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Beförderung zum Leutnant mit anerkanntem Bachelorstudium?

Begonnen von benchfreak, 18. Oktober 2018, 11:25:45

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benchfreak

Hallo,
ich wurde vor kurzem an die Universität der Bw in München versetzt. Vor der Wiedereinstellung in die Laufbahn der Offiziere habe ich einen zivilen Bachelorabschluss (Wirtschaftswissenschaften) erworben und diesen auch durch die Universität in München anerkennen lassen, damit ich dort lediglich den Master in WOW machen kann. Nachdem das BAPersBw diesem Antrag zugestimmt hat, wurde ich für den Master (mit Beginn Januar 2019) eingeplant und bin nun bereits drei Monate vor offiziellem Studienbeginn an der Universität. Nach einem Gespräch mit dem für mich zuständigen ,,Chef" soll ich nun in naher Zukunft dem Studienjahrgang 2016 zugeordnet werden, da dieser dann ebenfalls im Januar 2019 mit dem Master beginnt. So weit, so gut.

Nun wurde ich von mehreren Kameraden angesprochen und gefragt, ob ich denn dann auch befördert werde, da im Studienjahrgang 2016 ja alle bereits Leutnant seien. Nach kurzer Recherche hier im Forum bin ich auf einen etwas älteren Thread gestoßen, der jedoch die gleiche Situation beschreibt. Hier ist die Rede davon, dass man einer älteren OA-Crew zugeordnet und somit auch befördert wird.

Jetzt meine Fragen dazu:

1.   Hat sich seither an der Vorschriftenlage etwas geändert? Bzw. wo genau steht etwas dazu?
2.   Ist die Zuordnung zu einem älteren Studienjahrgang auch gleichzeitig eine Zuordnung zu einer älteren OA-Crew?
3.   Soll ich einen formlosen Antrag über den ,,Chef" an das BAPersBw stellen oder wie stellt sich die genaue Vorgehensweise dar?

Ich bin dankbar für jede Hilfe und hoffe, dass jemand mir eine Antwort zu diesem Sonderfall geben kann.

Viele Grüße


Edit: Link korriegiert und Folgebeitrag gelöscht.

Ralf

1.) Nichts geändert, A-1340/49
2.) Nein, nicht zwangsläufig. Es kommt auf die Einstufung in die OA-Crew für die Beförderung an.
3.) Wofür? Wenn du einer entsprechenden Crew zugeordnet wirst, erfolgt auch eine mögliche Beförderung, wenn du die Voraussetzungen dafür auch erfüllst. Das sind 36 Monate Dienstzeit, davon können bis zu einem Jahr auf die Ausbildungs- und Beförderungszeiten angerechnet werden, also bleiben mind. 24 Monate Dienstzeit.
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benchfreak

Danke für die schnelle Antwort!

Zitat von: Ralf am 18. Oktober 2018, 12:22:56
2.) Nein, nicht zwangsläufig. Es kommt auf die Einstufung in die OA-Crew für die Beförderung an.

Das kann ich soweit nachvollziehen - aber welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um in eine ältere OA-Crew eingestuft zu werden?

Zitat von: Ralf am 18. Oktober 2018, 12:22:56
3.) Das sind 36 Monate Dienstzeit, davon können bis zu einem Jahr auf die Ausbildungs- und Beförderungszeiten angerechnet werden, also bleiben mind. 24 Monate Dienstzeit.

Ist mit der Dienstzeit die insgesamt abgeleistete, d.h. auch mit Vordienstzeit oder lediglich die Dienstzeit in der Laufbahn - also ab der Wiedereinstellung - gemeint?


Ralf

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benchfreak

Entschuldigen Sie mein Unwissen, was kann ich unter anrechenbare Zeiten verstehen?
Ich habe in der Laufbahn bereits OAL, OL1, OL2 und SprachAusb erfolgreich durchlaufen und kann ein Bachelorstudium vorweisen, würde das in meinem Fall als eine Ausbildungsersparnis zählen? Nach meinem Verständnis bin ich vom Ausbildungsstand her gleichauf mit dem OAJ, der 2016 ins Studium eingestiegen ist. Von daher kann ich davon ausgehen, dass ich dann auch dieser OAC zugeordnet werde?

Ralf

Die Bewertung obliegt der PersFhrg.
Angerechnet werden kann aber nur das, was in der Vordienstzeit gemacht wurde (ist ja klar, das andere hast du ja jetzt i.R.d. Ausbildung erst durchlaufen). Den BA hast du vorher gemacht, den habe ich als PersFhr immer angerechnet und das kann halt eben bis zu 12 Monate sein. Somit könntest du frühestens nach 24 Monaten Dienstzeit zum Lt befördert werden (egal welcher OAC du zugeordnet wirst).
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ToMA

Zitat von: benchfreak am 18. Oktober 2018, 15:12:04
Ich habe in der Laufbahn bereits OAL, OL1, OL2 und SprachAusb erfolgreich durchlaufen ....

Seit wann wird denn der OL2 vor dem Studium absolviert?  ???
Muss ich wieder was verpasst haben.  :-\
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

benchfreak

Zitat von: Ralf am 18. Oktober 2018, 15:32:33
Die Bewertung obliegt der PersFhrg [...]

Alles klar, danke für die qualifizierte Aussage, damit ist mir schon einmal viel geholfen!

Zitat von: ToMA am 18. Oktober 2018, 15:47:01
Seit wann wird denn der OL2 vor dem Studium absolviert?  ???

War bei mir alles etwas komplizierter. Wiedereingestellt als OA ohne Studium, da das BAPers gesagt hat, dass ich den Master nicht machen kann, obwohl die Uni einverstanden war. Also ganz normal OAL, OL1 durchlaufen und wie für OA ohne Studium üblich dann auch direkt im Anschluss den OL2. Jedoch sollte ich mitten im OL2 auf einmal zum Personalgespräch nach Köln und dort wurde mir dann eröffnet, nun doch den Master zu studieren, da sich irgendeine Weisung geändert habe. Dann natürlich OL2 regulär beendet und nach der SprachAusb dann an die Uni...  ;)

ToMA

Okay, dann wurde das geändert.

Die OA-Crew 2015 hat den OL2 nicht vor dem Studium gemacht. Er folgt erst noch nach dem Studium.
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

benchfreak

Nachdem ich mich dazu entschlossen habe, einen Antrag auf Prüfung der Anrechenbarkeit des Studiums auf die Beförderungszeit zu stellen und dieser nun mit einer Ablehnung gewürdigt wurde, hätte ich noch eine Rückfrage zu der folgenden Aussage:

Zitat von: Ralf am 18. Oktober 2018, 15:32:33
Angerechnet werden kann aber nur das, was in der Vordienstzeit gemacht wurde (ist ja klar, das andere hast du ja jetzt i.R.d. Ausbildung erst durchlaufen). Den BA hast du vorher gemacht, den habe ich als PersFhr immer angerechnet und das kann halt eben bis zu 12 Monate sein. [...]

Mein Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass mein Bachelorstudium nicht in der Dienstzeit erworben wurde, weshalb eine Anrechnung nicht erfolgen kann (in der Vorschrift steht ja explizit "die Dienstzeit in der Bundeswehr [...]). Liegt die Anrechenbarkeit damit im Spielraum meines Personalführers oder wie soll ich das verstehen? Lohnt es sich hier, Widerspruch einzulegen?

Vielen Dank schon einmal für die Antwort!

Ralf

Das ist kein Widerspruch, ich habe ja geschrieben "in der Vordienstzeit", das ist ja Dienstzeit.
Also bspw.: jemand hat begleitend in seiner Dienstzeit einen BA gemacht oder jemand hatte ins einer Vordienstzeit einen Offizierlehrgang gemacht und bestanden.
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benchfreak

Zitat von: Ralf am 04. Februar 2019, 09:16:48
Also bspw.: jemand hat begleitend in seiner Dienstzeit einen BA gemacht oder jemand hatte ins einer Vordienstzeit einen Offizierlehrgang gemacht und bestanden.

Okay, das habe ich verstanden, macht ja auch absolut Sinn.

Also zählt mein Bachelor jetzt nicht als anrechenbare Zeit, da nicht während der Dienstzeit? In der Vorschrift bzw. SLV steht dazu ja nicht viel. Also doch Spielraum des Personalführers?

Ralf

ZitatDie Bewertung obliegt der PersFhrg.
Tut mir leid, wenn ich nicht mehr dazu beitragen kann als schon geschrieben.
Aber in der Vorschrift steht ja schon etwas dazu, das hast du doch selbst zitiert.
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