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Fehler bei der Einplanung

Begonnen von Boschi13, 30. September 2018, 12:19:11

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Boschi13

Guten Tag zusammen,

Ich wende mich an euch weil ich einen etwas komplizierteren Fall habe und mal gerne die ein oder andere Meinung dazu gehört hätte .

Ich war vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2016 Zeitsoldat der Bundeswehr.(Mannschaftslaufbahn)
Durch meinen BFD-Anspruch nutzte ich die Möglichkeit eine Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker zu machen.
Jedoch wurde mir schon früh, während meiner Lehre, klar, dass ich zurück zur Bundeswehr möchte.
Ich beendete meine Ausbildung mit einem guten Ergebnis und bewarb mich zeitgleich wieder bei der Bundeswehr.
Nach meinem positiven Einstellungstest in Düsseldorf wurde mir die Feldwebeleignung erteilt.

Da es noch ärztliche Dinge seitens der Dienststelle in Andernach zu klären gab, zog sich das endgültige Ergebnis etwas in die Länge .

Ich unterschrieb für weitere 15 Jahre als Radar Elo Feldwebel in Heimatnähe .Mein Dienstbeginn ist der 01.10.2018.

Da für mich die Sache in trockenen Tüchern schien bewarb ich mich logischerweise nicht in anderen zivilen Betrieben bzw lehnte andere Jobangebote ab.
Nun wurde mir am 27.09.2018 vom Karrierecenter in Düsseldorf mitgeteilt, dass der Einplaner wohl einen Fehler begangen habe und meine zivile Ausbildung nicht als Qualifikation für die angestrebte Verwendung reicht.

Ich sollte nun  am 28.09.2018 nochmals nach Düsseldorf, um für eine andere Stelle in Geilenkirchen zu unterschreiben, welche aber mit einer ZAW verknüpft wäre, damit ich die Ausbildung erhalte, die mich als Radar Elo Feldwebel qualifiziert.Ich persönlich hab keine Lust eine weitere Ausbildung zu mache. Da ich quasi gerade erst aus der Lehre komme .

Da ich weiß wo diese ZAW Maßnahmen durchgeführt werden kommt dies für mich eigentlich  absolut nicht in Frage. Ich bin verheirateter Familienvater und davon ausgegangen, dass ich mich auf das Wort des Einplaners verlassen kann.

Mein persönlicher Wunsch war und ist es immer noch eine Verwendung bei der Bundeswehr zu bekommen, die auf meiner vorhandenen Ausbildung aufbaut.
Das der Radar Elo FW eine andere Ausbildung benötigt konnte ich ja nicht wissen .
Hätte man mir bei der Einplanung gesagt das mein erlenter Beruf nicht verwendbar ist bzw keine Stelle frei ist hätte ich mich anderweitig um einen Job gekümmert .

Als ich nun erneut im Karriere Center war , war ich quasi gezwungen zu unterschreiben da ich sonst ohne Geld da stehen würde .Weil um sich arbeitslos zu melden ist die Zeit logischer weise verstrichen.

Ich hoffe Ihr könnt mir einen Rat geben und bedanke mich im Vorraus.

Liebe Grüße und einen schönen Sonntag

KlausP

ZitatIch hoffe Ihr könnt mir einen Rat geben und bedanke mich im Vorraus.

Auf welche Frage denn? Ich hab keine gefunden, aber vielleicht habe ich das überlesen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Boschi13

Wie ich mich nun verhalten soll bzw welche Möglichkeiten ich nun habe ?
Sorry wenn ich das etwas missverständlich formuliert haben sollte

Ralf

Wenn deine Frage darauf abzielt, ob du nun trotzdem ohne ZAW als RadarEloFw eingestellt und verwendet werden könntest: nein.
Es gibt für deinen Beruf (auch noch unterschiedlich je nach Fachrichtung des Kfz-Mechatronikers) noch viele andere verwertbare Verwendungen und somit ohne ZAW. Da müsstest du ir vielleicht eine andere Verwendung aussuchen, ggf. ist die auch nicht in der Nähe deines Wohnortes. Das kann dir aber nur dein Einplaner sagen.

Dass du nun unterschreibst mit einer ZAW, dazu keine Lust hast und sie aufgrund deiner familiären Situation nicht in Frage kommt (wobei verheiratet und Vater nicht wirklich ein Ausschlussgrund ist, das muss aber jeder für sich persönlich entscheiden), ist der denkbar schlechteste Weg. Denn man wird dich auf die ZAW schicken und du musst dort hingehen. Und dann?
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Boschi13

Deswegen ja die Frage ob es andere Möglichkeiten gibt .
Mir wurde meiner Meinung nach die Pistole auf die Brust gesetzt und mir blieb keine andere Wahl.

F_K

Waffen im KC?

Gelächter.

Du hast Dich selber ohne Zwang durch den Dienstherrn verpflichtet.

Ralf

ZitatDeswegen ja die Frage ob es andere Möglichkeiten gibt .
Sicherlich gibt es noch andere Möglichkeiten, wo es noch freie DP mit deinem Beruf gibt, kann dir dein Einplaner sagen. Ggf. sind die aber weiter weg und dann müsstest du abwägen ob 21 Monate ZAW pendeln oder 12 (?) Jahre.
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KlausP

Wenn Ihnen das so wichtig ist, in Wohnortnähe stationiert zu werden, müssen Sie sich doch nicht wundern, wenn die Verwendungsmöglichkeiten eingeschränkt sind. Ich kann mir nicht vortsellen, dass z.B. keinerlei Kfz-/PzInstFw-Stellen frei sein sollten. Haben Sie danach gar nicht erst gefragt?
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Boschi13

Richtig und hätte ich nicht unterschrieben würde ich die nächsten Monate ohne Geld dastehen aufgrund des Fehlers beim Einplanen .
Der Fehler fällt dann 4! Tage vor Dienstantritt auf und ich steh da und mir bleibt nur die eine Möglichkeit.

Pericranium

Zitat von: Boschi13 am 30. September 2018, 12:50:08
Richtig und hätte ich nicht unterschrieben würde ich die nächsten Monate ohne Geld dastehen aufgrund des Fehlers beim Einplanen .
Der Fehler fällt dann 4! Tage vor Dienstantritt auf und ich steh da und mir bleibt nur die eine Möglichkeit.

Aber dann eine Verpflichtung für 15 Jahre zu unterschreiben ist doch auch keine Lösung.
Vor allem haben Sie ja als Wiedereinsteller doch sicherlich keine sechsmonatige Probezeit aka Widerrufsrecht, oder?

Ralf

Zitat von: Boschi13 am 30. September 2018, 12:50:08
Richtig und hätte ich nicht unterschrieben würde ich die nächsten Monate ohne Geld dastehen aufgrund des Fehlers beim Einplanen .
Der Fehler fällt dann 4! Tage vor Dienstantritt auf und ich steh da und mir bleibt nur die eine Möglichkeit.
Du hast doch hoffentlich nicht deine alte Arbeitsstelle gekündigt? Wie hast du denn vorher deinen Lebensunterhalt verdient?
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Angemon84

Du bist doch min. 4 Monate Eignungsübender. Diese kannst du um weitere 4 Monate verlängern.
Trete den Dienst an und bewerbe dich währendessen bei zivilen Unternehmen. Wenn es dir dann nicht bei der Bundeswehr gefallen sollte, beendest du die Eignungsübung  ::)
Ist zwar nicht die feine Art, aber auf dem heutigen Arbeitsmarkt (Fachkräftemangel) muss man sehen wo man bleibt.

KlausP

ZitatDu bist doch min. 4 Monate Eignungsübender.

Nein, ist er nicht, da er jetzt aktuell nicht mit höherem Dienstgrad eingestellt wird, weil sein Beruf ja nicht förderlich ist.
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Boschi13


Ralf

Überlege dir erst einmal was du willst und was dir wichtig ist, falls es keine Verwendung in deiner Nähe ohne Berufsausbildung gibt: keinen Beruf lernen und die Restdienstzeit pendeln oder doch eine ZAW machen und dann auf dem DP vor Ort verwendet zu werden.
Zum einen schadet eine weitere Ausbildung sicherlich nicht, zum anderen kann es während deiner Dienstzeit durchaus vorkommen, dass eine Versetzung stattfindet: Einheit wird umgegliedert, aufgelöst etc. oder du willst BS werden.
Kannst du mit all dem nicht leben, ist die Bw der falsche AG.
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