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Wird die FWDL Dienstzeit bei SaZ Status angerechnet?

Begonnen von Souljah, 07. November 2018, 17:24:59

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Nordpol Nordpol

Zitat von: Nordpol Nordpol am 10. November 2018, 17:13:22
Danke für die Antwort.

Mein Einstellungsberater sagte mir, dass wenn ich mich für SAZ2  interessiere, würde man nicht darauf bestehen mich diese weiteren Monate abzuleisten.

Für mich wäre es in so weit wichtig, als dass ich nahtlos in mein Studium übergehen könnte.

Wie würden sich die 7  weiteren Monate gestalten ?
Für die Teilnahme am Offizierlehrgang 2 wäre die Zeit wieder zu knapp.

In der Truppe als Zugführer ?

Es wären natürlich nach FWD7 5 weitere Monate, nicht 7...
Auch sollte es heißen "ableisten zu lassen"

Ralf

Du würdest irgendwo in der Truppe sein und deiner Verwendung nachkommen, von der hast du ja noch gar nichts geschrieben.
ROA ist ja keine Verwendung.
ZitatMein Einstellungsberater sagte mir, dass wenn ich mich für SAZ2  interessiere, würde man nicht darauf bestehen mich diese weiteren Monate abzuleisten.
Das verstehe ich nicht. Als SaZ03 leistet du deine 3 Jahre Minus 7 Monate ab.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Eisensoldat

Jede vor Beginn der neuen SAZ-Verpflichtung geleistete Dienstzeit (FWDL, RDL, Saz ) wird zu der "Netto" Neuverpflichtung dazu gerechnet.
Beispiel: Soldat war SaZ4, hat 1 Jahr insgesamt ReservistenDienst geleistet, wird dann wieder eingestellt um noch 5 Jahre als SaZ zu dienen. Übergangsgebührnisse, BfD usw. werden dann wie für einen SaZ10 berechnet. Bei der Inanspruchnahme werden dann natürlich die schon "genommenen" BfD. Übergangsgebührnisse usw. gegengerechnet.

Eisensoldat

Und da spielt es keine Rolle welche TSK/Orgbereich, Laufbahn usw. da in Frage kommen

schokoraspel


KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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