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Truppenpraktikum passt nicht - Was nun?

Begonnen von C-17, 31. August 2018, 17:22:03

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C-17

Hallo,

ich bin eingeplant in einer Verwendung innerhalb des BwDLZ als militärischer Rechnungsführer und mache derzeit mein Truppenpraktikum. Vom Aufgabengebiet ist alles so wie man es sich vorstellt und passt auch wunderbar. Nun bin ich sehr überrascht und habe ein riesiges Problem damit dass ich in dieser Funktion komplett aus der Truppe gelöst und in einen zivilen Zweig eingegliedert bin. Das heißt: Ich habe keinen Spieß, keinen Pers, keine Kompanie, einfach nichts. Ich wäre dann in dieser Funktion und Einheit, sobald der derzeitige ReFü in 3 Jahren ausscheidet, auch der einzige Soldat, sonst nur Zivilisten von denen nur einer gedient hat.

Das ist nicht warum ich zur BW gegangen bin um dann im zivilen Zweig völlig ohne Kameraden und vollkommen rausgelöst aus der Truppe zu arbeiten.

Mein Kamerad dort meinte z.B. dass die zivilen Vorgesetzten bei ihm in den Beurteilungen nur seine ReFü Arbeit bewertet haben und seine militärischen Leistungen wie mehrfache Auslandseinsätze usw. komplett ignoriert haben. Nun werde ich zeitnah das Gespräch mit meiner Vorgesetzten suchen und gleichzeitig das Karrierecenter anschreiben und schauen ob man mich evtl. umplanen kann, z.B. auf Pers oder Materialdispositionsfeldwebel. Da die Antworten von dort normalerweise sehr lange dauern (mehrere Wochen teilweise) will ich euch mal um Erfahrungen / Rat fragen ob ihr schon mal erlebt oder gesehen habt dass jemand noch auf eine neue Stelle geplant werden kann der schon im Truppenpraktikum ist und den Unteroffizier Grundlehrgang 1 des Heeres bereits durchlaufen hat. Vielleicht habt ihr ja Tips oder Hilfestellung für mich

Danke und kameradschaftliche Grüße


Ralf

Dass KarrCBw hat damit nichts zu tun, das BAPersBw ist nunmehr deine Personalführung. Außer um Versetzung bitten kannst du da wenig machen.
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KlausP

Zitat... und gleichzeitig das Karrierecenter anschreiben ...

Das Kerrierecenter ist komplett die falsche Adresse fur Soldaten. Ihre Ansprechstelle ist Ihr Personalführer beim BAPersBw. Der sollte sich eigentlich mit einem Schreiben bei Ihnen vorgestellt haben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

C-17

Danke für die Korrektur - Wie sehen sie denn da aus Erfahrung die Chancen dass so etwas wie eine Versetzung in eine neue Verwendung durch geht?

Ralf

Eher mau, denn dort ist ja auch Bedarf. Eine dienstl. Notwendigkeit für eine Versetzung besteht nicht unbedingt. Und es ist ja auch nicht gesagt, dass woanders Dienstposten frei sind. Das muss man prüfen. Also schriftl. Antrag sofort stellen und abwarten.
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C-17

Verstehe...Das bedeutet also im schlimmsten Fall muss ich die BW während meiner EÜ verlassen, mich dann erneut beim Karrierecenter bewerben und den gesamten Bewerbungsprozess nochmal durchlaufen, den UGL 1 wiederholen usw. :-\

S1NCO

Du warst übrigens nicht auf den UGL 1 des Heeres, sondern auf dem FA/UAL Teil I....

Ralf

Das ist ja schon immer ein Risikospiel darauf zu bauen dass eine Wiedereinstellung in einen Wunschtruppenteil klappt. Was ist denn, wenn nichts frei ist oder bei der Wiedereinstellung festgestellt wird, dass die Wankelmütigkeit ein Ausschlussgrund ist?
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C-17

Wankelmütigkeit ist es sicher nicht, Ralf. Mir wurde mit keinem Wort gesagt, noch steht es in irgendeinem offiziellen Dokument das ich gesehen habe geschrieben, dass eine Verwendung als militärischer Rechnungsführer komplett außerhalb des militärischen Rahmens und militärischer Strukturen stattfindet. Ich habe kein Problem mit der Verwendung als ReFü, sonst hätte ich nicht zugesagt. Die Verwendung finde ich interessant, besonders im Bezug auf Auslandseinsätze. Ich habe ein Problem damit als Soldat nicht mehr zur Truppe zu gehören und de facto isoliert zu sein von den Kameraden. Wie gesagt: Kein Spieß, kein Pers, kein Zug, keine Kompanie, keine anderen Soldaten mit denen man den Tagesdienst versieht. Daher suche ich nach Rat von Kameraden die so etwas selber durchlaufen haben oder eine mir einen Anstoß geben können wie ich mit der Situation besser umgehen kann. Das ist ja nun kein 0815 Problem das jeder Soldat hat sondern eher ein Ausnahmefall.

Ralf

Ich habe dir nur geschrieben, womit man dich konfrontieren kann. Und es ist nun mal schon zumindest erklärungsbedürftig, wenn man raus und sofort wieder rein will. Wie sollen denn die Entscheider sicher sein, dass das nicht noch öfters passiert? Und das kann als wankelmütig ausgelegt werden.
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Andi

Zitat von: Ralf am 31. August 2018, 19:41:50
Was ist denn, wenn nichts frei ist oder bei der Wiedereinstellung festgestellt wird, dass die Wankelmütigkeit ein Ausschlussgrund ist?

Was an sich in dieser Bundeswehr in der mittlerweile fast alle vergessen haben warum wir unterschiedliche Statusgruppen haben wohl leider passieren kann.

Und ich werde mir immer sicherer in meiner Auffassung, dass diese Gleichmacherei schlicht verwassungswidrig ist und Soldaten in der Wehrverwaltung grundsätzlich nichts zu suchen haben, bis wir wieder anfangen klar zu definieren warum ausgerechnet Soldaten auf ausgesuchten mit klarer Begründung hinterlegten Dienstposten außerhalb der Streitkräfte eingesetzt werden.

Dass das - außer für diejenigen, die sich mit dem Soldatenberuf eh wenig identifizieren - auch noch enorm unattraktiv für Soldaten ist, ist dabei nur ein Nebenkriegsschauplatz.

Gruß Andi
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C-17

Das stimmt wohl... Rein Interessehalber: Was würdet ihr als erfahrene Soldaten in meiner Situation tun?

F_K

@ Andi:

Wo steht denn im GG geschrieben, dass Soldaten nicht auf abgesetzten Dienstposten / alleine eingesetzt werden dürfen?

Natürlich ist das auch sinnvoll, um z. B. genug ReFüs im Einsatz befehlen zu können - dafür ist genau dieser Status notwendig.

Als Soldat dient man treu - egal auf welchem Dienstposten, so die Verpflichtung.

justice005

ZitatWo steht denn im GG geschrieben, dass Soldaten nicht auf abgesetzten Dienstposten / alleine eingesetzt werden dürfen?

Das steht nirgends, sonst gäbe es auch keine Soldaten beim AA, beim BND, im Bundeskanzleramt und vielen anderen Ressorts. Andi treibt nur mal wieder - wie alle paar Wochen - seine geliebte Sau durchs Dorf.


Die Tatsache, dass im Grundgesetz drinsteht, dass die Bundeswehrverwaltung in bundeseigener Verwaltung mit einem eigenen Verwaltungsunterbau geführt wird (Art 87b GG), bedeutet nicht, dass dort keine Soldaten Dienst tun dürfen. Das wäre ja auch unsinnig, denn auch die Wehrverwaltung gehört zur Bundeswehr und alle unterstehen dem gleichen Ressort, nämlich den BMVg.

Ich schreibe das hier auch nicht, um Andi zu überzeugen (das wäre auch hoffnungslos). Ich schreibe das hier, um dem unbeteiligten Leser keinen Anlass zu geben, sich von irgendeiner wilden Verschwörungstheorie anstecken zu lassen, so nach dem Motto, dass "die da oben ja alle nur vorsätzlich verfassungsfeindliche Entscheidungen treffen, aber nur der wahre Stammtischbürger den Verfassungsverstoß erkennen und zur Rettung des Landes dies im Internet jedem erzählen muss". Das ist nämlich derzeit das größte gesellschaftliche Problem in diesem Land.

Daher kurz für alle:

1. Die Bundeswehr besteht aus den Streitkräften und der Wehrverwaltung.
2. Es gibt militärische und zivile Organisationsbereiche.
3. Alle unterstehen dem gleichen Ressort (BMVg) und der gleichen Ministerin.
4. Innerhalb des Geschäftsbereichs BMVg bestehen gegen eine Durchlässigkeit der verschiedenen Statusgruppen keinerlei Bedenken.

Punkt.

PS.: Was verfassungsfeindlich ist und was nicht, bewertet das Bundesverfassungsgericht und sonst keiner.

Andi

Zitat von: C-17 am 01. September 2018, 00:02:12
Das stimmt wohl... Rein Interessehalber: Was würdet ihr als erfahrene Soldaten in meiner Situation tun?

Das gleiche wie du es erwägst: Wenn diese Verwendung nicht deinem Verständnis vom Soldatenberuf entspricht versuch einen Versetzungsantrag zu stellen, wenn das nicht klappt: Lass es. Wenn der beruf keinen Spaß macht und einen nicht erfüllt ist er wohl eher Belastung, als Berufung.

Zitat von: F_K am 01. September 2018, 08:30:08
Wo steht denn im GG geschrieben, dass Soldaten nicht auf abgesetzten Dienstposten / alleine eingesetzt werden dürfen?

Das Grundgesetz zieht eine klare Trennung zwischen der Verwaltung (die Recht gesetzestreu umsetzt) und den Streitkräften (die im Zweifel nicht erst Rechtmäßigkeit prüfen, sondern schnell und tödlich zum Einsatz gebracht werden - prüfen kann man später noch).
Das schlägt sich im Statusrecht von Beamten zum einen und Soldaten zum anderen nieder. Soldaten folgen Befehlen für deren Folgen grundsätzlich der Vorgesetzte die Verantwortung trägt. Beamte folgen Weisungen, für der rechtmäßige Umsetzung sie selbst die volle persönliche Verantwortung tragen.

Eleganter Weise hat der freundliche Gesetzgeber 2012 den Satz 3 in den §11 Soldatengesetz eingefügt in dem einem Soldaten im Falle von Anordnungen, die keinen Befehl darstellen die Beamtenpflichten bei der Ausführung auferlegt werden, also die volle persönliche Verantwortung für die Rechtmäßigkeit dienstlicher Handlungen und die etwaige Pflicht zur Remonstration.

Acht Jahre später hat sich weder die Ausbildung für Soldaten hinsichtlich des Verwaltungsrechtes geändert, noch werden sie darauf hingewiesen oder auf Verwendungen in der Verwaltung gesondert vorbereitet. Ein Soldat in der Verwaltung müsste also, um seinen gesetzlichen Pflichten nachkommen zu können erst mal eine entsprechende Ausbildung erhalten, die denen der vergleichbaren Beamten entspricht (findet nicht statt und dürfte zeitlich wohl auch den Rahmen sprengen) und auch seine gewollte Sozialisation in gewisser Hinsicht völlig über Bord schmeißen!

Beamtenrecht:
Einem vorgesetzten Oberst im Zuge der Remonstration zu sagen, dass man seine Weisung nicht ausführen wird, weil sie gegen Nr Z aus Vorschrift XY verstößt ist für einen Oberfeldwebel kaum denkbar, aber seine Pflicht!

Soldatenrecht:
Einem vorgesetzten Oberst nach Erhalt eines Befehls zu sagen, dass man seinen Befehl nicht ausführen wird, weil sie gegen Nr Z aus Vorschrift XY verstößt kann bereits die strafbare Auflehnung gegen einen Befehl sein.

Und um das ganze auf die Spitze zu treiben: Ein Soldat, der in der Verwaltung dient ist in einer umschlossenen militärischen Anlage eingesetzt. Dadurch werden - obwohl er eigentlich gemäß dem Dresdner Erlass aus der durchgängigen militärischen Befehlskette herausgelöst ist - Anweisungen von Vorgesetzten, die auch nach §4 VorgVO Vorgesetzte sind trotzdem innerhalb der räumlichen Grenzen dieser umschlossenen militärischen Anlage zum Befehl. Wird die Anweisung von der gleichen Person aber außerhalb dieser Anlage gegeben sind sie eine Weisung. Das kann für ein dienstliches Gespräch mit einem Vorgesetzten beim gemeinsam durchgeführten Leistungsmarsch schon einiges an Erinnerungsleistung abfordern...

Wenn du einen Soldaten in der Verwaltung einsetzt hat das umfassende Auswirkungen, die der Soldat mangels Ausbildung schlicht nicht erfassen kann! Die Grenzen zwischen Streitkräften und Verwaltung hat das Grundgesetz nicht aus Langeweile gezogen. In Zeiten in denen wir eine komplette Infantriedivision, mit Soldaten, die in der Verwaltung Dienst tun, aufstellen könnten muss man eben langsam deutlich die Frage nach den Grenzen dieser Praxis stellen. Und vor allem nach der Verhältnismäßigkeit jeder einzelnen dieser sehr einschneidenden Personalentscheidungen.
Und wie wir ja hier konkret sehen macht diese Praxis den Soldatenberuf nebenbai auch durchaus auch unattraktiv.

Dass Rechnungsführer auch Soldaten sind hat - in diesem Kontext leider fast zu selten - natürlich einen Grund. Aber der lag mal darin, dass sie als Teil der Streitkräfte gesondert für ihre spezifischen Verwaltungsaufgaben vorbereitet wurden. Von diesem Bild haben wir uns aber mittlerweile Meilenweit entfernt. Soldatische ReFü sitzen alle im jeweiligen BwDLZ und haben mit den Streitkräften nichts mehr zu tun.

Zitat von: justice005 am 01. September 2018, 10:44:58
ZitatWo steht denn im GG geschrieben, dass Soldaten nicht auf abgesetzten Dienstposten / alleine eingesetzt werden dürfen?

Das steht nirgends, sonst gäbe es auch keine Soldaten beim AA, beim BND, im Bundeskanzleramt und vielen anderen Ressorts. Andi treibt nur mal wieder - wie alle paar Wochen - seine geliebte Sau durchs Dorf.

Vielleicht hat Andi sich - im Gegensatz zu dir - mit dem Thema einfach mehr beschäftigt. Wahrscheinlich hast du dazu aber auch einfach keine Lust. Könnte ja Arbeit bedeuten und Zweifel bringen.
Und gerade die BND-Entscheidung zum Einsatz von Soldaten außerhalb der Streitkräfte ist hier ja eine relevante Basis für diese Überlegung. Denn hier hat das das Bundesverwaltungsgericht eben eine klare Grenze gezogen, nämlich den militärischen Bezug des Dienstpostens, der durch einen Soldaten zu besetzen ist - und das haben wir beim BND, AA und Bundeskanzleramt.
Den militärischen Bezug generieren wir in der Bundeswehrverwaltung aber nicht einfach dadurch, dass irgendwo Bundeswehr drauf steht. Da muss schon deutlich mehr kommen, sonst hätten wir ja nur noch Soldaten. Und das Bundesverwaltungsgericht hat ja auch schon Urteile gefällt, dass Dienstposten nicht einfach nach Gießkanne mit bestimmten Statusgruppen besetzt werden dürfen.

Zudem haben wir ja erst vor ein paar Jahren deutlich bei der Unterstützung des BAMF auch gehört, dass Soldaten in der Verwaltung nicht einfach überall eingesetzt werden können. Insbesondere exekutive Maßnahme, die der Verwaltung vorbehalten sind dürfen nicht durch Soldaten ausgeführt werden. Nach der BND-Entscheidung hätte man sowieso fragen können wo der militärische Bezug bei beliebigen Dienstposten beim BAMF ist, aber das ist ein anderes Thema.

Zitat von: C-17 am 01. September 2018, 00:02:12
Die Tatsache, dass im Grundgesetz drinsteht, dass die Bundeswehrverwaltung in bundeseigener Verwaltung mit einem eigenen Verwaltungsunterbau geführt wird (Art 87b GG), bedeutet nicht, dass dort keine Soldaten Dienst tun dürfen. Das wäre ja auch unsinnig, denn auch die Wehrverwaltung gehört zur Bundeswehr und alle unterstehen dem gleichen Ressort, nämlich den BMVg.

Also dass die Bereiche Luftverkehrswesen, Post und Eisenbahn in Friedenszeiten dem Ressort des BMVg unterstehen wäre mir neu. Vielmehr wechselt die Unterstellung entsprechender Dienstleistungskomponenten dieser Teile der Bundesverwaltung erst im V-Fall ans BMVg und deswegen gab es in diesen Bereichen auch Beamtenstellen, die im V-Fall zu Soldatenstellen werden.
Bundeswehrverwaltung ist auch nicht als Verwaltung der Bundeswehr, sondern als Wehrverwaltung des Bundes zu verstehen. Aber auch das ist wohl nicht so das Thema.

Zitat von: C-17 am 01. September 2018, 00:02:12
Ich schreibe das hier auch nicht, um Andi zu überzeugen (das wäre auch hoffnungslos). Ich schreibe das hier, um dem unbeteiligten Leser keinen Anlass zu geben, sich von irgendeiner wilden Verschwörungstheorie anstecken zu lassen, so nach dem Motto, dass "die da oben ja alle nur vorsätzlich verfassungsfeindliche Entscheidungen treffen, aber nur der wahre Stammtischbürger den Verfassungsverstoß erkennen und zur Rettung des Landes dies im Internet jedem erzählen muss". Das ist nämlich derzeit das größte gesellschaftliche Problem in diesem Land.

Alleine deine Wortwahl "verfassungsfeindlich" ist schon ein ziemlich starkes Stück. Aber wenn für dich eine als etwaige verfassungswidrige bezeichnete Rechtspraxis aus deiner Sicht vom Kritiker automatisch als "verfassungsfeindlich" gemeint ist zeugt das wohl deutlich von deiner mangelden Reflexionsfähigkeit.

"Verschwörungstheorie" ist auch so ein Ding. Du musst im Kollegenkreis echt beliebt sein, wenn du andere Meinungen so bezeichnest. Wie reagieren Richter während eines Prozesses so auf dich, wenn du damit steil aus der kurve kommst, wenn die Gegenseite argumentiert?

Zitat von: C-17 am 01. September 2018, 00:02:12
PS.: Was verfassungsfeindlich ist und was nicht, bewertet das Bundesverfassungsgericht und sonst keiner.

Also eigentlich entscheidet darüber bereits jedes ordentliche Strafgericht, sonst hätte sich der Gesetzgeber wohl den Ersten Teil im Besonderen Teil des StGB gespart. Passt aber gar nicht zum Thema.

Und das Bundesverfassungsgericht entscheidet nach Anrufung und nicht initiativ, wie die ja sicherlich irgendwann mal im Studium begegnet ist. Und Rechtsstaat und Gewaltenteilung sind ja sicherlich Stichpunkte sein, die du auch schon mal gehört hast.

Aber vielleicht sparst du dir deine Polemik für den Stammtisch?
Im Übrigen ist die Rechtsauffassung des BMVg ja klar, sonst wäre ja die Praxis nicht, wie sie ist.

Gruß Andi
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