das Zeugnis einer staatlichen Abschlussprüfung oder einer Hochschulabschlussprüfung an einer Fachhochschule, das nach einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern erworben würde,.."


BWNeuling_95

So, es geht los.

Freitag, CAT-Testung.
Laut der Karriereberatung soll dann auch zügig eine Rückmeldung bzw. eine Einladung zum AcFüKrBw erfolgen.

Ich bin gespannt und freue mich auch schon ein bisschen!

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