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Direkteinstieg gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst in der Bundeswehrver

Begonnen von pepe123, 06. November 2018, 00:22:33

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Sinfulina

@Buchstabensuppe 
Mein Termin ist am 25.02, wie ist es bei dir gelaufen?
Mich würde interessieren, ob Dir auch Fachfragen zum Verwaltungsrecht gestellt wurden.

Buchstabensuppe

Hi Sinfulina, freut mich wirklich sehr, dass du eine Einladung bekommen hast!
Ja, Verwaltungsrecht kam dran. Ich wurde zum Thema Berufsbeamtentum und Verwaltungsrecht gefragt. Paragraphen wurden nicht abgefragt.
Es lief für mich - was die Fachfragen anging - ein wenig holprig, aber es hat glücklicherweise gereicht  ;D Alle Prüfer waren sehr nett und geduldig. Ich drücke dir ganz fest die Daumen  ;)

chris190

@M05W12S69:

Habe jetzt tatsächlich die Zusage zum gehobenen nichttechnischen Dienst bekommen und die Aufforderung Dutzende von Unterlagen einzureichen. Was mich erstaunt ist dass bei dem Nachweis der beruflichen Tätigkeiten sogar Arbeitsverträge eingereicht werden müssen? (Das steht so zumindest in dem Anschreiben zum Nachweis der beruflichen Tätigkeiten. ? Kann das jemand bestätigen?? Ich glaube ich habe gar nicht mehr alle Arbeitsverträge meiner ganzen Tätigkeiten? Des Weiteren war ich zuvor in einer Branche Tätig die unter die Verschwiegenheitdpflicht fallen. Ich bin doch gar nicht befugt meine Arbeitsverträge herauszugeben.

Des Weiteren solle ich Arbeitszeugnisse beglaubigen lassen kann das sein ? Sind ja keine offiziellen Dokumente? Ich glaube ich habe auch hier nicht mehr alle im Original sondern nur noch in Kopie (zumindest dir älteren).

Wäre euch für eure Hilfe sehr dankbar.

Soldaten_Frau

Ich musste für die Laufbahn Ausbildung auch alles mögliche einreichen. Unter anderem tatsächlich die Arbeitsverträge. Da ich nur den derzeitigen habe muss die übrige Arbeitszeit auf einem bestimmten Blatt vermerkt werden. Auf diesem sollen Zeiten eingetragen werden die nicht nachgewiesen werden können, mit Begründung. Beglaubigungen nimmt jede BW Dienststelle kostenlos vor

chris190

Also Arbeitsverträge einzureichen, finde ich höchstproblematisch. Immerhin habe ich eine Verpflichtungszusage bei ehemaligen Arbeitgebern unterschrieben die Arbeitsverträge keinen Dritten zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren finde ich es höchst seltsam Arbeitsverträge und Arbeitszeugnisse beglaubigen zu lassen ? Dies sind ja privatrechtliche Dokumente und kein Urkunden oder ähnliches. Das kostet ja alles unglaublich viel Geld wenn ich das alles beglaubigen lasse (und die nächste Dienststelle ist auch ca 90 km entfernt.) Diese kann ich aufgrund meiner derzeitigen Tätigkeit auch nicht einfach so unter der Woche aufsuchen.

Soldaten_Frau

Wie gesagt, wenn es nicht mitgesendet wird muss es eben auf diesem Formular vermerkt werden. Meine Arbeitszeugnisse wurden nicht beglaubigt, nur mit einem Eingangsstempel durch die Dienststelle versehen.

M05W12S69

Zitat von: chris190 am 02. Februar 2019, 20:52:32
@M05W12S69:

Habe jetzt tatsächlich die Zusage zum gehobenen nichttechnischen Dienst bekommen und die Aufforderung Dutzende von Unterlagen einzureichen. Was mich erstaunt ist dass bei dem Nachweis der beruflichen Tätigkeiten sogar Arbeitsverträge eingereicht werden müssen? (Das steht so zumindest in dem Anschreiben zum Nachweis der beruflichen Tätigkeiten. ? Kann das jemand bestätigen?? Ich glaube ich habe gar nicht mehr alle Arbeitsverträge meiner ganzen Tätigkeiten? Des Weiteren war ich zuvor in einer Branche Tätig die unter die Verschwiegenheitdpflicht fallen. Ich bin doch gar nicht befugt meine Arbeitsverträge herauszugeben.

Des Weiteren solle ich Arbeitszeugnisse beglaubigen lassen kann das sein ? Sind ja keine offiziellen Dokumente? Ich glaube ich habe auch hier nicht mehr alle im Original sondern nur noch in Kopie (zumindest dir älteren).

Wäre euch für eure Hilfe sehr dankbar.

Hallo Chris,

ja, ich habe damals auch über jegliche Tätigkeit Nachweise erbringen müssen, immerhin dienen die auch der Feststellung, ob man Dich aufgrund von beruflichen Erfahrungen in eine höhere Erfahrungsstufe einstufen kann, was ja auch immer mit einem höheren Gehalt verbunden ist.

Auch wird von der Personalverwaltung immer geprüft, ob es zu einer Verkürzung der Probezeit kommen kann (Probezeit ist ja grds. 3 Jahre).

Was die Verschwiegenheitspflicht früherer Arbeitgeber angeht, so kann ich Dir sagen, dass ich im Bereich der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung tätig war, und in der Branche ist man ja auch zur Verschwiegenheit verpflichtet - die Mitarbeiter der Personalverwaltung aber auch, dass sollte man dabei nicht vergessen!

Ganz grundsätzlich sollten im Lebenslauf keine größeren weißen Flecken auftreten, also Zeiträume, die durch nichts nachzuweisen sind, das hat man nicht so gerne.

Wenn noch Fragen sind, einfach nochmal melden.

Candice

Guten Morgen zusammen,

ich hatte vergangene Woche das Auswahlverfahren in Köln für die Direkteinstellung in den gD erfolgreich bestanden und warte nun auf das weitere Vorgehen.
Mir wurde von der Kommission mitgeteilt, dass ich in ca 4-6 Wochen bzgl. der ärztlichen Untersuchung kontaktiert werde. Wie sah es bei euch aus? Wie lang hat sich alles gezogen, bis man endgültig weiß, wann und wo man letztendlich eingesetzt wird? der ET zum 01.04. erscheint ja eher unrealistisch.

Vielen lieben Dank!

VG


chris190

@M05W12S69.

Wollte mich noch einmal melden und den aktuellen Stand meines Bewerbungsverfahrens für den geh. Dienst mitteilen. Das Verfahren ist jetzt komplett durch und ich fange ab dem 01.04 als Sachbearbeiter im Personalbereich an (jedoch leider nur in E 9b tvöd, da ich noch keine 1,5 Jahre Verwaltungserfahtung habe). Mir wurde jedoch gesagt dass die Verbeamtung eigentlich reine Formsache ist. Ich wollte einmal bei dir erfahren ob dem wirklich so ist, oder ob eine Verbeamtung doch keine "reine Formsache" ist wie im AC erwähnt. Ich bin mir echt diesbezüglich unschlüssig. (Leider wurde meine Tätigkeit in der Privatwirtschaft nicht angerechnet.( nach dem Studium).

Candice

Zitat von: chris190 am 11. März 2019, 18:42:33
@M05W12S69.

Wollte mich noch einmal melden und den aktuellen Stand meines Bewerbungsverfahrens für den geh. Dienst mitteilen. Das Verfahren ist jetzt komplett durch und ich fange ab dem 01.04 als Sachbearbeiter im Personalbereich an (jedoch leider nur in E 9b tvöd, da ich noch keine 1,5 Jahre Verwaltungserfahtung habe). Mir wurde jedoch gesagt dass die Verbeamtung eigentlich reine Formsache ist. Ich wollte einmal bei dir erfahren ob dem wirklich so ist, oder ob eine Verbeamtung doch keine "reine Formsache" ist wie im AC erwähnt. Ich bin mir echt diesbezüglich unschlüssig. (Leider wurde meine Tätigkeit in der Privatwirtschaft nicht angerechnet.( nach dem Studium).


@Chris190: Magst du mir vielleicht sagen wie bei dir der zeitliche Ablauf war? Mein AC war am 01.02, meine endgültige Zusage kam am 19.02. mit der Aufforderung gefühlte 100 Unterlagen zu beglaubigen zu lassen und zurück zusenden. Wann kamm bei dir die ärztliche Untersuchung und wann hast du diesbezüglich eine Mitteilung bekommen?
Ich sitze nämlich sooo auf heißen Kohlen und schaue immer sehnsüchtig in meinen Briefkasten  :-[ ;D
Vielen vielen Dank!!!

Liebe Grüße :)

M05W12S69

Zitat von: chris190 am 11. März 2019, 18:42:33
@M05W12S69.

Wollte mich noch einmal melden und den aktuellen Stand meines Bewerbungsverfahrens für den geh. Dienst mitteilen. Das Verfahren ist jetzt komplett durch und ich fange ab dem 01.04 als Sachbearbeiter im Personalbereich an (jedoch leider nur in E 9b tvöd, da ich noch keine 1,5 Jahre Verwaltungserfahtung habe). Mir wurde jedoch gesagt dass die Verbeamtung eigentlich reine Formsache ist. Ich wollte einmal bei dir erfahren ob dem wirklich so ist, oder ob eine Verbeamtung doch keine "reine Formsache" ist wie im AC erwähnt. Ich bin mir echt diesbezüglich unschlüssig. (Leider wurde meine Tätigkeit in der Privatwirtschaft nicht angerechnet.( nach dem Studium).

Hallo Chris,

zunächst einmal herzlichen Glückwunsch zur Einstellung und viel Spass bei Deiner neuen Aufgabe.

Was ich von Kollegen erfahren habe ist es tatsächlich so, dass die Ernennung zum Beamten pünktlich nach Zeitablauf erfolgt, das hat das BAPersBw recht gut im Griff, also da würde ich mir jetzt keine übertriebenen Sorgen machen.

Wenn Du die medizinische Untersuchung bereits hinter Dir hast und für uneingeschränkt diensttauglich befunden wurdest, wird vermutlich nur bei Deinem Vorgesetzten dann abgefragt, ob Du die 1,5 Jahre gute Arbeit geleistet hast, dich also bewährt hast (was aber im Regelfall anzunehmen ist, wenn Du nicht gerade ein geborener Querulant oder sowas bist), und dann ist die Ernennung Formsache.

Also, genieß die Zeit, es wird sicher eine große Umstellung werden für Dich, denn die Bundeswehrverwaltung ist nochmal etwas ganz besonderes und eigenes ;-).

Wenn Du noch Fragen hast, einfach melden...

Sinfulina

Zitat von: Buchstabensuppe am 27. Februar 2019, 11:44:51
@Sinfulina: Ich wollte mal nachfragen, wie dein Termin war?

Hey, lieb, dass Du nachfragst. Ich hatte meinen Termin zum Assessment am 25.02, knapp 2,5 Wochen danach kam der Anruf für die Vereinbarung eines Termins bezüglich der Untersuchung. Die findet am kommenden Dienstag statt. Da ich die Unterlagen schon per Post erhalten habe,  nehme ich alles gesammelt mit zum beglaubigen. Im besten Fall habe ich Dienstag alles erledigt und es dann endlich geschafft.

Das Assessment an sich verlief super positiv. Im Nach hinein fragt man sich echt, warum man sich solche Gedanken gemacht hat.

Buchstabensuppe


Gnagflow

Hallo zusammen,

Ich wollte euch auch einmal eine kurze Rückmeldung über mein Einstellungsverfahren geben und habe ein paar Fragen bzw möchte mich den Fragen von Candice anschließen.

Wie auch "Candice"(kennen wir uns vielleicht schon:)?) habe ich erfolgreich am Assessmentcenter am 01.02 teilgenommen.

Ein Dienstpostenangebot voraussichtlich zum Juni/Juli habe ich auch bereits von dem entsprechenden Referat erhalten. Die meisten Einstellungsunterlagen liegen der Personalstelle vor.

Wie viel Vorlauf hat man vor Einladung zum ärztlichen Dienst? Erhält man die Einladung postalisch, per E Mail oder über das Bewerberportal?

Zum Thema Kündigung: wann habt ihr eure alte Stelle gekündigt?

Ich freue mich wirklich auf die Herausforderungen bei dem Arbeitgeber BW, würde logischerweise aber erst kündigen, wenn die Anschlussperspektive bei der BW rechtlich abgesichert ist.

Ich habe bei meinem aktuellen AG eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Erhält man vor der Verbeamtung/ Einstellung noch ein anderes Dokument außer des Dienstpostenangebotes, bei welchem man dann die Kündigung bei dem alten AG vorantreiben sollte?

Lieben Dank euch Allen im Voraus  :)

Gruß Gnagflow

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