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Wer hat noch Probleme als ehemaliger Soldat nach WDB

Begonnen von mickey, 12. Oktober 2018, 15:16:48

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mickey

Ich suche Leute die wie ich ständig Probleme mit dem BAPersBw und der AOK im Rahmen der Versorgung haben.

Als Aufhänger z.B. das Problem, dass meine Gattin und ich über viele Jahre hinweg von der AOK eine "Befreiungskarte" bekommen haben aber ab diesem Jahr dann nicht mehr, sondern wir müssen nun jeder ein mehrseitiges Schreiben mitführen, um nachzuweisen, dass wir weder gebühren noch Zuzahlungen leisten.

WDB anerkannt - GdS50

LwPersFw

#1
Zitat von: mickey am 12. Oktober 2018, 15:16:48Ich suche Leute die wie ich ständig Probleme mit dem BAPersBw und der AOK im Rahmen der Versorgung haben.

Als Aufhänger z.B. das Problem, dass meine Gattin und ich über viele Jahre hinweg von der AOK eine "Befreiungskarte" bekommen haben aber ab diesem Jahr dann nicht mehr, sondern wir müssen nun jeder ein mehrseitiges Schreiben mitführen, um nachzuweisen, dass wir weder gebühren noch Zuzahlungen leisten.

WDB anerkannt - GdS50

Vielleicht ist dies die Erklärung?

"Kriegsopfer  , denen Heilbehandlung nur nach dem Bundesversorgungsgesetz gewährt wird, erhalten anstelle der Krankenversichertenkarte von ihrer Krankenkasse eine Betreuungskarte.

Beschädigte mit einem Heilbehandlungsanspruch allein für die Schädigungsfolgen nach § 10 Absatz 1
Bundesversorgungsgesetz erhalten keine Betreuungskarte, sondern einen roten Bundesbehandlungsschein.

§§ 15, 291, 291a Sozialgesetzbuch V; § 18b Bundesversorgungsgesetz"


Haben Sie denn mal die AOK nach dem rechtlichen Grund gefragt ?
Dort muss man Ihnen dies ja sagen können...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

mickey

Hm, sicher nicht richtig gelesen ... es geht NICHT um die AOK-Karte (Gesundheitskarte), sondern um die separate Befreiungskarte, mit der man nachweist, dass man keine Zuzahlungen und gebühren usw. zahlen muss.
Diese Befreiungskarte wird nicht mehr ausgestellt, weil wir nicht "befreit" werden, sonder per Gesetz diese Dinge nicht zahlen müssen - finde ich nun sehr spitzfindig.

mickey

Zitat von: LwPersFw am 12. Oktober 2018, 17:48:41

"Kriegsopfer  , denen Heilbehandlung nur nach dem Bundesversorgungsgesetz gewährt wird, erhalten anstelle der Krankenversichertenkarte von ihrer Krankenkasse eine Betreuungskarte.

Beschädigte mit einem Heilbehandlungsanspruch allein für die Schädigungsfolgen nach § 10 Absatz 1
Bundesversorgungsgesetz erhalten keine Betreuungskarte, sondern einen roten Bundesbehandlungsschein.

§§ 15, 291, 291a Sozialgesetzbuch V; § 18b Bundesversorgungsgesetz"



die zitierten Texte sind im aktuelle 18b BVG aber nicht drin!


Wo sind die Befreiungskarten gesetzlich geregelt?

LwPersFw

Ich habe Sie schon verstanden...

Die AOK ist nun einmal die zuständige Stelle ... und wird sich vermutlich auf die genannten Paragraphen aus dem SGB V i.V.m. dem BVG stützen.

Auf welche genau ... würde ich die AOK nochmal fragen.

Dessen ungeachtet... wenn Sie die Leistungen bekommen, die Ihnen zustehen... inkl. der Ihnen zustehenden Befreiungen... ist es da nicht egal ob es eine Karte oder ein paar Blatt Papier sind ...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

mickey

leistungen bekommen die uns zustehen?
wenn es denn so wäre
die hiesige aok kennt noch nicht mal den unterschied zwischen psychosomatischer und orthopädischer reha ...
und ständig bekommen wir irre bescheide - gedeckt vom mdk, wobei es scheint, dass beide die bvg regelungen nicht kennen

bzgl. befreiungen ... schon mal versucht, ein mehrseitiges din-a4-blatt in die geldbörse zu stecken?
weiterhin ist die gesundheitskarte von der aok und der befreiungsbrief vom bapersbw - hier ist schon vorprogrammiert, dass ärzte apotheken usw. probleme bekommen - wer soll hier verstehen, dass die bundeswehr von gebühren der aok befreit

Wo sind die befreiungskarten gesetzlich geregelt?

LwPersFw

Vielleicht hilft Ihnen dies weiter...

...aber nochmal... die AOK muss Ihnen die rechtliche Grundlage nennen können... aus der hervor geht, dass Ihnen keine Karte mehr ausgestellt wird...

Vielleicht trifft ja der § 3 Abs 3 im folgenden Link auf Sie zu.... ?


https://www.aerzteblatt.de/archiv/20988/1-Ergaenzung-der-Vereinbarung-zur-Gestaltung-und-bundesweiten-Einfuehrung-der-Krankenversichertenkarte
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

mickey

andersrum wird ein schuh draus
es gibt keine rechtsvorschrift nachdem sie eine befreiungskarte ausstellen müssen
und bisher war das über viele jahre kulanz

es geht nicht um die krankenversichertenkarte!!!!!!!
und mit gds 50 ist es egal, ob schädigungsfolgen oder nicht - bzgl. §3Abs3

und ich dachte ich finde hier mehr betroffene?
gibt es evtl. noch andere foren diesbezüglich?

LwPersFw

#8
Zitat von: mickey am 15. Oktober 2018, 09:34:17...es gibt keine rechtsvorschrift nachdem sie eine befreiungskarte ausstellen müssen

und bisher war das über viele jahre kulanz


Wenn Sie schon wissen, dass es dafür keine Rechtsvorschrift gibt, warum fragen Sie dann hier danach ?

Und Kulanz ... ist nun einmal nur Kulanz... Wenn die AOK jetzt nicht mehr eine/n Befreiungsausweis/-karte ausstellen will, werden Sie wohl damit leben müssen...

Da werden Ihnen auch andere Betroffene nicht helfen können...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

mickey

wenn die sagen dass es keine vorschrift gibt, muss das ja nicht stimmen - wie so viele bescheide der aok in den letzten wochen falsch waren

und kulanz wird ja von der aok propagiert - das muss ja nicht stimmen wenn es vorschriften gibt

und wenn es andere betroffene gibt, haben die ja evtl. andere lösungen in ihrem bereich gefunden

wer sind sie überhaupt? "LwPersFw" ???

Tasty

#10
Zitat von: mickey am 14. Oktober 2018, 13:15:16bzgl. befreiungen ... schon mal versucht, ein mehrseitiges din-a4-blatt in die geldbörse zu stecken?
weiterhin ist die gesundheitskarte von der aok und der befreiungsbrief vom bapersbw - hier ist schon vorprogrammiert, dass ärzte apotheken usw. probleme bekommen - wer soll hier verstehen, dass die bundeswehr von gebühren der aok befreit

1) Man muss das ja auch nicht unbedingt in die Geldbörse stecken sondern kann es auch im DIN A5 Umschlag zum Arzt bzw zur Apotheke mitnehmen.

2) Ärzte...ok, hin und wieder muss man mal zu einem neuen, aber die Ärzte, bei denen man schon war, sollten das doch kennen, da muss man doch nicht jedesmal das selbe Schreiben im Original vorlegen.
Apotheker: Wenn man so geschickt wäre immer zum selben zu gehen, kann man eine Kopie vom Schreiben dort hinterlegen, die Sache einmal erörtern, und dann wäre das Problem keines mehr.

mickey

#11
Zitat von: Tasty am 16. Oktober 2018, 08:40:48
Zitat von: mickey am 14. Oktober 2018, 13:15:16bzgl. befreiungen ... schon mal versucht, ein mehrseitiges din-a4-blatt in die geldbörse zu stecken?
weiterhin ist die gesundheitskarte von der aok und der befreiungsbrief vom bapersbw - hier ist schon vorprogrammiert, dass ärzte apotheken usw. probleme bekommen - wer soll hier verstehen, dass die bundeswehr von gebühren der aok befreit

1) Man muss das ja auch nicht unbedingt in die Geldbörse stecken sondern kann es auch im DIN A5 Umschlag zum Arzt bzw zur Apotheke mitnehmen.

2) Ärzte...ok, hin und wieder muss man mal zu einem neuen, aber die Ärzte, bei denen man schon war, sollten das doch kennen, da muss man doch nicht jedesmal das selbe Schreiben im Original vorlegen.
Apotheker: Wenn man so geschickt wäre immer zum selben zu gehen, kann man eine Kopie vom Schreiben dort hinterlegen, die Sache einmal erörtern, und dann wäre das Problem keines mehr.

wenn das so funktionieren würde, hätten wir zumindest ein problem weniger
leider funktioniert es eben nicht
alles schon dran gedacht und ausprobiert

problem immer wieder - gesundheitskarte von der aok - befreiungsschreiben vom bapersbw

Tasty

#12
Zitat von: mickey am 16. Oktober 2018, 10:18:20
Zitat von: Tasty am 16. Oktober 2018, 08:40:48
Zitat von: mickey am 14. Oktober 2018, 13:15:16bzgl. befreiungen ... schon mal versucht, ein mehrseitiges din-a4-blatt in die geldbörse zu stecken?
weiterhin ist die gesundheitskarte von der aok und der befreiungsbrief vom bapersbw - hier ist schon vorprogrammiert, dass ärzte apotheken usw. probleme bekommen - wer soll hier verstehen, dass die bundeswehr von gebühren der aok befreit

1) Man muss das ja auch nicht unbedingt in die Geldbörse stecken sondern kann es auch im DIN A5 Umschlag zum Arzt bzw zur Apotheke mitnehmen.

2) Ärzte...ok, hin und wieder muss man mal zu einem neuen, aber die Ärzte, bei denen man schon war, sollten das doch kennen, da muss man doch nicht jedesmal das selbe Schreiben im Original vorlegen.
Apotheker: Wenn man so geschickt wäre immer zum selben zu gehen, kann man eine Kopie vom Schreiben dort hinterlegen, die Sache einmal erörtern, und dann wäre das Problem keines mehr.

wenn das so funktionieren würde, hätten wir zumindest ein problem weniger
leider funktioniert es eben nicht
alles schon dran gedacht und ausprobiert

problem immer wieder - gesundheitskarte von der aok - befreiungsschreiben vom bapersbw

Du willst mir jetzt ernsthaft sagen, dass Du das Schreiben nicht in einen DIN A5 Umschlag hinein bekommst???

Ralf

Das ist doch nun ein Krankenkassenproblem, kein Bundeswehr-Problem, oder? Wäre es da nicht sinniger, wenn du da dir entsprechende Plattformen suchst?
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mickey

Zitat von: Ralf am 16. Oktober 2018, 10:57:15
Das ist doch nun ein Krankenkassenproblem, kein Bundeswehr-Problem, oder? Wäre es da nicht sinniger, wenn du da dir entsprechende Plattformen suchst?

doch weil die "bundeswehr" grundsätzlich zuständig ist
und es sich um einen bw-unfall handelt
und ich hoffe, dass ich hier noch andere leute finde die ähnliche probleme haben

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