Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Tunnel und Hautfarbene Plugs

Begonnen von OLdR, 11. September 2018, 07:27:17

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

OLdR

Werte Kameraden,


Vorschrift A-2630/1 Punkt 603 besagt:  " Tunnel im Ohrläppchen sind nur zulässig, wenn sie durch eine hautfarbene Abdeckung bis zu einem Durchmesser von 15 mm (1-Cent-Münze) vollständig abgedeckt werden."

Darf der TE-Führer sich darüber hinwegsetzen und mir trotzdem befehlen, den hautfarbenen Plug herauszunehmen?

Oben geschilderte Situation ist mir soeben widerfahren, wodurch der Tunnel angefangen hat stark zu bluten.

Ich bitte um Ratschläge, Meinungen, sowie Tipps für weitere Vorgehensweisen.


Mit kameradschaftlichen Grüßen,

OldR

MMG-2.0


OLdR

Zum Hintergrund:

Ich bin im Stabsdienst tätig und verrichte fast ausschließlich Bürotätigkeiten.

Der neue Kdr des Btl sollte in unsere TE für eine Einweisung in die bestimmte (in diesem Fall meine) TE.

Mit verärgerter Stimme Bbgründete mein Vorgesetzter: "Der neue Kdr ist gleich hier, der soll nicht gleich einen roten Kopp bekommen."

Ich verwies auf die o.g. Vorschrift und wollte ihm die Vorschrift vorlegen, welche er nicht einmal sehen wollte. Zum Schluss der Diskussion hieß es dann :" Na Gut, dann befehle ich es Ihnen hiermit den Stecker rauszunehmen". (Wobei es ein Plug ist- wie den auch sei)

Ich musste letzten Endes vorhin in unsere Sanitätseinrichtung, um mein Ohrläppchen versorgen zu lassen und eine Entzündung vorzubeugen.

KlausP

Und welche Möglichkeit hat ein Soldat, wenn er glaubt ungerecht behandelt worden zu sein?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Ich verstehe die Sachverhaltsdarstellung nicht:

Die Vorschrift spricht von einer ABDECKUNG für einen Tunnel (einem Plug), dass sind zwei "Plastikscheiben", die von beiden Seiten in den Tunnel gedrückt werden und diesen dann abdecken.

Solche Plugs kann man entfernen, ohne das "Fleisch" berüht wird - wieso soll es da bluten?

Und so ein Tunnel ist wesentlich auffälliger als ein Plug - deswegen "möchte" die Vorschrift ja einen Plug ...

wolverine

Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau